Autor Thema: An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?  (Read 4071 times)

clarion

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #15 am: 09.01.2024 07:20 »
Das Gesündeste für Dich dürfte sein, dass Du über interne und externe Bewerbungen zusiehst, dass Du aus dem Laden da rauskommst, bis dahin legst Du Dir ein dickes Fell zu und gehst pünktlich.

Angeyja

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #16 am: 09.01.2024 08:49 »
Ich wurde dann dazu verdonnert, Vertretung für beide zu machen, obwohl es beides Vollzeitkräfte sind und ich nur Teilzeit. Objektiv ist das lange nicht mehr. Es geht nur nach Lieblingen.
Das ist doch was schön objektiv zu dokumentierendes.
Würde ich zu so etwas "verdonnert", dann würde ich mir eins in fäustchen lachen und schön dokumentieren, was alles in der Vertretung nicht machbar ist, weil die Vorgesetzte nicht für eine angemessene Vertretung gesorgt hat.
Und wo wäre mein Problem dabei, wenn ich 2 VZ als 4 h Kraft vertreten soll? Keines, dann nach 4 h geht man und weist die Führungsebene darauf hin, was alles den Bach wegen falscher Vetretungsplanung runter ging und gehen wird.
Zitat
Meine Kollegin (die, die sich auf die Seite der Chefin geschlagen hat) hat 1,5 Tage Homeoffice in der Woche. Ich bekomme keins.
Tja, dumm gelaufen, wenn es keine DV gibt, die das HO regelt.
Ansonsten dumm gelaufen, dass du die DV nicht umsetzt.

Zitat
Das Problem ist, dass sie nicht gerne und nicht viel arbeitet. Sie ist aber eine Vollzeitkraft und müsste demnach ja mehr als ich schaffen. Wenn ich also 5-10 Akten pro Tag bearbeite, hat sie 4 geschafft.
Dünnes Eis und dummes nach rechts und links gekucke.
Ob und wieviel sie schafft kann soll und muss dir Scheiss egal sein, mach deine Arbeit und gut ist.
Zitat
Heute ist sie seit 6:45 Uhr nur privat am Handy. ich will das gar nicht beobachten, aber sie hat vielleicht gesamt keine Stunde gearbeitet. Die Zeitumstellung wird so sein, dass sie dann alles was sie nicht "geschafft hat" mir weitergibt. Dafür ist sie schon bekannt bei anderen (außerhalb vom Team). Und dann geht sie pünktlich.
Und du machst was du machst, deine Arbeit und schiebst den Stapel mit den gleichen Worten dann an sie zurück, wenn deine Zeit um ist.Wo ist dein Problem?
 
Zitat
Wenn ich pünktlich, nach meiner erledigten Arbeit gehen will, werde ich aufgehalten und zu freiwilliger Mehrarbeit aufgefordert. 
Und dann sagst, tschüß bis morgen. Wenn ich bleiben soll, dann ordnen sie bitte Überstunden an.

Zitat
Das sind dann die Sachen, die sie nicht gemacht hat oder nicht machen will. Die geben ihr keine Arbeit ins HO z.B. per Mail. Wenn ich vor Ort bin, muss ich alles machen. Und dann auch noch über meine Zeit.
Nein musst du nicht, selebr schuld wenn du es machst, oder bist du in der Probezeit?
Zitat
Wenn ich sage, ich bin weg, bekomme ich Anschiss. Schon sehr unfair.
Und wie sieht so ein Anschiss aus? Brüllen zetern blabla. Immer schön lächeln und bis morgen dann sagen.
Und am nächsten morgen eine Email schreiben und freundlich nachfragen, warum man dich gestern so angebrüllt hat, du hast doch 15 minuten länger als nötig gearbeitet.

Oder: Blutdrucksteigernt  einen schönen Tag wünschen und erzählen, dass man sich jetzt einen schönen Cappucino mit Extra Zucker gönnt, und fragen was sie denn so noch vorhat!


