Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rufbereitschaft - Arbeitszeit statt Pauschale?

(1/1)

tvoedneuling:
Hallo,

wie ist es bei Euch mit Rufbereitschaften? Laut TVöD erhalten wir bei einer stundenweisen Rufbereitschaft eine Vergütung von 12,5 v.H. des Stundenlohns (§8 Abs. 3 Satz 7).

Wäre hier statt einer Vergütung auch eine Gutschrift als Arbeitszeit möglich?

Schokokeks:
Nein

TVOEDAnwender:
Nur wenn ein Arbeitszeitkonto nach Paragraph 10 besteht. Das hat aber kaum eine Verwaltung.

Hausmeister:
Hmm....wir kriegen keine Rufbereitschaft, soetwas gibt es bei uns nicht, sagt mein Chef, dafür schreibt er hier und da ne Stunde mehr auf.

MoinMoin:
Na dann muss man auch nicht ans Telefon gehen, wenn es klingelt.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version