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Leistungszulage und Teilzeit
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Oli80:
Grüß Gott,
wie verhält es sich bei einer Zulage (TVL §40, §18), wenn man in Teilzeit wechselt? Bleibt die in voller Höhe erhalten?
dankschön für Eure Antworten
McOldie:
§ 18 TV-L ist gestrichen ;D
Für in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen gilt § 24 Abs. 2 TV-L, d.h. anteilig.
MoinMoin:
Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
Oli80:
--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 19:47 ---Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
--- End quote ---
Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
TV-Ler:
--- Zitat von: Oli80 am 10.01.2024 07:29 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 19:47 ---Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
--- End quote ---
Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
--- End quote ---
Das heißt zunächst, das §18 im Bereich der Wissenschaft nicht gestrichen ist.
Darüber hinaus gilt, das was McOldie schon geschrieben hat.
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