Ich habe genau 60 Beitragsmonate in die RV eingezahlt, bevor ich verbeamtet wurde. In Kenntnis dieser Regelung hatte ich bei meinem Dienstherren vorher einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht gestellt (diesen Tipp hatte ich von einem Freund erhalten, der das erfolgreich bei seinem Dienstherren (BRH) genehmigt bekommen hatte). Zunächst wurde meinem Antrag auch stattgegeben, jedoch nach kurzer Zeit die Entscheidung wieder zurückgenommen. Auf meine Nachfrage wurde das damit begründet, dass dieses Verfahren nur für Dienstordnungsangestellte möglich ist. Ich hab das zwar nicht eingesehen/verstanden, wollte aber damals als "junger" Beamter nicht gleich "unangenehm" auffallen. Heute würde mir das nicht mehr passieren.