Autor Thema: Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?  (Read 2710 times)

Buero 72

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #15 am: 16.01.2024 10:00 »
Auf die Einhaltung der Ruhezeiten, Pausen und Arbeitszeiten, muss der Arbeitgeber nur in seinem eigenen Arbeitsverhältniss aufpassen, ihm kann es hier, nach ArbeitszeitSchutzGesetz, egal sein wieviel der AN in seiner Freizteit woanders arbeitet. Er ist nur für seine Arbeitsstelle verantwortlich.

Ihm kann höchstens ein Intresse nachgestellt werden, das der AN in seiner Ruhezeit auch ruht.

Stimmt so nicht, siehe ArbZeitG:
"§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. "

Insofern muss der eine AG schon wissen, wie viel der AN "nebenbei" arbeitet. Wie das bei Selbstständigkeit ist, weiß ich nicht, da kein weiterer AG vorhanden ist. Ich wollte nur klarstellen, dass es so pauschal nicht stimmt. Es gab dazu schon Gerichtsverfahren, weil ein Arzt in 2 Krankenhäusern arbeitete und die Ruhezeiten nicht eingehalten wurden.

VG