Zitat
Außerdem hatte ich da einen Termin. Aber sie hat verlangt, dass ich den Termin verschiebe und mich dazu immer mehr ausgefragt.
Auch da verstehe ich dich nicht, du schreibst ihr, dass du da nicht kannst, da du einen Termin hast. Und Sie sagt, dass du den privaten Termin verlegen sollst. Dann schreibst du ihr, dem PR und evtl. dem Vorgesetzten, ob du das richtig verstanden hast, dass das eine Dienstliche Anweisung war, dass sie von dir verlangt hat, dass du einen privaten Termin außerhalb der Arbeitszeit verlegen sollst.
Und damit ist der Drops für dich gelutscht und sie kann zetern und vor dir stehen und motzen.
Und wenn sie da so vor dir steht, dann fragst du sie, ob sie noch was dienstliches zu sagen hätte, oder ob du dann jetzt deine Arbeit weitermachen darfst.

Wenn man stoisch genug ist und mit der Gewissheit und dem Selbstbewußtsein das man nicht angreifbar ist, solchen Leuten entgegen tritt, dann kann das eine Spaß sein, wie diese deppen VGs sich winden und wundern.

Klar ist das kein Dauerzustand und klar sollte man sich da nebenbei was anderes suchen.
Bis dahin, kann man das Spiel bisserl treiben.
Und dann ein 4 Augen Gespräch mit der Tante eingehen und ihr klar sagen:
Wir beide wissen, dass meine Kollegin weniger in 8h macht als ich in 4 h und ich damit ihr den Arsch pudere, wenn du das weiterhin so machen sollst, dann soll sie dich in Ruhe lassen und Friede ist, ansonsten kann sie zukünftig zusehen, wer die Arbeit in Ihrer Abteilung macht, für die sie verantwortlich ist.
Zu befürchten hast du ja nichts, ist ja schon die Hölle 8)

Und fertig gemacht werden und sich fertig machen lassen, sollte man schon klar trennen.
Offensichtlich machst du deinen Job gut (sofern deine Selbstwahrnehmung nicht gestört ist), also kann dich kein VG fertig machen, wenn du es nicht für dich zulässt und den scheiß einfach nicht persönlich nimmst und den Dreck den die labert halt einfach als eben das ansiehst. Irrationaler Müll.

Die versuchen grundsätzlich alles schriftliche zu vermeiden, daher erfolgen solche "Anweisungen" immer mündlich. Auf Aufforderung das schriftlich zu machen, kommt nichts.

Es gibt eine DV zum HO. Du verstehst nicht ganz, wie diese Führung arbeitet. Das hat nichts mehr mit DV oder anderen Grundlagen zu tun, was die so alles machen und machen möchten. Man führt hier einen Kampf gegen Windmühlen. Alles, aber auch wirklich alles muss mühsam mit dem PR zusammen erkämpft werden. Wenn du ihr Spiel nicht mitspielen willst, unterschreiben sie dir nicht mal mehr einen Urlaubszettel oder eine Fortbildung. Meine Fortbildungsanträge wurden 2x abgelehnt, ohne Grund. Dann wieder PR. Dann wieder Gespräch und plötzlich geht es. Dann habe ich eine ViKo und es gibt eine neue Diskussion. Auf Dauer macht das kaputt.
HO will ich schon gar nicht beantragen. Das bekomme ich eh nicht. Und dann gibt es wieder einen Kampf. Glaube mir, hier sind schon einige vor mir verzweifelt und gegangen und der PR ist auch schon verschlissen durch diese Führung. Es ist nicht so einfach, wie es in der Theorie klingt.

Ich habe schon 2 Sachen gleichzeitig mit denen laufen im Moment. Wenn die e-Akte kommt, werde ich einen Antrag stellen. Sie kann dann nichts dagegen sagen.

Wieviel sie schafft war mir auch immer egal. Aber nun ist es wichtig, das grob zu überblicken, da sie der Chefin erzählt, ich würde nicht arbeiten und sie macht alles. Deswegen läuft alles so langsam. Daher soll ich immer mehr und mehr machen. Wie bereits beschrieben, ist nicht nachvollziehbar, wer was gemacht hat, da wir als Assistenz für die Sachbearbeitung arbeiten und nicht selbst Sachbearbeitung sind.

Ich gehe dann auch einfach, so ist es nicht. Aber... siehe oben. Ich bin dann diejenige, die angeblich nichts arbeiten will. Mir auch egal. Ich habe hier alles versucht. Ich arbeite sogar 20-30 Minuten länger, was mir auch recht so ist, dann baue ich Gleittage auf. Aber es wird halt gelogen und behauptet, es gibt keine Überzeiten von mir in dem Team. Es sind einfach haltlose Lügen. Das was du schreibst, mache ich schon lange zum Teil. Es ist sehr mühsam und zehrt sehr an den Nerven auf Dauer.

