Autor Thema: Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?  (Read 2178 times)

Buero 72

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #15 am: 12.01.2024 10:28 »
Danke Euch Allen!
Meine Zeiten stehen ordentlich in der Bezügemitteilung drin, soweit dürfte das klar gehen. Es gibt bei uns noch einen Tag Sonderurlaub, den muss ich mit Sicherheit beantragen.
Ich gehe auch gern zum Oberboss zum Kaffee (Sekt? Kekse?), er ist ausgesprochen nett und klug.

VG
Alkoholfreier Sekt *bäh*

Nö, der Oberboss weiß was sich gehört! Bevor ich alkoholfreien Sekt trinke, nehme ich lieber einen O-Saft! Ja, die 350 Euro sind mittlerweile etwas lächerlich, aber immerhin werden sie nicht nach Teilzeitanteilen gekürzt!
Und ich bin nach Wechsel vor paar Jahren auch sehr zufrieden mit "meiner" Behörde, am Gehalt bin ich dran. ich mache etwas sehr sinnvolles Fachliches, was es so in der freien Wirtschaft nicht gibt. hab eine super Chefin und eine Handvoll tolle Kollegen, mit den anderen kann ich auch leben.
Homeoffice, keine Kernzeit, Gleitzeit 6 bis 22 Uhr. Zu meiner vorherigen Stelle quasi das Paradies!