Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
Urlaub vor Zeitausgleich ?
Thomber:
Ich vermute, dass die Regel "Urlaub vor Zeitausgleich" dafür gedacht ist, das Risiko zu vermindern, dass Urlaub verfällt. Das Zeitguthaben ist vermutlich länger "haltbar". ;D
was_guckst_du:
Abgesehen von dem Umstand, dass ich diese Regelung für rechtswidrig halte, weil der Urlaub der Erholung dient und deswegen möglichst zusammenhängend genommen werden soll (ggfls. wird man hier gezwungen, 20 mal 1 Tag Urlaub zu nehmen), frage ich mich, wieso eine Dienstanweisung nochmal durch Beschäftigte gegengezeichnet werden soll?
Irgendetwas scheint hier nicht zu stimmen. Anscheinend entstand diese Regelung mal wieder auf dem "Misthaufen" eines regelungswütigen Vorgesetzten, der nicht Dienstvorgesetzter ist und seine Kompetenzen überschreitet. Solche Vorgesetzte sind mir in meiner Laufbahn schon öfters über den Weg gelaufen und mussten über den personalvertretungsrechtlichen Weg "eingefangen" werden. Dieser Typus sollte eigentlich langsam ausgestorben sein....
was_guckst_du:
--- Zitat von: Johann am 27.05.2024 09:29 ---Es soll ja auch erst der Urlaub und dann das Zeitguthaben verwendet werden. Insofern lehnt der Arbeitgeber eher den Zeitausgleichsantrag ab, als den Urlaubsantrag.
--- End quote ---
...seit wann wird man zum Urlaubsantrag gezwungen?... 8)
Johann:
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.05.2024 12:48 ---
--- Zitat von: Johann am 27.05.2024 09:29 ---Es soll ja auch erst der Urlaub und dann das Zeitguthaben verwendet werden. Insofern lehnt der Arbeitgeber eher den Zeitausgleichsantrag ab, als den Urlaubsantrag.
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...seit wann wird man zum Urlaubsantrag gezwungen?... 8)
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Bei Betriebsferien z.B.
Im normalen Alltag kommt das aber eher nicht vor. Da wirst du nur früh genug darauf hingewiesen, dass dein Resturlaubsguthaben zum xy verfällt. Das ist ein latenter Zwang, Urlaub zu beantragen, wenn du als Arbeitnehmer keine Nachteile erleiden möchtest.
Bei uns gibts auch keinen Zwang, den Urlaub zu nehmen und man könnte ihn in der Regel dann auch noch kurz vor knapp nehmen. Ist nur blöd, wenn mehrere Kollegen die selbe Idee haben. Deshalb wird bei uns in der Regel ein halbes Jahr bevor der Urlaub verfällt von den disziplinarischen Vorgesetzten regelmäßig erinnert, dass man seinen Resturlaub - sofern vorhanden - bitte bald nehmen sollte, damit nicht alle Mitarbeiter gebündelt im Verfallsmonat weg sind. Das ist aber eine Sache, die bisher nicht per DA geregelt werden musste, weil die Kollegen das in Eigenverantwortung mal mehr, mal weniger gut hinbekommen.
Zeitguthabenstunden werden auch einmal im Jahr auf einen bestimmten Betrag gekappt. Da hat aber jemand mitgedacht und der Kappungstag fürs Zeitguthaben ist exakt um ein halbes Jahr verschoben zu dem Tag, wo der Urlaub verfällt.
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