Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anspruch auf Urlaub in 2024, Rundungsfehler?
TV-Ler:
--- Zitat von: andreb am 06.01.2024 22:42 ---...
Bruchteile von weniger als einen halben Tag sind in Stunden / Minuten umzurechnen und z.B. einem Zeitguthaben gutzuschreiben.
--- End quote ---
Wo ist das geregelt? Im BUrlG habe ich dazu nichts gefunden.
Saxum:
Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG, entsprechende Urteile sind etwa z.B. BAG, Urteil vom 08.05.2018 - 9 AZR 578/17. Der Urlaubsanspruch kann nicht wegsubtraktiert werden, siehe hierzu § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG.
Eine abweichende Vereinbarung etwa durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag wäre möglich, jedoch darf eine solche abweichende Vereinbarung über den "verbliebenden Urlaub" nicht nachteilig für den Arbeitnehmer ausgestaltet sein ansonsten wirkt diese nicht, siehe auch hierzu § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG
Bezogen auf die Frage des Threaderstellers: Ja, die "eigene Rechnung" ist richtig. Es besteht ein Anspruch auf die 6 Urlaubstage, ausgehend von einer regulären 5 Tage Woche + zustehendem Schwerbehindertenurlaub. Es spielt keine Rolle, dass das AV vorzeitig beendet worden ist.
TV-Ler:
--- Zitat von: Saxum am 09.01.2024 09:53 ---Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG, entsprechende Urteile sind etwa z.B. BAG, Urteil vom 08.05.2018 - 9 AZR 578/17. Der Urlaubsanspruch kann nicht wegsubtraktiert werden, siehe hierzu § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG.
...
--- End quote ---
Danke!
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version