Autor Thema: [Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?  (Read 5871 times)

frankundfrei

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Die Rentenberater die ich meinte, arbeiten nicht bei der DRV. Die sind ein eigener Beruf die gegen Honorar beraten, zu allen Sozialversicherungen und teilweise auch zu Pension (bei Mischerbwerbsbiographien). Dort könnte man dann auch Fragen zur GKV stellen.

Bezüglich Altersgeld müsste man bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung nachfragen. Vielleicht gibt es dazu eine Versorgungsauskunft.

DANKE für die Klarstellung zum Berater!

Rentenonkel

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WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Hier ist das Problem, § 1 jeder macht seins. Weder die gesetzliche Rentenversicherung noch ein privater Rentenberater können und dürfen dir da in diesem Punkt weiterhelfen. Auch ein privater Rentenberater muss nur einen Sachkundenachweis über die gesetzliche Rente gegenüber dem Sozialgericht nachweisen und kennt sich daher im Beamtenrecht nicht aus. Selbst wenn man sich auskennen würde, würde man dahingehend nicht beraten dürfen.

Die KVBW berechnet Dir im Übrigen nicht die Pension, sondern die Versorgung. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich bei den Berechnungen davon ausgehen, dass es sich dabei um die Gesamtversorgung handelt. Das bedeutet, dass ich davon ausgehen würde. dass das der Gesamtbetrag ist, der einem in Summe aus allen Altersvorsorgesystemen zusteht.

Rentenonkel

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„ Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.

Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet“

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Das beschreibt lediglich, ob man im Alter in die Pflichtversicherung der Rentner aufgenommen wird oder nicht. Bei der Pflichtversicherung werden die Beiträge direkt von den Alterseinkünften einbehalten und abgeführt, bei der freiwilligen Versicherung erhält man ggf. einen Zuschuß und muss die Beiträge selbst an die gKV und gPV abführen.

Bei der freiwilligen Versicherung ist auch noch interessant, dass Vermögenseinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Beitrag erhöhen können. Diese Einkünfte bleiben lediglich bei der Pflichtversicherung außen vor.

Alles in allem ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgerichtet und ein vorzeitiges Ausscheiden wird finanziell in jedem Fall teuer.

Aufgrund der Beihilfe im Alter bin ich davon überzeugt, dass die Kosten zur freiwilligen KV und die Beiträge zu privaten KV ab der Pension ähnlich hoch sein dürften.

frankundfrei

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.......

Aufgrund der Beihilfe im Alter bin ich davon überzeugt, dass die Kosten zur freiwilligen KV und die Beiträge zu privaten KV ab der Pension ähnlich hoch sein dürften.

Danke, Rentenonkel.

Kinder hab ich keine, und dass die KV im Alter auch bei der GKV relativ hoch sein wird, hab ich mir auch schon überschlagen, da ich Nebeneinküfte hab.....die Zeit des vorz. Auscheidesn wäre jedenfalls bei der GKV billiger...bin kommende Woche mal bei meiner PKV wegen ggf. Auslandsumzug.

mit der Versorgungsstelle bin ich im Austausch und rechne gerade deren lette Berechnung nach, um Varianten selbst zu ermittlen und zu verstehen.

Die sagten mir vor 2 Jahren, dass die Rente der DRV angerechnet wird und man sie sozusagen bekommt (von wem weiss ich nicht), bis man die vollen 71,75 % erreiche, aber ob das so ist und ich die wirkllich richtig verstanden hab, bin ich unsicher...frag ich alsbald. Aktuell bekäme ich rein als "Pension" oder Versorgung mit Ruhegehaltssatz 62,05 %  - ich würde meinen, das wird eben dann mit der gesetzl. Rente (angeblich ca 800 €) aufgestockt...bis es dann 71,75 % we ll see.

Unklar bei deren Berechnung ist mir eben der genaue Einfluss von Vorzeiten in der freien Wirtschaft - in die Jahresermittlung wird es wohl irgendwie eingerechnet, aber so wirklich als "ruhegehaltsfähige" Zeit zählt es doch wieder nicht....

Rentenonkel

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Wenn ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand geht, gibt es auf Antrag die Möglichkeit, den Ruhegehaltssatz vorübergehend bis auf maximal 66,97 % erhöhen zu lassen, sofern zwar die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist, aber eine solche noch nicht realisiert werden kann.

