Autor Thema: [Allg] Schweigepflicht  (Read 4724 times)

Wolly1973

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[Allg] Schweigepflicht
« am: 15.01.2024 10:42 »
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zur Schweigepflicht der SBV bei Beamten. Darf die SBV ohne mein Einverständnis Informationen aus einem geführten Gespräch an den Dienstherrn und/ oder den Personalrat weitergeben?
Dürfte die SBV ein wertendes Feedback an den DH oder den Personalrat geben, deren Wertung auf Informationen aus einem vertraulichen Gespräch beruht?
Wie verhält es sich zu den Fragen, wenn die SBV eine Doppelrolle hat und gleichzeitig Personalratsmitglied ist?
Und muss ich aktiv um Vertraulichkeit bitten oder wäre es Sache der SBV sich aktiv über ein Einverständnis bei mir zu erkundigen?
Wo finden sich die entsprechenden Rechtsgrundlagen?
« Last Edit: 16.01.2024 01:11 von Admin2 »

Saxum

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Antw:Schweigepflicht
« Antwort #1 am: 15.01.2024 10:52 »
§ 179 Abs. 7 Satz 1 SGB IX aber siehe auch ebenda Satz 3, bitte zu Ende lesen - der AG selbst ist hier nicht mit aufgeführt. Eine einfache "Informationsweitergabe" ist nicht vorgesehen, eine solche sollte wenn überhaupt dann zumindest konkludent im Zusammenhang mit einem lösungsorientierten Vorgehen der SBV stehen.

Die SBV muss nicht "proaktiv" die Verschwiegenheit werben, sie sollte es aber und sich dran halten und Schritte nur mit Einwilligung des Gesprächssuchenden einleiten - andernfalls verliert diese auf Dauer ihren Status und Ihre Bedeutung wenn diese entgegen ihrem Zweck und ihrer Aufgaben nur "Informationsquelle für den AG" darstellt.

Dies hängt auch alles von der persönlichen tatsächlichen Einigung der gewählten SBV ab. Da gibt es richtig gute und da gibt es richtig miese und alles dazwischen.

Siehe auch etwa beispielsweise das Informationsportal von Baden-Württemberg.

clarion

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Antw:Schweigepflicht
« Antwort #2 am: 15.01.2024 21:21 »
Hallo,

mit welcher Intention  wurde das Gespräch  mit der SBV geführt?  Wollte man sich nur ausheulen? Um Rat fragen? Eine Berücksichtigung der Schwerbehinderung im beruflichen Kontext erreichen? Letzteres dürfte nur möglich sein,  wenn der SBV und/oder der Betroffene mit der Dienststelle spricht.

Da die SBV das Recht hat, an den PR Sitzungen teilzunehmen, und viele SBV das tun, kann man davon ausgehen,  dass gute Beziehungen zwischen PR und SBV bestehen. SBV sind aber keine PR Mitglieder.

Es lässt sich schwer beurteilen,  ob die SBV gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen hat oder ob es "nur" ein Missverständnis zwischen Euch gegeben hat, ich würde dennoch  die SBV mit dem - so wie Du es empfindest - Vertrauensbruch konfrontieren.

Wolly1973

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Antw:Schweigepflicht
« Antwort #3 am: 15.01.2024 22:49 »
Hallo und danke für die bisherigen Rückmeldungen.

Es hat keinen Vertrauensbruch gegeben bisher. Es besteht die Möglichkeit, dass ich bei einigen in der Zukunft liegenden Anlässen, mich eng mit der SBV bespreche bzw. diese an Gesprächen teilnimmt.
Und ich möchte mir gut überlegen, ob ich damit einverstanden bin oder ob ich auf die Anwesenheit der SBV verzichte.

Um das zu entscheiden möchte ich einen Überblick haben, was die SBV darf.

Bei uns ist diese gleichzeitig auf PR-Mitglied. Und wenn - wie in der ersten Antwort beschrieben - die SBV keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber dem Personalrat hat und der Personalrat Infos an die Dienststellenleiter weitergegeben darf, dann ist eine vertrauliche Möglichkeit zur Besprechung nicht verlässlich möglich.

Ich möchte nicht sagen, um welche Situation es konkret geht. Zu speziell.

clarion

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Antw:[Allg] Schweigepflicht
« Antwort #4 am: 16.01.2024 06:12 »
Ich würde noch mal hinterfragen,  ob die SBV wirklich gewähltes Mitglied im PR ist oder nur wie es das SGB vorgesehen ohne Stimmrecht an den PR Sitzungen teilnimmt. Ich würde eine Personalunion aus gewähltes PR Mitglied und SBV für kritisch sehen, da die Interessen eines Schwerbehinderten u.U. abweichen von den Interessen von Mitarbeitern der nicht behinderten Belegschaft.

Wolly1973

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Antw:[Allg] Schweigepflicht
« Antwort #5 am: 16.01.2024 07:49 »
Sie ist gleichzeitig gewähltes Mitglied und dabei fühle ich mich nicht so richtig wohl.

clarion

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Antw:[Allg] Schweigepflicht
« Antwort #6 am: 16.01.2024 09:43 »
Dann sollten sich Schwerbehinderten mal überlegen,  ob das so klug ist.  Was ist beispielsweise wenn ein neu eingestellter Schwerbehinderte in ein Büro einziehen muss, weil das Büro beispielsweise nahe bei den Toiletten ist, wenn der seit Jahren dort sitzende Mitarbeiter es nicht hergeben will. Auf welcher Seite steht die SBV dann?

frankundfrei

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Antw:[Allg] Schweigepflicht
« Antwort #7 am: 16.01.2024 13:21 »
erkundige Dich am besten beim GesamtPR.