Vieles von dem was ich geschrieben hatte, war in meiner Probezeit. Der Termin, die  2 Std. tägliche Überzeiten "angeordnet" als "Überstunden", wo ich noch nicht wusste, dass das die Teamleitung gar nicht darf. Nach Ablauf der Probezeit habe ich angefangen mich zu wehren.

Aber wohin genau ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten soll in dem Fall, weiß ich leider immer noch nicht. Das ist halt das einzige was ich über Google nicht eindeutig finden konnte. Mal war es die eine Stelle, mal die andere... Woher weiß ich wer der Ansprechpartner ist? Es soll allgemein eine Beschwerde sein. Ob es eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, weiß ich nicht.








Angeyja

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #17 am: 09.01.2024 08:49 »
Das Gesündeste für Dich dürfte sein, dass Du über interne und externe Bewerbungen zusiehst, dass Du aus dem Laden da rauskommst, bis dahin legst Du Dir ein dickes Fell zu und gehst pünktlich.

Das mache ich. Ich denke auch, das ist das Beste.  8)

Schmitti

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #18 am: 09.01.2024 08:52 »
Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

Angeyja

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #19 am: 09.01.2024 08:58 »
Ohne dir zu nahetreten zu wollen, aber je mehr ich deinen Fall betrachte, erweckt sich mir der Eindruck:

Hier wird sich mit zu viel Vergnügen im eigenen Elend gesuhlt. Ich sehe hier genau drei Möglichkeiten:

1. Du/ihr strebt danach, dass sich etwas ändert. Im anderen Thread schriebst du, man könne nichts gegen die Vorgesetzte unternehmen. Ich sehe in deinen Beschreibungen aber einige Punkte, mit denen man buchstäblich angreifen könnte.

2. Du/ihr tut euch das nicht mehr an und wechselt entweder intern oder woanders hin. Solltest du intern einen Änderungswunsch hinterlegen, liegen m.E. genug Gründe vor, dass sich der AG zumindest mit deinem Wunsch beschäftigen muss.

3. Du/Ihr lasst alles beim Alten und übt euch weiter im Erdulden. Das wäre sicherlich die schlechteste Variante, aber hey, jeder ist sowohl seines Glückes als auch seines Unglückes Schmied.


Ich verstehe schon nicht, was "angeordnete freiwillige Mehrarbeit" sein soll und auch z.B. warum du freitags die Aufgabe nicht an die Kollegin im HO weitergibst, wenn das so geregelt ist. Es wäre doch eine weitere Möglichkeit, zu dokumentieren, dass die andere nichts macht (falls sie sich weigert oder nicht reagiert.
Ich verstehe nicht, wieso du dich von deiner Chefin anbrüllen lässt. Das wäre doch immer der Moment, eine Situation zu verlassen.

Ansonsten mutmaßt und vermutest du auch ziemlich viel...

1. Das wurde mir vom PR so gesagt. Alle anderen meinen, die ist schon lange bekannt und man kann nichts machen. ich bin hier die Ausnahme, die überhaupt gegen sie etwas unternehmen und es durchziehen will. Es ist mühsam und dauert sehr lange, aber es wurde in Gang gesetzt und ich dränge den PR weiter zu machen. Es sind genügend Punkte da, aber auch nichts schriftliches. Sie ist schlau genug, ihr mündliches nicht zu verschriftlichen und da eben genau aufzupassen, was sie schreibt. Ich kämpfe hier tatsächlich ziemlich alleine und das ist nicht so leicht bzw. dauert lange. Alleine, sich zu beschweren und weitere Schritte zu ergreifen zieht sich mit dem PR schon seit Sommer. Extrem langsam.  :-[

2. Ich versuche intern schon länger zu wechseln. Es gibt derzeit nichts, aber evtl. bald, wenn eine Kollegin in Rente geht. Der AG weiß um meinen Wunsch zu wechseln.