Die Erhöhung entfällt jedoch bei Erhalt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, spätestens mit Eintritt der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr).

Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Versorgung haben aber nur aktive Beamte. Wenn man vorher aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, kann man sich nicht mehr vorzeitig in den Ruhestand versetzen lassen. Je nach Konstellation wird man dann entweder nachversichert und kann ggf. vorzeitig mit Minderung eine gesetzliche Rente erhalten (sofern man dann auf mindestens 35 Jahre kommt) oder man erhält Altersgeld ergänzend zur gesetzlichen Rente, sobald diese fällig wird (ohne Zeiten der Nachversicherung erst mit 67 Jahren).

Eine vorzeitige Entlassung schließt jedenfalls eine vorzeitige Pensionierung aus. Daher ergibt sich die Frage der vorzeitigen Versorgung und damit auch der vorübergehenden Erhöhung der Versorgung nur dann, wenn man sich entschließt, bis zur vorzeitigen Pensionierung verbeamtet zu bleiben. 

frankundfrei

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Wenn ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand geht, gibt es auf Antrag die Möglichkeit, den Ruhegehaltssatz vorübergehend bis auf maximal 66,97 % erhöhen zu lassen, sofern zwar die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist, aber eine solche noch nicht realisiert werden kann.

puh, dürfte bei mir nicht zutreffen, ich war inkl. Zivildienst ab 1989 und Studium etc vor Beamtentum (ab 2006) ca. 16 Jahre RV pflichtig....also < 35 J.

Die Erhöhung entfällt jedoch bei Erhalt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, spätestens mit Eintritt der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr).

Auch wenn man mit 14,4 % Abschlag mit 63 geht, dennoch also keine Erhöhung durch RV Teil, schade.

Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Versorgung haben aber nur aktive Beamte..............
....... Daher ergibt sich die Frage der vorzeitigen Versorgung und damit auch der vorübergehenden Erhöhung der Versorgung nur dann, wenn man sich entschließt, bis zur vorzeitigen Pensionierung verbeamtet zu bleiben.
bedeutet dies, dass man also doch schon mit 63 und 14,4 % Abschlag eine Erhöhung durch die Gesetz. Rente erhalten könnte? Ja, aber wiederum nein, weil man keine 35 Pflichtjahre aufweisen kann!?

Wo, Rentenonkel, steht dies genau, bitte, deine obigen Erläuterungen zur AUfstockung durch die Rente -  in der Sozialgesetzgebung, oder ist es Versorgungsrecht nach Gesetz xy "?
Danke vorab!

Rentenonkel

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Das Ganze ist sehr komplex und hier treffen sowohl die Vorschriften aus der  Beamtenversorgung als auch die Vorschriften aus der gesetzlichen Rente aufeinander. Es gibt nicht die eine Rechtsnorm, daher kann ich Dir nicht nur eine konkrete nennen. Es steht aber alles irgendwo im Gesetz  ;)

Ich versuche den Sachverhalt nochmal anders darzustellen, vielleicht wird es dann etwas klarer:

Fallkonstellation a)

Beamter geht mit 63 Jahren in Pension, hat mehr als 5 Jahre in der gesetzlichen RV aber weniger als 35 Jahre

Ergebnis:

Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.

Fallkonstellation B)

Beamter wird vor dem 63 Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wird nicht nachversichert, stattdessen sichert der Dienstherr ihm einem eine spätere Versorgung in Form von Altersgeld zu

Ergebnis:

Der Beamte hat weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in der Beamtenversorgung die Möglichkeit, vor Erreichen des 67. Lebensjahres eine Versorgung zu erhalten.

Fallkonstellation C)

Beamter wird vor dem 63 Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wir in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert

Ergebnis:

Durch die Nachversicherung erlischt jeder Anspruch auf Versorgung gegenüber dem Dienstherrn. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird man allerdings so gestellt, als wenn man in der Zeit berufstätig war. Daher erreicht man durch die Nachversicherung die Wartezeit von 35 Jahren und kann dann mit 63 Jahren mit 14,4% Rentenabzug eine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen.

Die zu erwartende Rente ist dann allerdings deutlich geringer als die Gesamtversorgung bei Konstellation A oder B.

