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Steuererklärung - Arbeitslohn über mehrere Jahre - Ego-it 2021
Fritte:
Moin,
hat hier jemand bereits Erfahrung mit einer Zahlung des Arbeitslohns über mehrere Jahre und der dazu zu erstellenden Steuererklärung?
Ich wurde im April 2022 rückwirkend zum Januar 2021 wegen der Ego-IT höhergruppiert und erhielt daher mit meiner April 2022 Lohnabrechnung Arbeitslohn über mehrere Jahre (16 Monate Nachzahlung). Nun wünscht sich das Finanzamt eine Steuererklärung für das Jahr 2022 von mir und riet in diesem Zuge auch mich bei einem Lohnsteuerhilfsverein kundig zu machen.
Hat jemand zufällig Erfahrung mit dieser Konstellation und kann mir sagen, ob ich hier überhaupt irgendetwas beachten muss?
Britta2:
Falls Dein Steuerbescheid für 2021 bereits rechtskräftig ist, dann gilt diese in 2022 erhaltene Nachzahlung als für 2022 zu berücksichtigendes Einkommen. Falls für 2021 noch keine Steuererklärung abgegeben sein sollte, hättest Du eventuell Glück, diese Summe entsprechend aufzuteilen auf beide Steuererklärungen/-bescheide - aber Du dadurch wirklich Steuern sparst, kann Dir wirklich nur ein Experte beantworten.
MoinMoin:
Ich glaube nicht, dass die Aussage von Britta2 korrekt ist.
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip?
Britta2:
Ich bin ja auch der Meinung, dass diese Nachzahlung zusammen mit dem Einkommen in 2022 zu versteuern ist.
Aber - nichts ist unmöglich - Toyota ...
MoinMoin:
--- Zitat von: Britta2 am 15.01.2024 08:30 ---Ich bin ja auch der Meinung, dass diese Nachzahlung zusammen mit dem Einkommen in 2022 zu versteuern ist.
Aber - nichts ist unmöglich - Toyota ...
--- End quote ---
Meinungen sind schön und gut, aber das Steuerrecht hat da einen andere Meinung.
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