Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Buero 72:
Gibt es das Jubiläumsgeld einfach so, oder muss ich das bei der Bezügestelle beantragen? Weiß das jemand?
VG
MoinMoin:
Bei uns gibt es das so, inkl. Kaffee und Kuchen beim Chef.
Tiffy:
Hoffentlich ohne Teilnahmepflicht!
McOldie:
Das Jubiläumsgeld ist ein tariflicher Anspruch, der nicht beantragt werden muss. Der Arbeitgeber muss allerdings darauf achten, das der Arbeitgeber die auszahlung nicht vergisst.
Es gibt Arbeitgeber, die teilen ihren Beschäftigten nach der Einstellung die Beschäftigungszeit und damit auch das Datum der Jubiläen mit.
MoinMoin:
--- Zitat von: Tiffy am 09.01.2024 16:48 ---Hoffentlich ohne Teilnahmepflicht!
--- End quote ---
bei uns ist das Nett mit dem Präsi zu klönen.
ergänzend zu @mcoldi
es sollte alle die aus dem Bat übergeleitet wurden mal genau hinschauen, ob denen evtl. vorzeiten gestrichen wurden.
Hatte wir neulich bei uns
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