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Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag

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Tulipa:
Hallo Forum, ich hab noch eine Frage.

Wenn ein gesetzlicher beweglicher Feiertag auf einen Sonntag fällt (zuletzt war das mein ich der 1.1.23). Wie wird dieser vergütet/die Arbeitszeit verrechnet? Ich habe mich für eine Auszahlung entschieden, kein Freizeitausgleich. Ich arbeite Wechselschicht.
Vielen Dank schonmal!

McOldie:
Dann wird dieser mit den Regularien zum Feiertag abgerechnet

Tulipa:
Wir bekommen die Arbeitszeit nämlich nicht angerechnet. Dadurch muss ich diesen Tag sogar nacharbeiten, weil ich 8 Stunden minus mache. Begründet wird dies damit, dass der Tag ausbezahlt wird. Ich bekomme aber lediglich die 135% ausbezahlt. Da stimmt doch was nicht, oder?

Tulipa:
Ich muss nochmal nachfragen:

Wenn ich jetzt also an einem Sonntag, der gleichzeitig auch ein Feiertag ist nach Dienstplan arbeite, steht mir dann der Freizeitausgleich nach § 8 zu, oder eben nicht, weil es kein Feiertag an einem Werktag Mo-Sa ist (siehe §6)??

Liegt da vielleicht die Problematik?

Nochmal zur Übersicht:

Ich bekomme KEINE Stunden für diesen Tag angerechnet.
Ich bekomme 135% ausbezahlt.

Meine Überlegung ist (bzw. so verstehe ich die Erklärung meines AG), dass sich die 135% Auszahlung zusammensetzen aus:

100% Auszahlung der geleisteten Arbeitsstunden, deswegen keine Anrechnung dieser auf dem Stundenkonto
+ 35 % Feiertagszuschlag.

Was sagt ihr dazu?

Capo:
Ist der Sonntag ein "normaler Arbeitstag" nach deinen Schichtplan? Wenn ja bekommst du diesen ja über deine normale Vergütung bezahlt und zusätzlich den Feiertagszuschlag. Oder sind es Überstunden außerhalb deiner Arbeitszeit dann würdest Du die Überstunden + Zuschläge bekommen.

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