Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tätigkeitsbeschreibung für Höhergruppierung 9a zu 9b
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Sabbel:
Hallo ihr,
ich arbeite als Technischer Assistent im Lab und versuche gerade eine Höhergruppierung von 9a auf 9b zu bekommen. Ich habe meine eigenen wissenschaftlichen Projekte und mache eigentlich die selben Sachen wie ein Phd oder Postdoc. Mein Chef unterstützt mich da voll und will die Höhergruppierung mit mir durchsetzen. Nun hat die Verwaltung schon geantwortet, dass sich aus der Tätigkeitsbeschreibung die gesteigerte Verantwortung abzeichnen muss.. (zu 50% stark verantwortliche Tätigkeiten) ja aber was ist das denn nun? Leider kennen wir uns nicht mit den ganzen Formulierungen aus. Wir sind uns nicht sicher woran die Personalabteilung abliest, dass das jetzt auf jeden Fall mehr Verantwortung ist als eine 9a. Gerüchte in den Instituten sagen, dass würde rein mit Personalverantwortung funktionieren, was aber nie von der Personalabteilung kommuniziert wurde. Stimmt das? Hat jemand schon mal eine Höhergruppierung von 9a zu 9b erreicht und weiß was man da auf jeden Fall reinschreiben muss? Besten Dank.
cyrix42:
Moin,
die Entgeltordnung sagt zur Eingruppierung in die EG 9b für Technische Assistenten
--- Zitat ---Entgeltgruppe 9b
1. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,
die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Schulen für technische Assistenten eingesetzt sind.
2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,
die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
--- End quote ---
Du scheinst nicht als Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Schule für technische Asisstenten zu sein, sodass für dich nur Fallgruppe 2 in Frage käme. Hier werden "schwierige Aufgaben, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit" fordern, benötigt.
In der EG 9a hast du schon "schwierige Aufgaben" und "und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten". Die 9b lässt also einerseits das "in nicht unerheblichem Umfang" (nach Protokollerklärung also ca. 1/4 der Arbeitszeit) weg, sodass dieses Merkmal nun für Tätigkeiten, die mindestens die halbe Arbeitszeit ausmachen, gelten muss, und fordert nicht nicht nur "verantwortliche Tätigkeiten", sondern "ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit". Dies setzt eine deutliche Steigerung der Verantwortlichkeit voraus. Verantwortlichkeit kann hierbei etwa sein, dass man -- ggf. auch für die Tätigkeiten anderer -- verantwortlich ist, dass die Aufgaben pünktlich, sachgerecht und korrekt erledigt werden und/ oder man keiner weiteren Kontrolle unterliegt.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass du "die selben Sachen" wie Promovierende oder promoviertes wissenschaftliches Personal machst. Ansonsten wäre eine Eingruppierung mindestens in die EG 13 (bei fehlender Voraussetzung in der Person, also hier dem wissenschaftlichen Hochschulabschluss, die EG 12) vorzunehmen, da man eben Tätigkeiten übertragen bekommen hat, die dort eingruppiert sind...
Faunus:
9b wäre auch etwas unterbezahlt, wenn nicht nur die Analysenergebnisse einzelner vorgegebener Methoden durchgeführt & berechnet werden würden, sondern die gesamte statistische Auswertung mit Interpretation/Diskussion der Fragestellung aus verschiedensten selbständig bestimmten Analysenverfahren zusammengeführt werden und in einer Veröffentlichung als Autor:in münden. Dann kommen in der Regel bei Wissenschftler:innen an der HS (Uni) noch Lehrdeputat in irgendeiner Form dazu...
Wenn das Deine Tätigkeiten sind, führe über 6 Monate ein Tagesprotokoll und leg diese einem Fachanwalt vor. Da lässt sich über "sonstige Beschäftigte" mehr als 9b durchsetzten 8)
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Arbeiten wirksam übertragen wurden - dazu gehört auch, dass die Personalverwaltung durch entsprechenede "Dokumentation" immer wieder in kleinen Häppchen da und dort von "der schleichenden Änderung" der Arbeiten informiert worden ist. Sei es durch Dienstreiseanträge (zu Geldgebern/Begleitung von studentische Exkursionen/usw.) oder Sondervergütungen (begründete Überstunden/Leistungszulagen mit entsprechenden Begründungen/usw.)...
Tiffy:
Da das nicht die Wunschantworten waren, hat der Fragesteller sein Benutzerprofil gelöscht.
Faunus:
Ich halte die im Eingangspost geschilderte Behauptung nicht für unmöglich, aber für sehr selten. Es gibt so Ausnahme-MA, die in den Tarifverträgen mit dem Begriff "sonstige Beschäftigte" gewürdigt werden.
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