Autor Thema: Zusatzversicherung von Inflationsausgleich  (Read 7432 times)

Sungam

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Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« am: 06.01.2024 10:48 »
Hallo,
meine Frau ist in einer Kita seit 2014 angestellt und seit November 2023 im Krankengeld. Nun hat sie für Dezember den Infaltionsausgleich bekommen von welchem die ZV abgezogen wurde. Ist das so richtig?
Und hat sie nicht auch Anspruch auf Krankengeldzuschuss ?

Danke im voraus für Antworten
Sungam

Johann

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #1 am: 08.01.2024 07:09 »
Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht Zusatzversorgungspflichtig, da diese kein Arbeitsentgelt ist. Insofern ist es nicht korrekt, davon die ZV abzuziehen.

Krankengeldzuschuss sollte für 33 Wochen nach dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung gezahlt werden müssen, ja.

cyrix42

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #2 am: 08.01.2024 07:37 »
Da gehen zwei Dinge durcheinander:

*) Die Inflationsausgleichszahlung ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
*) Allerdings wird für die Zeit des Zuschusses zum Krankengeld vom Arbeitgeber der VBL-Beitrag weiterhin in voller Höhe wie bei regulärer Entgeltzahlung an die VBL entrichtet. Dies schließt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil ein. Entsprechend geht der AG hier mit dem AN-Anteil, der normalerweise von deinem Brutto-Lohn abgezogen und nicht zur Auszahlung gebracht werden würde, in Vorschuss, da man ja derzeit gerade keinen Brutto-Lohn generiert, von dem er diesen abziehen könnte. Entsprechend hat man eigentlich während des Krankengeldzuschusses einen negativen Netto-Lohn. Dies wird dann normalerweise bei Wiedereinstieg in die Beschäftigung mit den folgenden Lohnbezügen verrechnet, hier aber offenbar mit der Inflationsausgleichszahlung.

Es ist also, soweit sich aus der Sachverhaltsschilderung entnehmen lässt, alles korrekt abgelaufen.

Rechthaber

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #3 am: 08.01.2024 09:12 »
Das ist zwar soweit richtig. Aber in der Regel gleicht der Krankengeldzuschuss des AG (Differenz Brutto-KRankengeld <-> Netto-Lohn [ohne VBL-Abzug] den VBL/ZV-Beitrag jedoch aus.

Wurde dieser Zuschuss denn schon vom AG berechnet und ausgezahlt?

Sungam

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #4 am: 08.01.2024 10:32 »
"Das ist zwar soweit richtig. Aber in der Regel gleicht der Krankengeldzuschuss des AG (Differenz Brutto-KRankengeld <-> Netto-Lohn [ohne VBL-Abzug] den VBL/ZV-Beitrag jedoch aus.

Wurde dieser Zuschuss denn schon vom AG berechnet und ausgezahlt?"

Hallo,
nein Krankengeldzuschuss wurde noch nicht gezahlt.



Rechthaber

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #5 am: 08.01.2024 15:02 »
Dann sollte beim AG nachgefragt werden, wann dies erfolgt. Besteht kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss dem Grunde nach (dieser kann auch 0 betragen) , sind auch keine Beiträge für an die Zusatzversorgung abzuführen.

cyrix42

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #6 am: 08.01.2024 17:22 »
Das ist zwar soweit richtig. Aber in der Regel gleicht der Krankengeldzuschuss des AG (Differenz Brutto-KRankengeld <-> Netto-Lohn [ohne VBL-Abzug] den VBL/ZV-Beitrag jedoch aus.

Wie kommst du darauf? Der Krankengeldzuschuss kann sich auch auf Null belaufen...

Rechthaber

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #7 am: 09.01.2024 14:11 »
Das ist zwar soweit richtig. Aber in der Regel gleicht der Krankengeldzuschuss des AG (Differenz Brutto-KRankengeld <-> Netto-Lohn [ohne VBL-Abzug] den VBL/ZV-Beitrag jedoch aus.

Wie kommst du darauf? Der Krankengeldzuschuss kann sich auch auf Null belaufen...

Wie ich im Post darüber auch geschrieben habe, kann dieser auch 0 betragen. In der Regel ist er dies aber nicht, da das Bruttokrankengeld 70 % des Regelentgelts, höchsten jedoch 90 % des Nettoentgelts beträgt und der Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen diesem Bruttokrankengeld und dem letzten Nettoentgelt entspricht. Bitte nicht den Zuschuss mit dem dann tatsächlichen Auszahlungsbetrag nach Verrechnung des offenen AN-ZVK-Beitrags verwechseln...


cyrix42

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #8 am: 10.01.2024 08:09 »
Schau mal nach Verletztengeld, da sind die Sätze anders (Minimum aus 80% Brutto- und 100% Netto-Verdienst). Und jenes wird z.B. immer bei Arbeits- und Wegeunfällen gezahlt.

Rechthaber

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Antw:Zusatzversicherung von Inflationsausgleich
« Antwort #9 am: 18.01.2024 15:28 »
Der Ersteller redet aber von Krankengeld. Insoweit also irrelevant. Da aber Sungam hier nichts mehr geschrieben hat, gehe ich davon aus, dass sich das Thema wohl erledigt hat...