Hallo,
ich habe mich bei einer Bundesbehörde beworben und wurde nun zum VG eingeladen. Dieses findet noch diesen Monat statt. Im Vorfeld des VG soll ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Personalakte (inkl. Krankheitstagen) erklären, sollte ich aktuell oder früher mal im öD tätig gewesen sein.
Zurzeit bin ich nicht im öD, hatte aber zuvor zwei Stationen im öD.
Da ich mit diesem Thema noch nie konfrontiert war, stellen sich mir folgende Fragen:
Grds. habe ich kein Problem damit, wenn meine Krankheitstage "bekannt" werden. Ich Frage mich aber, warum die gesamte Personalakte eingesehen werden soll. Kennt sich da jemand aus?
Und wann genau erfolgt die Einsichtnahme? Schon vor dem VG oder erst danach, wenn wirklich eine Einstellung beabsichtigt wird? Zumindest meiner letzten Dienststelle würde ich gerne selbst mitteilen, dass ich mich anderweitig beworben habe.
Muss nur die jeweils letzte Personalakte eingesehen werden oder alle?
Und welche Inhalte könnten sich negativ auswirken? Sollte ich in dem Zusammenhang zunächst selbst Akteneinsicht beantragen? Geht das überhaupt noch, wenn ich schon über 1 Jahr aus dem öD ausgeschieden bin?
Ich bin für jede Antwort dankbar.