Da gehen zwei Dinge durcheinander:
*) Die Inflationsausgleichszahlung ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
*) Allerdings wird für die Zeit des Zuschusses zum Krankengeld vom Arbeitgeber der VBL-Beitrag weiterhin in voller Höhe wie bei regulärer Entgeltzahlung an die VBL entrichtet. Dies schließt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil ein. Entsprechend geht der AG hier mit dem AN-Anteil, der normalerweise von deinem Brutto-Lohn abgezogen und nicht zur Auszahlung gebracht werden würde, in Vorschuss, da man ja derzeit gerade keinen Brutto-Lohn generiert, von dem er diesen abziehen könnte. Entsprechend hat man eigentlich während des Krankengeldzuschusses einen negativen Netto-Lohn. Dies wird dann normalerweise bei Wiedereinstieg in die Beschäftigung mit den folgenden Lohnbezügen verrechnet, hier aber offenbar mit der Inflationsausgleichszahlung.
Es ist also, soweit sich aus der Sachverhaltsschilderung entnehmen lässt, alles korrekt abgelaufen.