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An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Angeyja am 11.01.2024 07:43 ---Unsere Führungskraft hat Einsicht in das elektronische Zeiterfassungssystem der Mitarbeiter des eigenen Teams. Ich musste mir gestern wieder anhören, dass ich nach dem Einstechen angeblich nicht sofort minutengenau am Arbeitsplatz wäre. Die Führungskraft hat ihr Büro da, wo jeder vorbei muss, um vom eigenen Büro zu den Toiletten zu gelangen. Die Bürotür ist offen und die Führungskraft schreibt auf, wer wie lange auf der Toilette oder beim Kopieren ist. Dies wurde der Führungskraft untersagt. Nun ist das Büro immer zu. Deckel gab es, wegbefördert leider nicht.

--- End quote ---
als schreibt sie es nun nicht mehr auf, ist doch ein Erfolg.
Frage: Was sagt der Datenschützer dazu, dass die VG diese nicht notwendige Einsicht hat.
Da würde ich entsprechend einen Hebel ansetzten.
Fachlich sachlich reicht es erkennen zu können wer im Haus ist, ein Einbuchungszeiten und Pausenzeiten braucht der VG nicht sehen.
Und davon ab, wenn du dir so etwas anhören musst, dann stört dich das?
ob sie jetzt fertig sei, du wolltest die mutmaßlich verlorene Zeit aufholen.
Oder fraage: Ich würde grinsen, freundlich fragen: Entschuldigung: Wollen sie mir gerade Arbeitszeitbetrug vorwerfen? Falls nein, möchte ich den tieferen Sinn Ihrer Aussage wissen, da ich gerne arbeite würde.
(Und am Ende der 4 h Schicht darauf hinweisen, dass man Fall A nicht bearbeiten konnte, da VG einem davon abgehalten hat.)


--- Zitat ---Wie gesagt, wenn ich sie anschreibe und um schriftliche Bestätigung komme, kommt sie in mein Büro und sagt mir das nochmal. Auch da bitte ich sie um schriftliche Bestätigung und es kommt nichts mehr... Es kommen dann andere Sachen. Schikanen. Sie weiß schon, wie sie dir das Leben extrem schwer machen kann.

--- End quote ---
Aber du weißt noch nicht wie du ihr Leben extra schwer machen kannst.
Wenn sie nicht auf die erste schriftliche Bestätigung reagiert, dann mach halt nicht was sie dir mündlich sagte und schriftlich nicht bestätigte, sondern das was du meinst, was du machen willst und was zumachen ist.

Und wenn sie sagt: Ich habe sie doch damit beauftragt, dann zeigst du auf die Email und verweist darauf, dass du das durch die fehlende Beantwortung als erledigt erachtet hast, schönen Tag noch ich habe Feierabend.
Was will sie denn da machen, abmahnen weil du Anweisungen nicht befolgst? Wie denn, wenn sie keinen Nachweis hat und du in den Emails schreibst, so was wie Fehlanzeige nicht notwendig.  ;D
Dein bester Grund, dass du nur auf schriftliche Anweisungen reagieren willst, ist doch der, dass du zwei VG hast und du für den anderen VG nachweise brauchst.


--- Zitat ---Klar halte ich mich an die DV. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, sich zu beschweren. Wenn es keine DAB ist, dann eine andere Art der Beschwerde. Wahrscheinlich habe ich hier den Begriff DAB falsch genutzt. Sagen wir mal, ein Kollege ist kollabiert und bei Bewusstsein, aber es ist offensichtlich, dass es ihm so schlecht geht, dass er sofort nach Hause muss. Es ist kein Notfall, also kein Krankenwagen. Aber die Erkrankung ist bekannt und in dem Zustand muss sich derjenige einfach nur hinlegen können, da er sonst umkippt (Schwindel). Die Führungskraft sieht dies, fordert den Kollegen auf weiter zu arbeiten und macht die Tür zu, ohne Führsorgepflicht zu zeigen. Der Kollege wird sich selbst überlassen. Ist das dann kein grobes Fehlverhalten, was man irgendwo rügen kann? Es ist ja kein Einzelfall. Es geht nur darum, dass diese Dinge passieren können und dürfen und es mal ein Ende damit haben soll.

--- End quote ---
Solche Vorfälle meldet man dem Vorgesetzten mit öPR in CC.
Wenn z.B. 10 solcher Vorfälle gemeldet wurde und kein Feedback o.ä. passierte, meldet man das der nächst höheren Stellen (Hausspitze, übergeordneter Behörde) und dem GPR/HPR in cc.

Unterlassene Hilfeleistung kann man natürlich zur Anzeige bringen.
Vergehen gegen DSGVO auch.
Und arbeitsrechtliche Vergehen ebenso.

Eine Stelle wo man sich ausweinen kann, dass die Cheffin ein Arsch ist und die Dienststelle nichts dagegen unternimmt gibt es nicht!
Denn wie gesagt, sie macht fast nichts rechtlich verwerfliches mit dem wie sie sich verhält.

clarion:
Wenn Chefin so unterirdisch ist,  dann müsst ihr Euch zusammen tun, dann könnt ihr diese Dame binnen Wochen los werden. Die ist durch die Toilettengeschichte doch schon angezählt. Wenn das Team sich einig ist, können Vorgesetzte so etwas von kalt gestellt werden. Wenn die Kollegen nicht mitmachen wollen, dann ist es entweder doch nicht so schlimm, oder die Kollegen sind Looser. Dann ist in dem Team eh kein Blumenpott mehr zu gewinnen. Dann musst Du zusehen, dass Du schnellstmöglich  Land gewinnst.

Und bis dahin machst Du Dienst nach Vorschrift. Du machst die Arbeiten aus deiner schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung mit mittlerer Arbeitsqualität und Arbeitstempo. Wenn Chefin Dich mündlich anweist und das Angewiesene steht nicht in Deiner Tätigkeitsbeschreibung,  dann verweise auf diese und erkläre, dass Du nur mit schriftlicher Anweisung von der Tätigkeitsbeschreibung abweichst. Immer schön freundlich-überheblich lächeln und mit sanfter Stimme sprechen, damit bringst Du die Dame zur Weißglut. Je mehr Du Dich an die Regeln hältst, umso mehr verleitest Du die Dame dazu, Fehler zu machen.

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