Rufbereitschaft - Arbeitszeit statt Pauschale?

Begonnen von tvoedneuling, 08.01.2024 16:30

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tvoedneuling

Hallo,

wie ist es bei Euch mit Rufbereitschaften? Laut TVöD erhalten wir bei einer stundenweisen Rufbereitschaft eine Vergütung von 12,5 v.H. des Stundenlohns (§8 Abs. 3 Satz 7).

Wäre hier statt einer Vergütung auch eine Gutschrift als Arbeitszeit möglich?

Schokokeks

Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TVOEDAnwender

Nur wenn ein Arbeitszeitkonto nach Paragraph 10 besteht. Das hat aber kaum eine Verwaltung.

Hausmeister

Hmm....wir kriegen keine Rufbereitschaft, soetwas gibt es bei uns nicht, sagt mein Chef, dafür schreibt er hier und da ne Stunde mehr auf.

MoinMoin

Na dann muss man auch nicht ans Telefon gehen, wenn es klingelt.