Autor Thema: Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?  (Read 5894 times)

Rentenonkel

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Wenn ich mir meine bis zum damaligen Zeitpunkt eingezahlten ca. 7k auszahlen lassen würde und sie clever anlegen und investieren würde, dann hätte ich je nach Art der Anlage und einer durchschnittlichen Rendite von 8% p.a. definitiv mehr raus als das was aktuell auf meinem Rentenbescheid steht.

Die Wahrheit ist aber auch, dass nach etwa 25 Jahren etwa die Hälfte der Sparer das Geld bereits verbraucht haben und nach etwa 40 Jahren sogar 2/3.

Auch die 8 % über die gesamte Laufzeit erscheint unrealistisch, da ja zumindest zum Ende hin jeder Vermögensverwalter eine Umschichtung in sicherere Anlagen empfiehlt.

Darüber hinaus gibt es, sofern man verheiratet ist und/oder Kinder hat, auch von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Hinterbliebenenschutz, den man ja entweder ignoriert oder anderweitig absichern müsste und der auch die Rendite schmälert. Das ist natürlich nur was für Leute, die verheiratet sind und die Familienangehörigen abgsichert wissen wollen.

Wenn wir mal die 7 K nehmen, eine Nettorendite von 7 % unterstellen und demgegenüber eine Rente von 150 EUR mit jährlicher Anpassung von 2 % stellen, sähe es wie folgt aus:

In 35 Jahren werden aus 7 K rund 75 K.

In 35 Jahren werden aus 150 EUR etwa 300 EUR.

Zurzeit kostet eine lebenslange Rente bei einem guten privaten Anbieter des Vertrauens pro 100 EUR etwa 35.000 EUR.

Ich bleibe dabei: Mit der Auszahlung und selbst anlegen fahren nur sehr wenige besser.


Knecht

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Die Frage war ja ob geht, nicht ob es für den Einzelnen sinnvoll ist. Ggf. überschätzen auch einige die Wahrscheinlichkeit überhaupt bis zur Rente/Pension zu überleben.

Oberamtsfuzzi

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Wenn wir mal die 7 K nehmen, eine Nettorendite von 7 % unterstellen und demgegenüber eine Rente von 150 EUR mit jährlicher Anpassung von 2 % stellen, sähe es wie folgt aus:

In 35 Jahren werden aus 7 K rund 75 K.

In 35 Jahren werden aus 150 EUR etwa 300 EUR.
Soweit klar.
Zurzeit kostet eine lebenslange Rente bei einem guten privaten Anbieter des Vertrauens pro 100 EUR etwa 35.000 EUR.

Ich bleibe dabei: Mit der Auszahlung und selbst anlegen fahren nur sehr wenige besser.
35.000€ jetzt bezahlen, für 100€ lebenslangen Rentenanspruch? Ab wann, in 35 Jahren? Das wäre ein ziemlich dummer Deal. Unmittelbar vor Renteneintritt? Das wäre ebenfalls ein schlechtes Geschäft.

ABCDE

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Bei mir ist der Rentenbetrag den ich später erhalten würde immerhin so viel, dass ich die letzten 3 Jahre nur noch 50% zum Dienst gehen könnte. Mein Pensionssatz würde dann nicht 71,75 betragen sondern gekürtzt werden aber die Rente der DRV gleicht diesen Fehlbetrag dann grob aus. Und auf die letzten paar Jahre kürzer zu treten sind zugegeben auch ganz nette Aussichten  8)

Ein interessanter Aspekt, den ich noch nicht bedacht hatte. Hier käme auch keine Persionskürzung in Betracht wie im Falle des Verzichts/Nichtbeantragung? Das Vorgehen klingt schon etwas "missbräuchlich" und zu gut, um wahr zu sein.

Zu 2.) Diese Form der Beitragserstattung würde dazu führen, dass die Beamtenversorgung weiterhin gekürzt würde.

Was wäre hier die konkrete Rechtsnorm?

Knecht

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Beamter

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Knecht

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Kingrakadabra

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.

60 Kalendermonate (5 Jahre) ist die sogenannte allgemeine Wartezeit. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Regelaltersrente.

Rentenonkel

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35.000€ jetzt bezahlen, für 100€ lebenslangen Rentenanspruch? Ab wann, in 35 Jahren? Das wäre ein ziemlich dummer Deal. Unmittelbar vor Renteneintritt? Das wäre ebenfalls ein schlechtes Geschäft.

Wenn man auf den einschlägigen Vergleichsportalen eine Sofortrente berechnen lässt, und annimmt, dass man 67 Jahre alt ist, sind das die Einmalzahlungen, die man leisten müsste, um quasi sofort eine garantierte Rente in der genannten Höhe zu erhalten. Ob das hinterher eine gute oder schlechte Entscheidung war, hängt von der Dynamik der privaten Rente und der Lebenserwartung ab.

Versicherungen sind immer dann ein finanziell schlechtes Geschäft, wenn der Versicherungsfall (in dem Fall der Langlebigkeit) nicht eintritt. Das gilt auch bei anderen Versicherungen wie Vollkasko beim Auto oder Hausrat oder Haftpflicht.

Keine Versicherung zu haben ist allerdings auch ein finanziell schlechtes Geschäft, wenn man den Versicherungsfall hat, also in diesem Fall besonders alt wird. Dann hat man lange Zeit nachzudenken, warum man nicht besser oder anders vorgesorgt hat.

Kingrakadabra

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

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Welche Ausnahmen sollten das sein und warum? Weil man nur 62 KM hat?

Rentenonkel

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten?

Richtig

Hat es mal jemand versucht...?

Ja

Rentenonkel

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Welche Ausnahmen sollten das sein und warum? Weil man nur 62 KM hat?

Eine Beitragserstattung nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für Versicherte, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, kommt nur noch für ausländische Versicherte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, die auch nach Anwendung von zwischen- oder überstaatlichen Regelungen nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, in Betracht.

Rentenonkel

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Was wäre hier die konkrete Rechtsnorm?

§ 55 Absatz 1 Satz 3 BeamtVG

Mario12

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.

60 Kalendermonate (5 Jahre) ist die sogenannte allgemeine Wartezeit. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Regelaltersrente.

Ja, warum wiederholst du aber das was ich schon dem Fragesteller geantwortet habe?

Im weiteren Verlauf ging es vielmehr um die Frage warum es ausgerechnet 60 Monate sind und nicht z. B. 63. Aber da wird man sich schon was dabei gedacht haben.

Die Kohle kommt jedenfalls der Solidargemeinschaft und später dem Bezieher der Rente in Höhe von 2,70€ pro Monat oder so zugute.

Mario12

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Es gibt bei dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme für in Deutschland lebende Personen deutscher Staatsangehöriger. Die möglichen Ausnahmen werden in der Vorschrift aufgezählt. Kann der Thread nicht geschlossen werden?