Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft - Arbeitszeit statt Pauschale?
(1/1)
tvoedneuling:
Hallo,
wie ist es bei Euch mit Rufbereitschaften? Laut TVöD erhalten wir bei einer stundenweisen Rufbereitschaft eine Vergütung von 12,5 v.H. des Stundenlohns (§8 Abs. 3 Satz 7).
Wäre hier statt einer Vergütung auch eine Gutschrift als Arbeitszeit möglich?
Schokokeks:
Nein
TVOEDAnwender:
Nur wenn ein Arbeitszeitkonto nach Paragraph 10 besteht. Das hat aber kaum eine Verwaltung.
Hausmeister:
Hmm....wir kriegen keine Rufbereitschaft, soetwas gibt es bei uns nicht, sagt mein Chef, dafür schreibt er hier und da ne Stunde mehr auf.
MoinMoin:
Na dann muss man auch nicht ans Telefon gehen, wenn es klingelt.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version