Ozymandias

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WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Hier ist das Problem, § 1 jeder macht seins. Weder die gesetzliche Rentenversicherung noch ein privater Rentenberater können und dürfen dir da in diesem Punkt weiterhelfen. Auch ein privater Rentenberater muss nur einen Sachkundenachweis über die gesetzliche Rente gegenüber dem Sozialgericht nachweisen und kennt sich daher im Beamtenrecht nicht aus. Selbst wenn man sich auskennen würde, würde man dahingehend nicht beraten dürfen.

Die KVBW berechnet Dir im Übrigen nicht die Pension, sondern die Versorgung. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich bei den Berechnungen davon ausgehen, dass es sich dabei um die Gesamtversorgung handelt. Das bedeutet, dass ich davon ausgehen würde. dass das der Gesamtbetrag ist, der einem in Summe aus allen Altersvorsorgesystemen zusteht.

Es gibt aber durchaus gerichtlich zugelassene Rentenberater die auch Dienstleisungen für Beamte wegen der Beamtenversorgung anbieten:
Wie gut oder schlecht die das machen, keine Ahnung.

Nur ein paar Beispiele:
https://www.rb-wolf.com/?page_id=26
https://rentenberatung-lang.de/beamtenversorgung.phtml

Zitat
Beamtenversorgung

    Prüfung der Anrechnung der Versicherungszeiten beim BDA (Besoldungsdienstalter)
    Prüfung der Auswirkung einer Teilzeittätigkeit
    Ermittlung der Pensionsansprüche
    Einholung von Auskünften bei den Landesämtern für Besoldung und Versorgung
    Anmeldung der Pensionsansprüche
    Klärung der Beihilfesituation  und ggf. Anpassung des Krankenversicherungsschutzes
    Prüfung der Pensionsbescheide

Dort wird dann theoretisch auch für Falschauskünfte gehaftet, also wenn man das Geld dafür ausgeben will, könnte es dort durchaus eine gesamtheitliche Beratung - gegen Honorar geben.

frankundfrei

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DANKE @ Rentenonkel und @ Ozymandias!

Ich hätte doch schon wieder Nachfragen zum Verständnis der 3 Varianten....aber das geht auf dem Wege alles nicht, werde dies den KVBW fragen, in der Hoffnung, die wissen was dazu....daher danke für die Anregungen, nach denen ich nun fragen kann. ;D

Und Danke für die RB Links, einer gar in meiner Nähe! mal sehen, je nach dem, woher ich ausreichend Aufklärung bekomme....denke noch an das  :o Gesundheitsministerium telefonisch und die  :o Sozialverband VDK.

Rentenonkel

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Es gibt zum einen einen Unterschied zwischen Auskunft und Beratung, und zum anderen endet die Möglichkeit der Beratung sobald sich der Ratgebende aus seinem eigenen Rechtskreis bewegt.

Du möchtest in folgenden Rechtsbereichen Informationen:

Beamtenrecht
Rentenrecht
Krankenversicherungsrecht

Das Problem dabei ist, dass sobald man sich aus dem einen Rechtskreis bewegt, man in einen anderen gelangt, für den jemand anderes zuständig ist.

Die von Ozymandias benannten Rentenberater geben nach deren eigenen Angaben lediglich Auskünfte und helfen bei der Kommunikation mit dem Dienstherrn. Das ist so ähnlich wie ein Zulassungsdienst, der gegen Gebühr für Dich Dein Auto anmeldet. Kostet Geld und am Ende ist es nur eine Dienstleistung, aber keine eigenständige Berechnung oder eigenständige Beratung.

Wenn man belastbare Informationen haben will, muss man sich zunächst die Fragen aufschreiben, die man hat und dann nach den jeweiligen Trägern sortieren. Dann muss man die einzelnen Fragen jeweils an die einzelnen Stellen richten. Das Grundproblem dabei ist aber auch, dass es zwar in der gesetzliche KV und RV eine Beratungspflicht hat, im Beamtenrecht gibt es sowas aber nicht. Da ist die Informationsbeschaffung eine Holschuld des Beamten.

Es gibt nur sehr wenige, die sich in allen Rechtskreisen auskennen und Dir einen Gesamtüberblick verschaffen können.

Vielleicht hilft auch hier ein bildhafter Vergleich etwas weiter:

Ich esse gerne Mettbrötchen mit Zwiebeln und Salz und Pfeffer.

Wenn ich wissen will, wie das Brötchen gebacken wird, frage ich den Bäcker.
Wenn ich wissen will, wie das Mett hergestellt wird, frage ich den Metzger.
Wenn ich wissen will, wie Zwiebeln hergestellt werden, frage ich den Bauern.
Wenn ich wissen will, welches Salz und Pfeffer am besten ist, frage ich den Gewürzhändler.

