1: Neuer Arbeitsvertrag = Neue Bedingungen.
Was da vorher war ist dann eigentlich fast nicht mehr relevant.
2: Bitte teilt allen Bekannten mit, dass so etwas geklärt werden muss, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt. Immer wieder liest man hier von Leuten, die nach der Einstellung mit ihrer Stufe nicht einverstanden sind. Ich kann jetzt nicht lesen, ob du schon unterschrieben hast.
3. Die Stufen können i.d.R. von 1-3 frei vergeben werden, wenn einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit vorliegt. Wären bei dir etwa 2 Jahre, d.h. inmitten der Stufe 2. Rein formal, kann man das aus Personalabteilungsseite so machen. Es ist aber durchaus möglich, sich bei Einstellung die bereits "erwirtschaftete" Stufenlaufzeit in der 2 anrechnen zu lassen. Dann hättest du die 9/3 ab November 2024. Das ist meines Erachtens die "einfachste" Variante. Wenn du in die 3 jetzt schon willst, bist du auf das Wohlwollen der Führungskraft und Personalabteilung angewiesen.
4. In Bezug auf 1 hat die Diensstelle das nicht wie eine Höhergruppierung zu handhaben, weil es keine ist, sondern eine Neueinstellung. Aber das Problem bleibt das gleiche: Neue Anstellung = Neue Bedingungen.
Ich würde versuchen mir das eine Jahr in der 2 anrechnen zu lassen oder, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, deine Führungskraft zum Erhalt der 3 ins Boot holen.