Ich glaube das ist der Beihilfe "relativ egal", aber man sollte es wohl zumindest informieren / abklären und Fristen gibt es mEn nicht - lediglich nur ggf. bei einer Nachversicherung in der PKV ohne Gesundheitsfragen. Die Familienversicherung ist ein Anspruch nach Gesetz und keine "Antragsmitgliedschaft", daher gibt es auch hier dem Grunde nach keine Fristen, bzw. es sind keine erkennbaren normiert.
4 oder 5 Tage sollte deine Frau in jedem Falle eigentlich haben oder diese zumindest mit dem AG vereinbaren können, siehe meine vorherigen Beiträge in diesem Thread hier.
Ansonsten mit der PKV und GKV sprechen und das Kind "via Anspruch" zusätzlich Familienversichern bei der Frau lassen.
Es gibt nur
zwei Voraussetzungen:
Wenn man
verheiratet ist, muss das Einkommen des PKV Versicherten Elternteils
unterhalb der JAEG und unterhalb des Einkommens des GKV Versicherten Elternteils sein.
Siehe hierzu
§ 10 Abs. 3 SGB V.
Ist man nicht verheiratet oder in keiner Lebenspartnerschaft, besteht keine Begrenzung. Unverheiratete müssen also hier nicht darauf schauen.
Wenn du das versuchst, informier uns bitte doch darüber wie es gelaufen ist. Bei mir ist das derzeit nicht erforderlich, da wir hier unverheiratet sind und momentan mit der Familienversicherung gut fahren. Das werden wir voraussichtlich aber dann Ändern wenn die Kinder Schulpflichtig werden, denn ungefähr zu diesem Zeitpunkt laufen die "Optionstarife" für die Kinder aus und wir müssen die dann ziehen.