Wenn ich keine Lust habe, mein Mettbrötchen selbst zu schmieren, gehe ich zum Bäcker oder Metzger und lasse mir eines belegen. Der Bäcker kann aber nur wenige Fragen zum Mett, zu den Zwiebeln und den Gewürzen beantworten. Der Metzger kann nur wenige Fragen zum Brötchen, zu den Zwiebeln und zu den Gewürzen beantworten.

Wenn ich auch keine Lust habe, mir mein Mettbrötchen selbst zu besorgen, bestelle ich eines über einen Lieferdienst und zahle dafür mehr. Der Lieferdienst kann mir zwar das Mettbrötchen besorgen, Fragen dazu kann der aber nur sehr wenige beantworten.

Ich kann aber auch zu allen Stellen einzeln gehen, mir das beste Brötchen, das beste Mett, die besten Zwiebeln und die besten Gewürze organisieren und mir meine Brötchen dann selbst schmieren. Ist wesentlich mehr Aufwand, das Ergebnis und der Erkenntnisgewinn dürfte aber um ein vielfaches höher sein.

Falls das alles zu mühselig ist, frag einfach weiter nach und ich beantworte Dir die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen  ;)

frankundfrei

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Danke Rentenonkel, auch für das Angebot !  :)

(aber die detaillierte Fragerei wäre recht mühselig, ohne dass man Antwortender gleich nachfragen kann)

Ich habe nun Termine mit dem
- Telefonat mit dem Ruhegehalts-"Versorger" in 1-2- Wochen, wo ich vorab meine Fragen einreiche
- PKV kommende Woche
- und ggf werd ich noch zur DRV gehen (wobei mir deren letzte - in meinem Fall 600 € - Prognose als Rente mal reicht)

Speedito

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Hallo Frank,

da ich ähnliches plane wie du, habe ich mich mit der Materie auch schon intensiv auseinandergesetzt. Zumindest bei uns in Hessen ist es so, dass bei der Entscheidung für´s Altersgeld (und bei Nachversicherung natürlich erst recht) ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst keine Beihilfe mehr gewährt wird, auch dann nicht, wenn mit erreichen des Rentenalters der Altersgeldanspruch beginnt. Ich bin daher zu dem Entschluss gekommen, dass es keine Option ist in der PKV zu bleiben, ein Wechsel in die GKV ist unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte meiner Meinung nach Pflicht bei unserem Vorhaben.

Wie schon aufgeführt wird es mangels entsprechdner Beitragsjahre in der zweiten Hälfte unseres Erwerbslebens nichts mit der vergünstigten "Krankenversicherung der Rentner", eine normale freiwllige GKV sollte im Alter aber trotz allem deutlich günstiger sein als die 100% PKV (entsprechende Schritte um vor dem 55 Lebensjahr wieder in die GKV zu kommen sind natürlich obligatorisch).

Wollte nur kurz auf diesen Aspekt hinweisen, vielleicht verhält es sich bei euch ja anders mit der Beihilfe in Kombination mit Altersgeld, in Hessen ist die dann aber wie gesagt futsch.

Grüße
Speedito

frankundfrei

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Hi Speedito.

Interessant, dass es Dich auch betrifft.

Es ist klar, dass beim Altersgeld die Beihilfe wegfällt, da man ja kein Beamter mehr ist, man hat vorher ja die Entlassung aus dem Dienstverhältnis beantragt. Also kein Beamter, keine Beihilfe.

Und die GKV als Privatier/Rentner geht schon recht günstig - wenn ich richtig lege...kann man sich ja bei einem GKV Rechner ermitteln.
Mit einem Privatier-Nebeneinkommen (zB Zinsen) von ca 1000 EUR kommt man noch mit 200-250 EUR GKV gesamt weg...ähnlich als Selbstständiger mit wenig Einkommen.

Aber da man in der PKV als (doch nicht gekündigter) Beamter mit 70 % Beihilfe auch bei DEM Betrag landen dürfte und WEIT besser Krankheitsversorgung hat, ist das für mich doch kein Kriterium mehr.
Zur Not in den Standardtarif, der wohl bei 850 € liegt, + 0,3 Eigenanteil = 255 €.

