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Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?

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BWBoy:

--- Zitat von: Rentenonkel am 23.01.2024 14:24 ---
--- Zitat von: BWBoy am 23.01.2024 13:27 ---Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

--- End quote ---

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

--- End quote ---

na so ein Mist. Damit bekomme ich dann im alter Geld von mehreren Stellen. erhöht den verwaltungsaufwand dann wieder.

Knecht:

--- Zitat von: BWBoy am 23.01.2024 17:41 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 23.01.2024 14:24 ---
--- Zitat von: BWBoy am 23.01.2024 13:27 ---Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

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Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

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na so ein Mist. Damit bekomme ich dann im alter Geld von mehreren Stellen. erhöht den verwaltungsaufwand dann wieder.

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Ich habe die Hoffnung, dass diese Regelung irgendwann fällt...

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

--- End quote ---

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

--- End quote ---

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Mario12:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.01.2024 13:07 ---
--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

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Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

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Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

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Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Mario12 am 27.01.2024 21:26 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.01.2024 13:07 ---
--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

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Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

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Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

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Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

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Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.

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