Ich muss nochmal nachfragen:
Wenn ich jetzt also an einem Sonntag, der gleichzeitig auch ein Feiertag ist nach Dienstplan arbeite, steht mir dann der Freizeitausgleich nach § 8 zu, oder eben nicht, weil es kein Feiertag an einem Werktag Mo-Sa ist (siehe §6)??
Liegt da vielleicht die Problematik?
Nochmal zur Übersicht:
Ich bekomme KEINE Stunden für diesen Tag angerechnet.
Ich bekomme 135% ausbezahlt.
Meine Überlegung ist (bzw. so verstehe ich die Erklärung meines AG), dass sich die 135% Auszahlung zusammensetzen aus:
100% Auszahlung der geleisteten Arbeitsstunden, deswegen keine Anrechnung dieser auf dem Stundenkonto
+ 35 % Feiertagszuschlag.
Was sagt ihr dazu?