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Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten

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cyrix42:

--- Zitat von: florena am 09.01.2024 19:09 ---Also, bei uns ist es mit einer Höhergruppierung so, dass man immer eine Stufe zurückgeht.

--- End quote ---

Wie MoinMoin schon dargelegt hat, ist im TV-L (genauer: in dessen §17) geregelt, wie die Stufenzuordnung im Fall einer Höhergruppierung erfolgt: Immer in die niedrigste Stufe, in der man mindestens das bisherige Tabellenentgelt erhält, mindestens aber Stufe 2. Insofern führt bei der derzeitig gültigen Entgelttabelle eine Höhergruppierung aus der 10/4 in die 11/4.


--- Zitat ---1. neue TD mit 10/4, alles bleibt beim Alten, der Personalrat wird aber Fragen stellen, warum ich nur die E10 habe und die Vorgängerperson die E11. Die Antwort des Vorgesetzten wird lautet, es fehlt der Hochschulabschluss.
Klar ist aber jetzt schon, dass der Vorgesetzte die TD nicht noch ein weiteres Mal anpassen wird.

--- End quote ---

Das wäre die für dich  beste Variante, denn dann würdest du -- siehe oben -- automatisch höhergruppiert, wenn du deinen Hochschulabschluss in der Tasche hast. Und wenn du das (es zählt das Datum auf dem Zeugnis, nicht das Datum der Zeugnisübergabe) kurz nach deinem Stufenaufstieg in die 10/5 hinbekommst, landest du direkt in der 11/5.


--- Zitat ---2. neue TD mit 11/3, wäre blöd für mich, weil ich Netto weniger habe.

--- End quote ---

Das kann, wie eben erläutert, gar nicht eintreten. Wenn du aus der EG 10/4 in die EG 11 höhergruppiert wirst, landest du in Stufe 4, wobei die Stufenlaufzeit wieder bei Null beginnt.


--- Zitat ---Mir wäre es am liebsten noch auf der 10/4 zu bleiben, eventuell mit einer monatlichen Sonderzahlung und ab Oktober auf die 11/5 zu wechseln, unabhängig vom Hochschulabschluss.

--- End quote ---

Dieses Szenario wäre nur dann tariflich gedeckt, wenn dir die Aufgaben, die zu einer Höhergruppierung in die EG 11 führen, bis zum Stufenaufstieg in die 10/5 nur vorübergehend übertragen werden, und erst dann dauerhaft. Dann würdest du für die Zeit der vorübergehenden Übertragung eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Entgelt aus der 11/4 und 10/4 erhalten, wärest weiterhin in der 10/4 und würdest dort dann den Stufenaufstieg in die 10/5 absolvieren. Mit der dauerhaften Übertragung der Tätigkeiten würde dann die Höhergruppierung erfolgen -- sofern alle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind.

Wie gesagt, das einfachste Szenario wäre, dass du deine Personalabteilung nicht versuchst zu überzeugen, dass man für die Stelle keinen Hochschulabschluss braucht, diese aber alle sonstigen Bedingungen, die sich aus der Herleitung aus der EG 6 ergeben, erfüllt, sondern einfach zur rechten Zeit dein Studium abschließt. Dann sind alle zufrieden und freuen sich.


--- Zitat ---Was passiert eigentlich, wenn ich die neue TD nicht akzeptiere?

--- End quote ---

Tätigkeitsänderungen, die die Eingruppierung nicht betreffen, unterliegen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wenn er dir also andere Aufgaben der gleichen Entgeltgruppe überträgt, gibt es da nicht die Möglichkeit, diese nicht zu akzeptieren -- abgesehen von einer Kündigung natürlich.

Dagegen bedürfen Tätigkeitsänderungen, die zu einer anderen Eingruppierung führen, die beiderseitige Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da es sich dabei um eine Vertragsänderung handelt. Insofern müsstest du keiner Höhergruppierung zustimmen.

niedersachse02:
@florena

guck dir mal diesen Höhergruppierungsrechner an:
hg-tvl.bplaced.net

dann siehst du in welcher Stufe man landet nach einer Höhergruppierung. Oftmals geht es eine Stufe zurück, bei 10/4 jedoch z.B. nicht.

cyrix42:
Ich würde eher den Tipp geben, in den Tarif-Vertrag zu schauen, auf den im eigenen Arbeitsvertrag Bezug genommen wird, anstatt einem Werkzeug eines Fremden blind zu vertrauen… (Die Quelle für die Höhergruppierungsfragen wurde ja bereits genannt, §17 TV-L.)

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