Autor Thema: [Allg] Kinderkrankentage  (Read 4044 times)

Ytsejam

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #15 am: 29.01.2024 07:29 »
Solange der Beamte nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, und in diesem Beispiel die Frau (angestellt) nicht mehr als der verbeamtete Mann, gibt es auch die wenig bekannte Möglichkeit, das Kind privat zu versichern und gleichzeitig in der GKV anzumelden. Das Kind ist, eben wegen dieser Lücke, quasi automatisch auch GKV-versichert. Die Anmeldung muss aber kurz nach der Geburt erfolgen, weiß nicht mehr wann aber die Frist waren meine ich nur wenige Monate.

Ich habe das mit beiden Versicherungen sowie dem Arbeitgeber vorab abgeklärt, es war kein Problem, nur halt sehr ungewöhnlich. Es war auch bei den Versicherungen nicht so bekannt, aber in den jeweiligen Rechtsstellen durchaus. Man will dies wohl auch ungern bewerben.

Natürlich wird alles über die PKV abgerechnet und nichts zweimal. Die GKV ist quasi nur für die Mutter zur Absicherung der Kinderkrankentage.

Saxum

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #16 am: 29.01.2024 09:09 »
OKAY, DAS ist jetzt sehr interessant. Hast du hierzu vielleicht irgend eine Norm, Kommentar oder Begründung die flankierend unterstützend wirkt? Gerade diese Situation wäre megasuper für jede Menge Beamt*innen.

Ok, wenn ich gerade so darüber nachdenke ... du beziehst dich wohl auf die rechtlich zugelassene Möglichkeit der "Doppelversicherung", entscheidend ist hierbei dass beide Stellen darüber informiert werden und etwaige Erstattungen natürlich nicht 100% überschreiten. Hmmm hmmm hmm ... ja...

Da kommt es jetzt wohl auf die Beihilfevorschriften an, welche jetzt nicht etwa die Kostenerstattung in der GKV für Kinder als vorrangig stellen. Bei Erwachsenen ist das in den meisten Fällen gegeben, dass eine GKV immer vorrangig ist, weil es so ja sparsamer für die Beihilfe ist.
« Last Edit: 29.01.2024 09:16 von Saxum »

Ytsejam

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #17 am: 29.01.2024 10:30 »
Ist eigentlich relativ simpel: Lies dir mit dem Wissen mal den § 10 Abs. 1 SGB V durch. Die Voraussetzungen erfüllt das Kind, wenn die Mutter oder der Vater GKV-versichert ist. Also IST (kein Ermessen, eigentlich kraft Gesetz) das Kind familienversichert.

Abs. 3 ist wiederum die Einschränkung, dass das nicht gilt wenn der andere Elternteil Beamter ist UND er mehr verdient als der GKV-Elternteil UND er über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Das sollte eigentlich auch der Regelfall sein im Bereich unter A13. Viele werden eher rausfallen, weil zB die Frau verbeamtet ist, wegen des Kindes auf Teilzeit geht, und der Mann in Vollzeit zwar GKV versichert ist, aber dann eben mehr verdient.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #18 am: 29.01.2024 10:39 »
Nur so am Rande, dass gilt auch , wenn der andere Elternteil nicht Beamter ist.

Carisson

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #19 am: 02.02.2024 10:09 »
Solange der Beamte nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, und in diesem Beispiel die Frau (angestellt) nicht mehr als der verbeamtete Mann, gibt es auch die wenig bekannte Möglichkeit, das Kind privat zu versichern und gleichzeitig in der GKV anzumelden. Das Kind ist, eben wegen dieser Lücke, quasi automatisch auch GKV-versichert. Die Anmeldung muss aber kurz nach der Geburt erfolgen, weiß nicht mehr wann aber die Frist waren meine ich nur wenige Monate.

