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[BW] PKV Beiträge

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Saxum:
Der Standardtarif, also sofern man noch in den älteren BiSex-Tarifen ist, ist relativ annehmbar. Den derzeit aktuellen Basistarif der mit den Unisex Tarifen eingeführt wurde sollte man tunlichst vermeiden, soweit es geht - hier sind die Sätze nochmals durch eine separate Vereinbarung geringer als man es aus den Tarifbedingungen originär entnehmen würde zudem fehlt ja generell leider an einer "Behandlungspflicht". Dafür darf man im Standardtarif keine weiteren Zusatzversicherungen haben, im Basistarif wiederum aber ja.

Wenn dann sollte man mEn eher lieber Wahl- und Ergänzungsleistungen ruhend stellend oder einen Tarifwechsel nach § 204 VVG in Erwägung ziehen. Die Leistungen sind ja an die GKV angelehnt oder vergleichbar, die Bedingungen kann man für den Standardtarif und für den Basistarif nachlesen, für den Basistarif sollte man die separate Vereinbarung auch lesen.

Jedenfalls, egal ob Basis- oder Standardtarif, auch wenn man als Beamter mit Beihilfe in diese rutschen würde - findet hier auch eine prozentuale Absicherung statt. Ausgehend vom derzeitigen GKV-Beitrags-Höchstsatz von 843,53 € wären das dann bei 50 % Beihilfe 421,76 € und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.

Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass hier immer eine Differenz bestehen wird. Vor allem bei den abgerechneten Sätzen, etwa wenn die Rechnung den 2,3 fachen Satz ausweist und die Beihilfe davon 2,3 erstattet der Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz dann verbleibt ein prozentualer Anteil des restlichen 1,1 Satzes. Das wären beispielhaft bei 100 Euro und 50% Beihilfe dann 23,91 € die man selbst zahlen musste.

Die Beiträge der PKV steigen ja nicht "wegen dem Alter an", sondern nur nach den Maßgaben des § 203 VVG. Wenn du aber mit "Alter" allgemein den weiteren Lebensverlauf meinst ... dann ja, das ist aber droben bei der GKV auch gegeben, wobei die ja durch den Bundeszuschuss derzeit gezügelt wird. Hie wie droben steigen die Beiträge.

Ist man aber zufälligerweise leider echt in einem Tarif der mies kalkuliert worden ist oder ein "Lockvogeltarif" war,  dann ja können natürlich die Beiträge schneller steigen eine miese Kalkukation vielleicht sogar mit einer "unglücklichen Tarifgruppe" in der viel zu viele zu früh und zu oft krank werden sorgt eben für keine gute Stabilität.

Hier bleibt dann eben § 204 VVG in einen ggf. neueren Tarif zu wechseln, der dann hoffentlich bestenfalls stabil bleibt. Das Wechselrecht nach § 204 VVG kann man ja immer wieder ziehen.

frankundfrei:

--- Zitat von: Saxum am 16.01.2024 17:20 ---....
Jedenfalls, egal ob Basis- oder Standardtarif, auch wenn man als Beamter mit Beihilfe in diese rutschen würde - findet hier auch eine prozentuale Absicherung statt. Ausgehend vom derzeitigen GKV-Beitrags-Höchstsatz von 843,53 € wären das dann bei 50 % Beihilfe 421,76 € und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.

Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass hier immer eine Differenz bestehen wird. Vor allem bei den abgerechneten Sätzen, etwa wenn die Rechnung den 2,3 fachen Satz ausweist und die Beihilfe davon 2,3 erstattet der Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz dann verbleibt ein prozentualer Anteil des restlichen 1,1 Satzes. Das wären beispielhaft bei 100 Euro und 50% Beihilfe dann 23,91 € die man selbst zahlen musste.

Die Beiträge der PKV steigen ja nicht "wegen dem Alter an", sondern nur nach den Maßgaben des § 203 VVG. Wenn du aber mit "Alter" allgemein den weiteren Lebensverlauf meinst ... dann ja, das ist aber droben bei der GKV auch gegeben, wobei die ja durch den Bundeszuschuss derzeit gezügelt wird. Hie wie droben steigen die Beiträge.

