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Urlaubsberechnung bei Wechselschicht
Tulipa:
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen..
Es gilt der TV-L. Durch die Wechselschichtarbeit haben wir keine geregelte 5 Tage- Woche. Also wird der Urlaubsanspruch anhand der Anzahl der Arbeitstage im Jahr errechnet. Der Dienstplan wird für das gesamte Jahr erstellt.
Jetzt ist es so, dass unser Dienstplan nicht unsere Sollarbeitszeit abdeckt, d.h. ich muss Zusatzdienste machen. Diese sind zwar errechnet, aber noch nicht verplant.
Müssen diese Tage beim Berechnen des Urlaubsanspruchs berücksichtigt werden?
Geplante Dienste nach Dienstplan: 244
Arbeitstage der 5-Tage-Woche: 249 (= 30 Tage Urlaub)
Tatsächlich geleistete Dienste: 250
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich jetzt?
Schonmal vielen Dank!
Capo:
Es werden bei der Berechnung die Urlaubstage gerundet. Bei einen Tag mehr Dienst ensteht noch kein Anspruch auf einen Urlaubstag. Du müsstst aber auf grund der Wechselschicht auch noch Zusatzurlaub bekommen.
Capo:
Die Soll Arbeitstage zur Berechnung sind übrigens 260 Tage nsch BUrlG oder nach §191 BGB 260 Tage.
Demnach: 30x250:261=28,78 Tage gerundet 29 Tage Urlaub
Capo:
Tippfehler 261 Tage nach BGB
Tulipa:
Danke Capo!
Was ich aber trotzdem nicht verstehe: Warum bekommt der Kollege mit 249 Diensttagen 30 Tage Urlaub und ich mit 250 Diensttagen nur 29?
Ist das dann einfach so?
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