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Stellenausschreibung ausschließlich für Schwerbehinderte

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BAT:

--- Zitat von: clarion am 11.01.2024 21:16 ---Lege mir dar, inwieweit der Jahresoutput bei Schwerbehinderung signifikant niedriger als bei Nichtbehinderten ist. Viele Behinderte sind organisierter.


--- End quote ---

Du musst mal das entsprechende Einzelthema rausnehmen. Nimm Gruppe A und Gruppe B mit einer gleichen Verteilung innerhalb der Gruppe.

Wenn die Gruppe A eine Woche weniger arbeitet, kommt da weniger Outpout raus. Einfachste Mathematik.

Und was machst du aus dieser Analyse: ich hätte Probleme mit der Gruppe A.

Das ganze auf einen EInwurf, der Gruppe A als eher überdurchschnittlich einstufte (hervorragend), ohne hier belastbare Nachweise, die auch schon TVler anfragte, nicht gebracht wurden.

cyrix42:
@BAT: Und genau deshalb sind schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen, damit sie nicht durch ihre Behinderung auch im Berufsleben weiter behindert werden, indem sie keine Anstellung finden…

BAT:

--- Zitat von: cyrix42 am 12.01.2024 08:41 ---@BAT: Und genau deshalb sind schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen, damit sie nicht durch ihre Behinderung auch im Berufsleben weiter behindert werden, indem sie keine Anstellung finden…

--- End quote ---

Nein, das ist Unfug. Es gibt andere Gruppen mit weiteren Urlaubsansprüchen, die keine besonderen Vorzüge bei der Einstellung gesetzlich normiert haben.

Sie sind bevorzugt einzustellen, weil der Gesetzgeber sich das so ausgedacht hat.

Die Vorteile von diversen Teams hat der Arbeitsmarkt halt teils nicht erkannt.

Saxum:
Jetzt wird hier Unsinn vermischt, Urlaubsansprüche sind in der Thematik hier nicht von Relevanz.

Dass der Gesetzgeber diese Norm normiert hat, hat seinen berechtigen Grund. Das ist eine Norm die erforderlich geworden ist, da Regelmäßig Schwerbehinderte nicht eingestellt wurden und diese eher in die Werkstätten für Behinderte gedacht oder überführt wurden.

Die Feststellung ist anderes zu formulieren, für den gleichen Output haben Schwerbehinderten hierbei einen stark erhöhten Input von etwa beispielsweise 200% reinzustecken. Es liegt beim vergleichbaren Ergebnis also erheblich ungleich viel mehr Energie dahinter.

Genau dieser Umstand wird damit gewürdigt, nichts anderes soll die Formulierung "bei gleicher Einigung sind Schwerbehinderte bevorzugt zu berücksichtigen" ausdrücken.

BAT:

--- Zitat von: Saxum am 12.01.2024 10:32 ---Jetzt wird hier Unsinn vermischt, Urlaubsansprüche sind in der Thematik hier nicht von Relevanz.

Dass der Gesetzgeber diese Norm normiert hat, hat seinen berechtigen Grund. Das ist eine Norm die erforderlich geworden ist, da Regelmäßig Schwerbehinderte nicht eingestellt wurden und diese eher in die Werkstätten für Behinderte gedacht oder überführt wurden.


--- End quote ---

Das ist doch schon konterkariert durch die Regelung in § 223 SGB IX, in der die Ausgleichsabgabe und damit indirekt die Einstellung von Schwerbehinderten durch Ablass teils ausgehebelt wird.

Welche Feststellungen ansonsten getroffen werden, hat mir sozialer Marktwirtschaft sicher etwas zu tun, zu dieser habe ich mich nicht ausgelassen.

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