Und Altersgeld als nichtmehrBeamter ist eben schon WEIT schlechter als Ruhegehalt, selbst wenn man mit 55 sich als Beamter ohne Besoldung und Beihilfe freistellen lässt, dürfte man dann bei Ruhestand als BeamtenVersorgungsempfänger ne viel besser Versorgung haben.

Und die maximale Versorgung als Beamter erreiche ich wohl nicht, aber durch die Anwartschaft aus der DRV in der Privatwirtschaft, darf ich diese Rente dann auch erhalten, bis ich wieder auf die vollen 71,75 % als Beamter im Ruhestand komme.

Ich kläre aktuell mit der Versorgungsstelle und der PKV genau die Zahlen - tendiere aber stark zum Verbleib als Beamter und wenn ich es nicht mehr ertrage, dann Sabbatjahr oder Freistellung ohne Bezüge (mit "Beamtenstatus").

In 2-3 Wochen kann ich mehr sagen.

Rentenonkel

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Und die GKV als Privatier/Rentner geht schon recht günstig - wenn ich richtig lege...kann man sich ja bei einem GKV Rechner ermitteln.
Mit einem Privatier-Nebeneinkommen (zB Zinsen) von ca 1000 EUR kommt man noch mit 200-250 EUR GKV gesamt weg...ähnlich als Selbstständiger mit wenig Einkommen.



Die von Dir genannten 200 bis 250 EUR sind fällig in der Phase, in denen man ausschließlich von den ca. 1.000 EUR Nebeneinkünfte leben muss.

Ansonsten orientieren sich die Beiträge an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und werden oft unterschätzt.

Beispiel:

2000 EUR Altersgeld
600 EUR gesetzliche Rente
1000 EUR Nebeneinkünfte

Gesamteinkommen 3600 EUR

Beitrag für Menschen ohne Kinder etwa 18,5 %: 

rund 700 EUR, abhängig vom Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn durch die Altersrückstellungen der privaten KV der Beitrag dort im Alter bei 800 EUR liegen sollte, ist der Unterschied ab da nicht mehr so hoch.

Der Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung ist nur in der Phase entscheidend günstiger, in der man "Privatier" ist. Es sei denn, man ist verheiratet und der Partner ist privat krankenversichert. Aber das ist ein anderes Thema ...

Saxum

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Ja davor "warne" ich auch gerne, sofern man nicht etwa die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe hat und/oder in den unteren Einkommensgruppen befindet ohne weitere Nebeneinkünfte.

Man verwechselt dabei gerne den freiwillig GKV versicherten mit dem (KVdR) pflichtversicherten und zack fallen auf alle Einkünfte der Beitrag an. Wenn man sich darüber im Klaren ist und es einem passt - sehr gerne, aber ich hab das Gefühl das wird einfach übersehen und dann ist im Ruhestand die Überraschung zu groß.

Einfach nur in die GKV zu wechseln reicht ja nicht, das führt bestenfalls zur freiwilligen Mitgliedschaft - für die Pflichtmitgliedschaft, wo dann nicht auf "alles" Beitrag anfällt, muss man ja die 9/10 Regel erfüllen und eine gesetzliche Rente beziehen.

Für mich klingt weiterhin die Variante "mit Beihilfe" die beste Lösung. Aber bitte hier auch beachten, wenn man länger als 30 Tage unbezahlt Beurlaubt ist (mal Sachen wie z.B. Altersteilzeit oder Elternzeit o.ä. ausgeklammert) entfällt in aller Regel der Anspruch auf Beihilfe und es wird 100% PKV fällig. Wenn die Möglichkeit besteht kann man sich ja für diesen Zeitraum bis zum tatsächlichen Ruhestand sich familienversichern lassen und dann im Ruhestand wieder die Beihilfe+PKV via (großer/kleiner) Anwartschaft wieder aufleben lassen. Ich weiß das trifft auf dich nicht zu @frank, aber falls wer sonst die Idee noch hat.

Und wie erwähnt für den Fall der Fälle, dass du dir Sorgen wegen einem zu hohen PKV Beitrag machst:

  • interner Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen neueren Tarif
  • Ruhestellen des Wahlleistungs- und Ergänzungstarif
  • letzte Möglichkeit: 30 % Standard-/Basistarif, je nachdem welche Tarifgeneration man hat, mit Beihilfe.
« Last Edit: 19.01.2024 08:29 von Saxum »