3. Der andere macht das. Ich nicht. Das ist ja genau das, was solche Leute wollen. Das man alles still erduldet.

Angeyja

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #20 am: 09.01.2024 08:59 »
Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

Es wurden wohl alle notiert. Wann, wie lange, wer. Die Frau braucht ernsthafte Hilfe. Es gibt sehr viele Anzeichen dafür. Leider.

Johann

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #21 am: 09.01.2024 09:12 »
Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

In meiner Behörde sieht der Vorgesetzte nicht mal, ob der Mitarbeiter gerade im Zeiterfassungssystem eingestempelt ist, geschweige denn wann er sich ein oder ausstempelt. Wenn es einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gibt, darf der Vorgesetzte nur nach Beteiligung des Personalrats mit Darlegung der Gründe die Stempelzeiten einsehen und ein Protokoll über Anwesenheitszeiten machen, um zu prüfen, ob die Stempelzeiten der Realität annähernd entsprechen.

Wenn da ein Vorgesetzter jetzt anfangen würde, flächendeckend die Toilettenbesuchszeiten zu protokollieren, würde der Vorgesetzte initiiert durch unseren PR schneller einen auf den Deckel kriegen und von seiner Rolle wegbefördert werden, als ihm lieb wäre. Dafür braucht es aber zum einen einen fähigen PR, der die entsprechende Kultur innerhalb der Behörde über viele Jahre hinweg aufgebaut hat und eine Hausspitze, die solche Sachen nicht durchgehen lässt.

MoinMoin

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #22 am: 09.01.2024 10:17 »
Die versuchen grundsätzlich alles schriftliche zu vermeiden, daher erfolgen solche "Anweisungen" immer mündlich. Auf Aufforderung das schriftlich zu machen, kommt nichts.
Wenn jemand mir etwas mündlich aufträgt, dann schreibe ich ihn schriftlich an und bitte um bestätigung, dass du den Auftrag korrekt verstanden hast und dass du bis zur Bestätigung nicht tätig wirst.
also so what???

Zitat
Es gibt eine DV zum HO. Du verstehst nicht ganz, wie diese Führung arbeitet. Das hat nichts mehr mit DV oder anderen Grundlagen zu tun, was die so alles machen und machen möchten.
Nein du verstehst nicht, dass die willkür dir am Arsch vorbei gehen kann, weil sie keine arbeitsrechtlichen Kosequenzen haben kann, wenn du dich an DV etc. hälst!

[/quote]Aber wohin genau ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten soll in dem Fall, weiß ich leider immer noch nicht. Das ist halt das einzige was ich über Google nicht eindeutig finden konnte. Mal war es die eine Stelle, mal die andere... Woher weiß ich wer der Ansprechpartner ist? Es soll allgemein eine Beschwerde sein. Ob es eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, weiß ich nicht.
[/quote]Welchen Inhalt soll diese Dienstaufsichtsbeschwerden denn haben?
Welches Dienstvergehen hat sich denn hier jemand schuldig getan?
Ich kann da ausser schlechte Menschenführung (keine DAB Sache) nicht viel erkennen.
Anruf bei AU zu Hause ist das einzige kritische, der Rest ist halt arschgeigen Cheffin und nicht mehr und nicht weniger  mEn, wo die Kommunaleaufsichtsbehörde nichts machen kann und wird.


Buero 72

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #23 am: 09.01.2024 16:11 »
W
Dienstaufsichtsbeschwerde hätte ich eher für Externe Personen an eine Behörde gedacht.

Nur mal so, ich wiederhole mich: Ich dachte, es gibt intern gar nicht so etwas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil diese für den Bürger gegenüber Bediensteten der Behörden gedacht sind? ich kann mich aber auch irren.

Als junger Mensch hätte ich das evtl. auch noch mit mir machen lassen, aber das ist lange vorbei! Sie kann Dir gar nichts anhaben, solange Du ruhig und höflich bleibst und Dienst nach Vorschrift machst. man kann auch lächelnd und indirekt jemanden sagen, was für ein Ar.....ch er ist.
Ich würde bei solchen Dingen nachfragen: "Hab ich Sie richtig verstanden, ich soll XY tun, obwohl in unserer DV etwas anders steht?" ... "Aha, dann notiere ich mir das mal als heutiges Gesprächsprotokoll." ... "Wieso wollen Sie wissen, warum ich das aufschreibe? Nur so als Nachweis für mich."
Sobald es schriftlich wird, geht den meisten der Ar... auf Grundeis.
Wenn man bisschen frecher sein möchte: "Ich verstehe, dass Sie das aufregt, die Organisation ist wirklich nicht gut und mit dem Team ist so die ganze Arbeit nicht zu schaffen. Vielleicht sollten Sie sich beraten lassen?" 