Ich habe das mit beiden Versicherungen sowie dem Arbeitgeber vorab abgeklärt, es war kein Problem, nur halt sehr ungewöhnlich. Es war auch bei den Versicherungen nicht so bekannt, aber in den jeweiligen Rechtsstellen durchaus. Man will dies wohl auch ungern bewerben.

Natürlich wird alles über die PKV abgerechnet und nichts zweimal. Die GKV ist quasi nur für die Mutter zur Absicherung der Kinderkrankentage.

Das ist tatsächlich sehr interessant! Auch wir haben das Problem, dass die "Kind-krank-Tage" komplett über mich (verbeamtet) laufen müssen, da meine Frau (gesetzlich versichert) für unsere Kinder (privat / Beihilfe) keine Ansprüche hat...

Spielt denn die Beihilfe da mit?

Zu Fristen finde ich jedoch nichts?

Saxum

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #20 am: 02.02.2024 12:01 »
Ich glaube das ist der Beihilfe "relativ egal", aber man sollte es wohl zumindest informieren / abklären und Fristen gibt es mEn nicht - lediglich nur ggf. bei einer Nachversicherung in der PKV ohne Gesundheitsfragen. Die Familienversicherung ist ein Anspruch nach Gesetz und keine "Antragsmitgliedschaft", daher gibt es auch hier dem Grunde nach keine Fristen, bzw. es sind keine erkennbaren normiert.

4 oder 5 Tage sollte deine Frau in jedem Falle eigentlich haben oder diese zumindest mit dem AG vereinbaren können, siehe meine vorherigen Beiträge in diesem Thread hier.

Ansonsten mit der PKV und GKV sprechen und das Kind "via Anspruch" zusätzlich Familienversichern bei der Frau lassen.

Es gibt nur zwei Voraussetzungen:

Wenn man verheiratet ist, muss das Einkommen des PKV Versicherten Elternteils unterhalb der JAEG und unterhalb des Einkommens des GKV Versicherten Elternteils sein.

Siehe hierzu § 10 Abs. 3 SGB V.

Ist man nicht verheiratet oder in keiner Lebenspartnerschaft, besteht keine Begrenzung. Unverheiratete müssen also hier nicht darauf schauen.

Wenn du das versuchst, informier uns bitte doch darüber wie es gelaufen ist. Bei mir ist das derzeit nicht erforderlich, da wir hier unverheiratet sind und momentan mit der Familienversicherung gut fahren. Das werden wir voraussichtlich aber dann Ändern wenn die Kinder Schulpflichtig werden, denn ungefähr zu diesem Zeitpunkt laufen die "Optionstarife" für die Kinder aus und wir müssen die dann ziehen.

Ytsejam

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #21 am: 06.02.2024 07:20 »
Die Familienversicherung ist ein Anspruch nach Gesetz und keine "Antragsmitgliedschaft", daher gibt es auch hier dem Grunde nach keine Fristen, bzw. es sind keine erkennbaren normiert.

Ich kann mich erinnern dass man sein Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der GKV anmelden muss. Wenn man es googelt bekommt man auch entsprechende Treffer, wie du aber schreibst finde ich auf die Schnelle keine Grundlage für diese 2 Monate.

Saxum

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Antw:[Allg] Kinderkrankentage
« Antwort #22 am: 06.02.2024 21:13 »
Ich kann mich erinnern dass man sein Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der GKV anmelden muss. Wenn man es googelt bekommt man auch entsprechende Treffer, wie du aber schreibst finde ich auf die Schnelle keine Grundlage für diese 2 Monate.

Da ich diese zwei Monatsfrist bei der Kindernachversicherung in der PKV kenne, gehe ich mal davon aus, dass hier vielleicht damit verwechselt worden ist? Nach § 198 VVG sind die Versicherer verpflichtet Kinder ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt.

Für die GKV existiert wie erwähnt, meinem Kenntnisstand nach, keine solche Regelung bzw. der Anspruch besteht nach Gesetz schlichtweg, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.