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Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)

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Pacman:
Hallo Zusammen und entschuldigt bitte die vllt. (doofe) Frage.
Habe ich das richtig verstanden, dass die bisherigen Stufenlaufzeiten angepasst werden sollen ?

Konkret meine ich damit, dass 2020 bei der Überleitung vom TVL zum TVL-S sie Stufenlaufzeiten teilweise verlängert wurden. Dies hatte die Auswirkung, dass die KollegInnen die bereits z.B. im TVL 10 Stufe 4 waren, in den TVL-S Stufe 3 landeten, um die Verlängerten Stufenlaufzeiten wieder aufzuholen.
Wird das nun wieder aufgehoben, sodass die (zusätzlichen) Mehrjahre wieder wegfallen und man somit wieder schneller in die nächst höhere Stufe gelangt ?

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

LG 8)

cyrix42:
Es ändert sich für alle in den S-Stufen des TV-L beschäftigten Arbeitnehmer_innen nichts weiter, außer, dass die nächsten Stufenaufstiege wieder nach der regulären Zeit (also 1 Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, ..., 5 Jahre in Stufe 5) erfolgen. Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung schon länger in einer Stufe ist, als diese dann dauert, gelangt automatisch in die nächsthöhere Stufe.

Eine rückwirkende Betrachtung wurde nicht vereinbart. Auszuschließen ist es nicht, dass dies in den Redaktionsverhandlungen noch kommt, davon auszugehen ist aber auch nicht.

Pacman:
Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Es wäre schön, wenn das auch in die Betrachtung kommen würde. Es sind schließlich zwei zusätzliche Jahre die teilweise "aufgebrummt" wurden.

Zinc:

--- Zitat von: Pacman am 10.01.2024 14:28 ---Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Es wäre schön, wenn das auch in die Betrachtung kommen würde. Es sind schließlich zwei zusätzliche Jahre die teilweise "aufgebrummt" wurden.

--- End quote ---

Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet. Für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 bereits in den Stufen 4 bis 6 sind, ändert sich nichts. Also auch nicht rückwirkend.

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