Autor Thema: Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?  (Read 5852 times)

Beamter

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Mühsamer Kollege…

Mario12

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Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Es gibt bei dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme für in Deutschland lebende Personen deutscher Staatsangehörigkeit. Die möglichen Ausnahmen werden in der Vorschrift aufgezählt. Kann der Thread nicht geschlossen werden?

Marsman

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Ich habe genau 60 Beitragsmonate in die RV eingezahlt, bevor ich verbeamtet wurde. In Kenntnis dieser Regelung hatte ich bei meinem Dienstherren vorher einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht gestellt (diesen Tipp hatte ich von einem Freund erhalten, der das erfolgreich bei seinem Dienstherren (BRH) genehmigt bekommen hatte). Zunächst wurde meinem Antrag auch stattgegeben, jedoch nach kurzer Zeit die Entscheidung wieder zurückgenommen. Auf meine Nachfrage wurde das damit begründet, dass dieses Verfahren nur für Dienstordnungsangestellte möglich ist. Ich hab das zwar nicht eingesehen/verstanden, wollte aber damals als "junger" Beamter nicht gleich "unangenehm" auffallen. Heute würde mir das nicht mehr passieren.

BWBoy

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Ich habe mich tatsächlich noch nie wirklich mit dem thema auseinandergesetzt. Kann man das irgendwo einsehen wie lange man eingezahlt hat?

Ich habe vor, während und nach dem studium bis zu verbeamtung einen kleinen nebenjob damals auf 450€ gemacht für den ich scheinbar auch etwas eingzahlt habe. Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Rentenonkel

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Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

BWBoy

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Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

na so ein Mist. Damit bekomme ich dann im alter Geld von mehreren Stellen. erhöht den verwaltungsaufwand dann wieder.

Knecht

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Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

na so ein Mist. Damit bekomme ich dann im alter Geld von mehreren Stellen. erhöht den verwaltungsaufwand dann wieder.

Ich habe die Hoffnung, dass diese Regelung irgendwann fällt...

InternetistNeuland

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Mario12

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

InternetistNeuland

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.

Knecht

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.

Aber doch nicht, wenn ich darauf verzichtet habe. Dann gäbe es ja keine Ansprüche mehr.

InternetistNeuland

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Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.

Aber doch nicht, wenn ich darauf verzichtet habe. Dann gäbe es ja keine Ansprüche mehr.

Du kannst auf nichts verzichten was nicht dir gehört.

Rentenonkel

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$ 46 SGB I: Ein Verzicht auf eine Sozialleistung zu Lasten eines Dritten (hier: Dein Dienstherr) ist unwirksam.

Du bist nicht dazu verpflichtet, eine Altersrente zu beantragen, allerdings darf Dein Dienstherr Dir im Alter trotzdem die dem Grunde nach zustehende Rente im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf die Pension anrechnen auch wenn Du darauf verzichtest.

Wenn du also zugunsten der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung auf Deine Rente verzichten möchtest, darfst Du das.

Dadurch entsteht allerdings kein Anspruch auf eine Beitragserstattung.

Hintergrund ist die unterschiedliche Finanzierung der beiden Ansprüche.

Das diese Regelung irgendwann mal kippt ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.


Knecht

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Ok ok... ich hoffe, dass ich lange genug lebe, um dann, wenn ich mutmaßlich nicht mehr soviel Geld benötige wie aktuell, etwas von den grob 150 Euro im Monat an Rente habe, das über meine Einzahlung hinaus geht ;) angerechnet dürfte da in meinem Fall nichts werden...