Ich verstehe Deine Situation, aber solange Du Deine Herangehensweise nicht änderst, wird sie auch nichts anders machen. Ich wiederhole mich nochmal: Nicht persönlich nehmen, die Frau hat einfach einen Knall! Und schau nicht, was Deine Kollegin schafft oder nicht schafft, jede/r gibt SEINE 100 %. Jeder Vorgang ist anders, rede vernünftig mit ihr. Ohne Vorwürfe und wenn ihr gerade kein "Aktenschieben" macht.
Ich gehe bei sowas IMMER auf die betreffenden Kollegen zu, ohne Vorgesetzte. Sage, dass ich ein Problem habe, dass mich das stresst, wenn kurz vor Schluss die Akten noch rüberkommen (Beispiel) und ich denke, ich müsste länger bleiben. Wie können wir das so lösen, dass es für uns beide passt? Wir wollen ja gut zusammenarbeiten, etcpp.

Habt ihr einen übergeordneten Hauptpersonalrat? Dann wäre es an der Zeit, diesen mit ins Boot zu holen.
« Last Edit: 09.01.2024 16:19 von Buero 72 »

Angeyja

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #24 am: 11.01.2024 07:43 »
Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

In meiner Behörde sieht der Vorgesetzte nicht mal, ob der Mitarbeiter gerade im Zeiterfassungssystem eingestempelt ist, geschweige denn wann er sich ein oder ausstempelt. Wenn es einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gibt, darf der Vorgesetzte nur nach Beteiligung des Personalrats mit Darlegung der Gründe die Stempelzeiten einsehen und ein Protokoll über Anwesenheitszeiten machen, um zu prüfen, ob die Stempelzeiten der Realität annähernd entsprechen.

Wenn da ein Vorgesetzter jetzt anfangen würde, flächendeckend die Toilettenbesuchszeiten zu protokollieren, würde der Vorgesetzte initiiert durch unseren PR schneller einen auf den Deckel kriegen und von seiner Rolle wegbefördert werden, als ihm lieb wäre. Dafür braucht es aber zum einen einen fähigen PR, der die entsprechende Kultur innerhalb der Behörde über viele Jahre hinweg aufgebaut hat und eine Hausspitze, die solche Sachen nicht durchgehen lässt.

Unsere Führungskraft hat Einsicht in das elektronische Zeiterfassungssystem der Mitarbeiter des eigenen Teams. Ich musste mir gestern wieder anhören, dass ich nach dem Einstechen angeblich nicht sofort minutengenau am Arbeitsplatz wäre. Die Führungskraft hat ihr Büro da, wo jeder vorbei muss, um vom eigenen Büro zu den Toiletten zu gelangen. Die Bürotür ist offen und die Führungskraft schreibt auf, wer wie lange auf der Toilette oder beim Kopieren ist. Dies wurde der Führungskraft untersagt. Nun ist das Büro immer zu. Deckel gab es, wegbefördert leider nicht.

Die versuchen grundsätzlich alles schriftliche zu vermeiden, daher erfolgen solche "Anweisungen" immer mündlich. Auf Aufforderung das schriftlich zu machen, kommt nichts.
Wenn jemand mir etwas mündlich aufträgt, dann schreibe ich ihn schriftlich an und bitte um bestätigung, dass du den Auftrag korrekt verstanden hast und dass du bis zur Bestätigung nicht tätig wirst.
also so what???

Zitat
Es gibt eine DV zum HO. Du verstehst nicht ganz, wie diese Führung arbeitet. Das hat nichts mehr mit DV oder anderen Grundlagen zu tun, was die so alles machen und machen möchten.
Nein du verstehst nicht, dass die willkür dir am Arsch vorbei gehen kann, weil sie keine arbeitsrechtlichen Kosequenzen haben kann, wenn du dich an DV etc. hälst!

