Autor Thema: [NW] Neueinstieg Beamtenverhältnis  (Read 3357 times)

Ekko

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[NW] Neueinstieg Beamtenverhältnis
« am: 15.01.2024 11:51 »
Guten Tag zusammen,

es bietet sich mir die Möglichkeit eine Stelle bei einer Kommune anzunehmen.
Vorab: Ich suche lediglich Erfahrungswerte und Meinungen. Keinesfalls werden die Rückmeldungen hier die einzige Entscheidungsgrundlage sein. Ich bin lediglich ein Fan davon, möglichst viele Blickwinkel vor wesentlichen Entscheidungen zu berücksichtigen, ohne einer persönlichen "Betriebsblindheit" zu erliegen. Ich habe bisher schlichtweg so gut wie gar keine Erfahrung bzgl. eines Beamtenverhältnisses, weil es bis heute nie Thema war. Ich weiß auch, dass es bereits einige Beiträge zum Thema gibt, die ich mir ansehen werde.

Im Stellentext hieß es, dass eine Anstellung als Tarifbeschäftigter (TVöD E12) oder, bei vorliegen der Voraussetzungen, auch im Beamtenverhältnis (A13) möglich ist.

Zu mir:
- Alter zw. 30 und 40, verheiratet, 2 Kinder
- Höchster Abschluss Master als Ingenieur
- Bisher bin ich gem. TV-L bei einer Behörde des Landes NRW beschäftigt, Entgeltgruppe 13.
- Dienstzeit im ÖD zum möglichen Einstellungstermin ca. 5 Jahre

Die Stelle klingt wirklich interessant und ich hätte als kleinen Bonus ca. 15 Min. weniger Fahrtweg zur Dienststelle. Rein auf die Besoldung gesehen hätte ich, nach Abzug PKV, ein "Netto-Mehr" von ca. 500€/Monat (JSZ des TV-L einberechnet) im Vergleich zur jetzigen Stelle.

Meine Fragen dazu:
1. Die Einstellung nach E12 TVöD kommt nicht in Frage. Kann ich mit technischem, für die Stelle passenden Masterabschluss, ohne weitere Notwendigkeiten direkt im Beamtenverhältnis einstellen lassen?
2. Bei "Ja" zu Frage 1: Startet man direkt in der A13 oder gibt es eine Art Vorlauf in niedrigeren Gruppen?
3. Gibt es eine Vorgabe in welcher "Stufe" man in meinem Alter mit 5 Jahren ÖD, passend zur Tätigkeit, eingestellt würde? Im TVöD würde ich zum Vergleich mindestens in Stufe 3 mit Anrechnung der bisher erbrachten Stufenwartezeit innerhalb der 3 eingestellt.
4. Ist es im höheren Dienst mitte bzw. ende 30 allgemein noch sinnvoll vom Tarifangestellten in ein Beamtenverhältnis zu wechseln bzw. gibt es wesentliche Unterschiede im Arbeitsalltag zwischen Beamten und Tarifangestellten?

Freue mich über jede Rückmeldung, egal in welche Richtung sie geht.

EiTee

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Antw:[NW] Neueinstieg Beamtenverhältnis
« Antwort #1 am: 15.01.2024 13:04 »
zu 1. Theoretisch ja
zu 2. Wäre dies eine Stelle im höheren Dienst, dann ja. Das ganze klingt jedoch nicht danach. Entsprechend wäre das Eingangsamt A9 bei einer nicht technischen Laufbahn und A10 bei einer technischen Laufbahn
zu 3. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/stufen.html
gleichzeitig einen Blick auf die Tabelle werfen https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2023&matrix=1.
Damit kannst Du es dir grob herleiten. Zudem gilt es noch die Zeit für die Laufbahnbefähigung abzuziehen womit die Stufe, in welcher Besoldungsgruppe auch immer, in der ersten, evtl. 2 stattfinden würde.
zu 4. Ja, der Dienst muss an mehr Stunden in der Woche verrichtet werden, als der TB Stunden zu schulden hat. Ansonsten lässt sich hierbei keine pauschale Antwort tätigen.

clarion

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Antw:[NW] Neueinstieg Beamtenverhältnis
« Antwort #2 am: 15.01.2024 21:07 »
Hallo Ekko,

A13 kann das Endamt im gehobenen Dienst (gD) oder das Einstiegsamt im höheren Dienst (hD) sein.

Für den gD erfüllst Du die Voraussetzungen nicht, für den hD könntest D wenn die Not groß ist und Du noch eine individuelle Qualifizierung machst, mittelfristig die Voraussetzungen erfüllen. Die Details gilt es dann zu erfragen  bzw. abzusprechen.

Die Kombination  E12/A13 spricht aber eher dafür dass es eine Srelle im gD ist.

Eine Verbeamtung vor dem 40. Geburtstag  lohnt sich im gD in der Regel, im hD erst recht.

frankundfrei

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Antw:[NW] Neueinstieg Beamtenverhältnis
« Antwort #3 am: 16.01.2024 13:07 »
Hi Ekko.

Dass beamtet wird, ohne ausbildungsmäßigen voraussetzung = Verwaltungslaufbahn im gehobenen oder höheren Dienst, kenne ich auch, machen manche Kommunen, andere und beim Land BW geht das nicht.

OB du aber wirklich Beamter sein und ewig bleiben willst, kannst du jetzt wahrscheinlich gar nicht wirklich wissen, weil Du nicht alle Folgen in der Krankenversicherung oder Pension, Freiheitsgrade zB wenn Du vor 63 in den Ruhestand wilst...etc pp...welches Konsequenzen hat all dies, willst du ewaig wirklich in der PKV bleiben usw...

oder wie mein Scheidungsanwalt sagte, die Leute sollten vor der Ehe zum Anwalt gehne, um zu verstehen, welche Konsequenzen eine Handlung über alles gesehen hat.  ::) - ich finde, das ist hier ähnlich....

Spare nicht am Geld und such dir ggf einen Berater im Sozialrecht wie die VDK oder ein Erstgespräch bei einem RA für 200 €....nur ein Tipp.