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Stufe - Einstufung nach Pause - TVÖD zu TV-L
sweety:
ich habe vor Unterzeichnung ein Formular Überprüfung der Stufe ausgefüllt und unterzeichnet, praktisch sind da meine ganzen Tätigkeiten der letzten Jahre aufgeführt.
VFA West:
Die schädliche Pause von über einem halben Jahr bezieht sich auf die Fortsetzung der Stufenlaufzeit. Wenn die Unterbrechung max. 6 Monate beträgt, so kann die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden, wenn es sich um die gleiche Entgeltgruppe handelt.
MoinMoin:
--- Zitat von: sweety am 11.01.2024 13:15 ---ich habe vor Unterzeichnung ein Formular Überprüfung der Stufe ausgefüllt und unterzeichnet, praktisch sind da meine ganzen Tätigkeiten der letzten Jahre aufgeführt.
--- End quote ---
Ja und das bedeutet, dass du die Unterlage für die Feststellung der einschlägige Berufserfahrung für die Stufenzuordnung übergeben hast und somit alles weitere rein vom Ermessen des AGs abhängt, ob er was macht oder will.
Weder hast du nach §16.2a noch nach §16.2 Satz 3 eine Stufe eingefordert.
oorschwerbleede:
§ 16.2 Satz 2 ist doch ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um den gleichen AG handelt. Damit sind auch die 6 Monate Unterbrechungszeit unbeachtlich, da es nur einschlägige Berufserfahrung nach Satz 3 sein kann. Und dort ist die Deckelung auf Stufe 3 drin. Alles weitere, was darüber hinaus geht, wären förderliche Zeiten nach Satz 4. Und der Zug ist mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages abgefahren. M. E. hat der AG seiner Pflicht zur Anerkennung der einschl. BE entsprochen und dir die Stufe 3 zuerkannt aufgrund der Angaben in dem Formular. Mehr wollte er wohl nicht und du hast es auch nicht eingefordert...
MoinMoin:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 12.01.2024 09:08 ---§ 16.2 Satz 2 ist doch ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um den gleichen AG handelt.
--- End quote ---
Ich habe da oben Kommune und Land gelesen
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