Aber wohin genau ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten soll in dem Fall, weiß ich leider immer noch nicht. Das ist halt das einzige was ich über Google nicht eindeutig finden konnte. Mal war es die eine Stelle, mal die andere... Woher weiß ich wer der Ansprechpartner ist? Es soll allgemein eine Beschwerde sein. Ob es eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, weiß ich nicht.

[/quote]Welchen Inhalt soll diese Dienstaufsichtsbeschwerden denn haben?
Welches Dienstvergehen hat sich denn hier jemand schuldig getan?
Ich kann da ausser schlechte Menschenführung (keine DAB Sache) nicht viel erkennen.
Anruf bei AU zu Hause ist das einzige kritische, der Rest ist halt arschgeigen Cheffin und nicht mehr und nicht weniger  mEn, wo die Kommunaleaufsichtsbehörde nichts machen kann und wird.
[/quote]

Wie gesagt, wenn ich sie anschreibe und um schriftliche Bestätigung komme, kommt sie in mein Büro und sagt mir das nochmal. Auch da bitte ich sie um schriftliche Bestätigung und es kommt nichts mehr... Es kommen dann andere Sachen. Schikanen. Sie weiß schon, wie sie dir das Leben extrem schwer machen kann.

Klar halte ich mich an die DV. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, sich zu beschweren. Wenn es keine DAB ist, dann eine andere Art der Beschwerde. Wahrscheinlich habe ich hier den Begriff DAB falsch genutzt. Sagen wir mal, ein Kollege ist kollabiert und bei Bewusstsein, aber es ist offensichtlich, dass es ihm so schlecht geht, dass er sofort nach Hause muss. Es ist kein Notfall, also kein Krankenwagen. Aber die Erkrankung ist bekannt und in dem Zustand muss sich derjenige einfach nur hinlegen können, da er sonst umkippt (Schwindel). Die Führungskraft sieht dies, fordert den Kollegen auf weiter zu arbeiten und macht die Tür zu, ohne Führsorgepflicht zu zeigen. Der Kollege wird sich selbst überlassen. Ist das dann kein grobes Fehlverhalten, was man irgendwo rügen kann? Es ist ja kein Einzelfall. Es geht nur darum, dass diese Dinge passieren können und dürfen und es mal ein Ende damit haben soll.



MoinMoin

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #25 am: 11.01.2024 08:11 »
Unsere Führungskraft hat Einsicht in das elektronische Zeiterfassungssystem der Mitarbeiter des eigenen Teams. Ich musste mir gestern wieder anhören, dass ich nach dem Einstechen angeblich nicht sofort minutengenau am Arbeitsplatz wäre. Die Führungskraft hat ihr Büro da, wo jeder vorbei muss, um vom eigenen Büro zu den Toiletten zu gelangen. Die Bürotür ist offen und die Führungskraft schreibt auf, wer wie lange auf der Toilette oder beim Kopieren ist. Dies wurde der Führungskraft untersagt. Nun ist das Büro immer zu. Deckel gab es, wegbefördert leider nicht.
als schreibt sie es nun nicht mehr auf, ist doch ein Erfolg.
Frage: Was sagt der Datenschützer dazu, dass die VG diese nicht notwendige Einsicht hat.
Da würde ich entsprechend einen Hebel ansetzten.
Fachlich sachlich reicht es erkennen zu können wer im Haus ist, ein Einbuchungszeiten und Pausenzeiten braucht der VG nicht sehen.
Und davon ab, wenn du dir so etwas anhören musst, dann stört dich das?
ob sie jetzt fertig sei, du wolltest die mutmaßlich verlorene Zeit aufholen.
Oder fraage: Ich würde grinsen, freundlich fragen: Entschuldigung: Wollen sie mir gerade Arbeitszeitbetrug vorwerfen? Falls nein, möchte ich den tieferen Sinn Ihrer Aussage wissen, da ich gerne arbeite würde.
(Und am Ende der 4 h Schicht darauf hinweisen, dass man Fall A nicht bearbeiten konnte, da VG einem davon abgehalten hat.)

