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Rückzahlung LoB §18

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leitz578:
Hallo zusammen,
ich habe mit der Dezember Abrechnung eine rückwirkende Abrechnung bzw. Korrektur für den Dezember 2022 erhalten.
Hierin ist eine Rückzahlung in Höhe des LoB Betrags, den ich 2022 bereits erhalten habe.

Kann die LoB einfach so zurückgefordert werden? Ist eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung über diesen Betrag möglich?

TVOEDAnwender:
Kommt drauf an, was steht denn in der Dienst- bzw Betriebsvereinbarung?

SiegVibe:
Sofern die LOB-Zahlung im Dezember 2022 auch fällig war (sh. Dienstvereinbarung), wird die Rückforderung aufgrund der sechsmonatigen Ausschlussfrist nicht mehr rechtmäßig sein.

sueypastoral:

--- Zitat von: leitz578 am 10.01.2024 07:48 ---run 3Hallo zusammen,
ich habe mit der Dezember Abrechnung eine rückwirkende Abrechnung bzw. Korrektur für den Dezember 2022 erhalten.
Hierin ist eine Rückzahlung in Höhe des LoB Betrags, den ich 2022 bereits erhalten habe.

Kann die LoB einfach so zurückgefordert werden? Ist eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung über diesen Betrag möglich?

--- End quote ---
Wenn Sie eine rückwirkende Abrechnung oder Korrektur erhalten haben, die eine Rückerstattung bereits erhaltener Beträge beinhaltet, liegt möglicherweise ein Fehler im ursprünglichen Abrechnungs- oder Zahlungsvorgang vor. Das Abrechnungsunternehmen wird in solchen Situationen in der Regel die erforderlichen Korrekturen vornehmen und etwaige Überzahlungen zurückerhalten.

SiegVibe:
Wo kommen denn bitte in letzter Zeit diese ganzen KI-Bots her...  :o

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