Unsere Führungskraft hat Einsicht in das elektronische Zeiterfassungssystem der Mitarbeiter des eigenen Teams. Ich musste mir gestern wieder anhören, dass ich nach dem Einstechen angeblich nicht sofort minutengenau am Arbeitsplatz wäre. Die Führungskraft hat ihr Büro da, wo jeder vorbei muss, um vom eigenen Büro zu den Toiletten zu gelangen. Die Bürotür ist offen und die Führungskraft schreibt auf, wer wie lange auf der Toilette oder beim Kopieren ist. Dies wurde der Führungskraft untersagt. Nun ist das Büro immer zu. Deckel gab es, wegbefördert leider nicht.
als schreibt sie es nun nicht mehr auf, ist doch ein Erfolg.
Frage: Was sagt der Datenschützer dazu, dass die VG diese nicht notwendige Einsicht hat.
Da würde ich entsprechend einen Hebel ansetzten.
Fachlich sachlich reicht es erkennen zu können wer im Haus ist, ein Einbuchungszeiten und Pausenzeiten braucht der VG nicht sehen.
Und davon ab, wenn du dir so etwas anhören musst, dann stört dich das?
ob sie jetzt fertig sei, du wolltest die mutmaßlich verlorene Zeit aufholen.
Oder fraage: Ich würde grinsen, freundlich fragen: Entschuldigung: Wollen sie mir gerade Arbeitszeitbetrug vorwerfen? Falls nein, möchte ich den tieferen Sinn Ihrer Aussage wissen, da ich gerne arbeite würde.
(Und am Ende der 4 h Schicht darauf hinweisen, dass man Fall A nicht bearbeiten konnte, da VG einem davon abgehalten hat.)
Wie gesagt, wenn ich sie anschreibe und um schriftliche Bestätigung komme, kommt sie in mein Büro und sagt mir das nochmal. Auch da bitte ich sie um schriftliche Bestätigung und es kommt nichts mehr... Es kommen dann andere Sachen. Schikanen. Sie weiß schon, wie sie dir das Leben extrem schwer machen kann.
Aber du weißt noch nicht wie du ihr Leben extra schwer machen kannst.
Wenn sie nicht auf die erste schriftliche Bestätigung reagiert, dann mach halt nicht was sie dir mündlich sagte und schriftlich nicht bestätigte, sondern das was du meinst, was du machen willst und was zumachen ist.
Und wenn sie sagt: Ich habe sie doch damit beauftragt, dann zeigst du auf die Email und verweist darauf, dass du das durch die fehlende Beantwortung als erledigt erachtet hast, schönen Tag noch ich habe Feierabend.
Was will sie denn da machen, abmahnen weil du Anweisungen nicht befolgst? Wie denn, wenn sie keinen Nachweis hat und du in den Emails schreibst, so was wie Fehlanzeige nicht notwendig.
Dein bester Grund, dass du nur auf schriftliche Anweisungen reagieren willst, ist doch der, dass du zwei VG hast und du für den anderen VG nachweise brauchst.
Klar halte ich mich an die DV. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, sich zu beschweren. Wenn es keine DAB ist, dann eine andere Art der Beschwerde. Wahrscheinlich habe ich hier den Begriff DAB falsch genutzt. Sagen wir mal, ein Kollege ist kollabiert und bei Bewusstsein, aber es ist offensichtlich, dass es ihm so schlecht geht, dass er sofort nach Hause muss. Es ist kein Notfall, also kein Krankenwagen. Aber die Erkrankung ist bekannt und in dem Zustand muss sich derjenige einfach nur hinlegen können, da er sonst umkippt (Schwindel). Die Führungskraft sieht dies, fordert den Kollegen auf weiter zu arbeiten und macht die Tür zu, ohne Führsorgepflicht zu zeigen. Der Kollege wird sich selbst überlassen. Ist das dann kein grobes Fehlverhalten, was man irgendwo rügen kann? Es ist ja kein Einzelfall. Es geht nur darum, dass diese Dinge passieren können und dürfen und es mal ein Ende damit haben soll.
Solche Vorfälle meldet man dem Vorgesetzten mit öPR in CC.
Wenn z.B. 10 solcher Vorfälle gemeldet wurde und kein Feedback o.ä. passierte, meldet man das der nächst höheren Stellen (Hausspitze, übergeordneter Behörde) und dem GPR/HPR in cc.
Unterlassene Hilfeleistung kann man natürlich zur Anzeige bringen.
Vergehen gegen DSGVO auch.
Und arbeitsrechtliche Vergehen ebenso.
Eine Stelle wo man sich ausweinen kann, dass die Cheffin ein Arsch ist und die Dienststelle nichts dagegen unternimmt gibt es nicht!
Denn wie gesagt, sie macht fast nichts rechtlich verwerfliches mit dem wie sie sich verhält.