Zitat
Wie gesagt, wenn ich sie anschreibe und um schriftliche Bestätigung komme, kommt sie in mein Büro und sagt mir das nochmal. Auch da bitte ich sie um schriftliche Bestätigung und es kommt nichts mehr... Es kommen dann andere Sachen. Schikanen. Sie weiß schon, wie sie dir das Leben extrem schwer machen kann.
Aber du weißt noch nicht wie du ihr Leben extra schwer machen kannst.
Wenn sie nicht auf die erste schriftliche Bestätigung reagiert, dann mach halt nicht was sie dir mündlich sagte und schriftlich nicht bestätigte, sondern das was du meinst, was du machen willst und was zumachen ist.

Und wenn sie sagt: Ich habe sie doch damit beauftragt, dann zeigst du auf die Email und verweist darauf, dass du das durch die fehlende Beantwortung als erledigt erachtet hast, schönen Tag noch ich habe Feierabend.
Was will sie denn da machen, abmahnen weil du Anweisungen nicht befolgst? Wie denn, wenn sie keinen Nachweis hat und du in den Emails schreibst, so was wie Fehlanzeige nicht notwendig.  ;D
Dein bester Grund, dass du nur auf schriftliche Anweisungen reagieren willst, ist doch der, dass du zwei VG hast und du für den anderen VG nachweise brauchst.

Zitat
Klar halte ich mich an die DV. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, sich zu beschweren. Wenn es keine DAB ist, dann eine andere Art der Beschwerde. Wahrscheinlich habe ich hier den Begriff DAB falsch genutzt. Sagen wir mal, ein Kollege ist kollabiert und bei Bewusstsein, aber es ist offensichtlich, dass es ihm so schlecht geht, dass er sofort nach Hause muss. Es ist kein Notfall, also kein Krankenwagen. Aber die Erkrankung ist bekannt und in dem Zustand muss sich derjenige einfach nur hinlegen können, da er sonst umkippt (Schwindel). Die Führungskraft sieht dies, fordert den Kollegen auf weiter zu arbeiten und macht die Tür zu, ohne Führsorgepflicht zu zeigen. Der Kollege wird sich selbst überlassen. Ist das dann kein grobes Fehlverhalten, was man irgendwo rügen kann? Es ist ja kein Einzelfall. Es geht nur darum, dass diese Dinge passieren können und dürfen und es mal ein Ende damit haben soll.
Solche Vorfälle meldet man dem Vorgesetzten mit öPR in CC.
Wenn z.B. 10 solcher Vorfälle gemeldet wurde und kein Feedback o.ä. passierte, meldet man das der nächst höheren Stellen (Hausspitze, übergeordneter Behörde) und dem GPR/HPR in cc.

Unterlassene Hilfeleistung kann man natürlich zur Anzeige bringen.
Vergehen gegen DSGVO auch.
Und arbeitsrechtliche Vergehen ebenso.

Eine Stelle wo man sich ausweinen kann, dass die Cheffin ein Arsch ist und die Dienststelle nichts dagegen unternimmt gibt es nicht!
Denn wie gesagt, sie macht fast nichts rechtlich verwerfliches mit dem wie sie sich verhält.

clarion

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Antw:An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
« Antwort #26 am: 11.01.2024 23:52 »
Wenn Chefin so unterirdisch ist,  dann müsst ihr Euch zusammen tun, dann könnt ihr diese Dame binnen Wochen los werden. Die ist durch die Toilettengeschichte doch schon angezählt. Wenn das Team sich einig ist, können Vorgesetzte so etwas von kalt gestellt werden. Wenn die Kollegen nicht mitmachen wollen, dann ist es entweder doch nicht so schlimm, oder die Kollegen sind Looser. Dann ist in dem Team eh kein Blumenpott mehr zu gewinnen. Dann musst Du zusehen, dass Du schnellstmöglich  Land gewinnst.

Und bis dahin machst Du Dienst nach Vorschrift. Du machst die Arbeiten aus deiner schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung mit mittlerer Arbeitsqualität und Arbeitstempo. Wenn Chefin Dich mündlich anweist und das Angewiesene steht nicht in Deiner Tätigkeitsbeschreibung,  dann verweise auf diese und erkläre, dass Du nur mit schriftlicher Anweisung von der Tätigkeitsbeschreibung abweichst. Immer schön freundlich-überheblich lächeln und mit sanfter Stimme sprechen, damit bringst Du die Dame zur Weißglut. Je mehr Du Dich an die Regeln hältst, umso mehr verleitest Du die Dame dazu, Fehler zu machen.