Ist man aber zufälligerweise leider echt in einem Tarif der mies kalkuliert worden ist oder ein "Lockvogeltarif" war,  dann ja können natürlich die Beiträge schneller steigen eine miese Kalkukation vielleicht sogar mit einer "unglücklichen Tarifgruppe" in der viel zu viele zu früh und zu oft krank werden sorgt eben für keine gute Stabilität.

Hier bleibt dann eben § 204 VVG in einen ggf. neueren Tarif zu wechseln, der dann hoffentlich bestenfalls stabil bleibt. Das Wechselrecht nach § 204 VVG kann man ja immer wieder ziehen.

--- End quote ---

ah, Saxum, DANKE, wie das dann im Alter diesbzgl. ist:
und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.

wusste ich nicht.....253 EUR ist dann im Alter ja echt was Beruhigendes, finde ihc jedenfalls rein finanziell gesehen, auch wenn die genannten Abstriche zu machen sind.
DASS dann die Beihilfe da weiter greift, war mir unklar. :D

Saxum:
Gerne wegen dem Hinweis, aber ich würde auch zudem gerne noch mitgeben, dass für den "finanziellen Vergleich" mit dem Basistarif dann aber auch nur der Grundtarif der PKV zum entsprechenden Prozentsatz herangezogen werden soll. Also etwa beispielsweise im Alter mit Beihilfe 70% wäre des der 30%ige Grundtarif inkl. dem Risikozuschlag der hier für den Vergleich mit dem 30%igen Basistarif herhalten soll.

Also keine Wahlleistungen, Zusatzabsicherung und kein Ergänzungstarif, sondern tatsächlich nur Grundabsicherung Ambulant, Stationär und Zahn aber mit etwaigem Risikozuschlag. Das teuerste was ich spontan via dem bekanntesten Vergleichsportal aktuell finden könnte wären so rund um die 160 € im reinen Grundtarif (ambulant/stationär/zahn) der hier mit der 70 % Beihilfe läuft.

Sollte man echt trotz aller anderen versuche hin wechseln wollen, kann man ja ggf. versuchen die bisherigen Tarifleistungen in Zusatzversicherungen umzuwandeln, da der Basistarif zumindest laut den Bedingungen ja auch Zusatzversicherungen gestattet - ob der Versicherer aber solche anbietet die auch für den Basistarif geöffnet sind, ist eine andere Frage bzw. den Wechsel zu den Zusatztarifen ohne Gesundheitsprüfungen überhaupt durchführt.

Man sollte aber sich tatsächlich schon die Leistungen des Basistarifes durchlesen, bevor man sich aktiv für diesen entscheidet. Das ist dann wohl mEn nicht mehr so "einfach oder umfassend" wie man es gewöhnlicherweise vom bisherigen Grundtarif kennt. Angeblich sollen die Versicherungen hier auch beim Basistarif sehr "unattraktiv langsam" bei den Erstattungen vorgehen, aber das habe ich nur hie und da mitbekommen von ein paar (!) Leuten die sich über den Basistarif "Luft gemacht" haben und Ärzte diese ablehnen würden bzw. nicht die Person an sich sondern die Verrechnung zu den Sätzen des Basistarifes - die dadurch keine Differenz tragen müssten.

Soweit wären meine Gedanken dazu, aber ja diese "Option" gäbe es auch mit Beihilfe.

Saxum:
Da ich es nicht mehr editieren konnte: Hinzusagen muss man hier, dass die bisherigen PKV Altersrückstellungen dann natürlich auch im Basistarif mit übernommen werden. Es kann also je nachdem ggf. weniger sein, der Höchstsatz ist aber eben der (auch jährlich steigende) GKV Höchstbeitrag und davon der Prozentsatz der verbliebenden Restkostenabsicherung.

Ob eine Anwartschaft auf eine etwaige Rückkehr in den Normaltarif abgeschlossen werden kann entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls - sofern wohl nicht - wird wohl bei einem etwaigen Wechselwunsch eine Gesundheitsprüfung für die „Mehrleistungen“ und somit Risikozuschlag oder ggf. Leistungsausschluss des Normaltarifs gegenüber dem Basistarif durchgeführt. Ausfluss des Tarifwechsel-Prinzips nach § 204 VVG.

Shamayian:
Hallo, ich hab das "Rundum-Sorglos" Paket der Debeka mit 50% Beteiligung und zahle aktuell alles zusammen 320€. Bin jetzt 36, aber dort erst mit 32 Jahren eingestiegen.

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