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Stellenausschreibung ausschließlich für Schwerbehinderte

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Sparschwein:
Moin,

ich habe heute eine Stelleanzeige bei der Agentur für Arbeit entdeckt. In der Ausschreibung steht drin: "Das Stellenangebot richtet sich ausschließlich an schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Person". Begründung ist, dass das Ziel der Ausschreibung die Inklusion von schwerbehinderten Menschen ist. Demzufolge sind alle anderen Arbeitnehmer ausgeschlossen.

Ist so etwas üblich und rechtlich haltbar? Finde es lediglich interessant.

2strong:
Befristet?

ElBarto:
Keine Ahnung ob das üblich und rechtlich ok ist.

Behörden haben aber soweit ich weiß gewisse Quoten zu erfüllen was die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen angeht.

So könnte es sein, dass die Quote gerade nicht erfüllt wird und das beanstandet wurde oder man einen entsprechenden Mitarbeiter wegen Kündigung/Rente verloren hat und das schnell nachbesetzen will.

Sparschwein:
Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet.

Thomber:

--- Zitat von: Sparschwein am 08.01.2024 15:59 ---Moin,

ich habe heute eine Stelleanzeige bei der Agentur für Arbeit entdeckt. In der Ausschreibung steht drin: "Das Stellenangebot richtet sich ausschließlich an schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Person". Begründung ist, dass das Ziel der Ausschreibung die Inklusion von schwerbehinderten Menschen ist. Demzufolge sind alle anderen Arbeitnehmer ausgeschlossen.

Ist so etwas üblich und rechtlich haltbar? Finde es lediglich interessant.

--- End quote ---


Wie kann eine Behörde/ ein Arbeitgeber denn die Quote erfüllen, wenn er immer auch Bewerbungen von gesunden und deutlich besser geeigneten Bewerbern erhält?   Um die Gesunden nicht (noch mehr) zu benachteiligen, schließt man sie gleich von vornherein aus.   Sieht komisch aus, ist aber zielführend, wenn man eine Quote erfüllen muss.

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