Hallo,
wie ist es bei Euch mit Rufbereitschaften? Laut TVöD erhalten wir bei einer stundenweisen Rufbereitschaft eine Vergütung von 12,5 v.H. des Stundenlohns (§8 Abs. 3 Satz 7).
Wäre hier statt einer Vergütung auch eine Gutschrift als Arbeitszeit möglich?