Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
Stefl:
Hallo zusammen,
der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung gem. § 11 TVöD ist in Gänze als Soll-Anspruch selten erschütterbar. Bei folgendem Fall stellen sich mir allerdings Fragen:
Mitarbeiter A verlangt in einem Schreiben, seine Arbeitszeit für insgesamt 6 Zeiträume zu je einem Monat, verteilt auf drei Jahre zu verringern.
Dazu stellen sich mir zwei Fragen:
1. Wäre es argumentativ möglich, dienstliche Belange entgegenzuhalten, nämlich, dass für diese kurzen und gehäuften Zeiträume, die Arbeit nicht durch Vertreter (intern/extern) aufteilbar ist?
2. Könnte man eine rechtsmissbräuchliche Anwendung der Tarifnorm unterstellen?
BAT:
Nein.
McOldie:
liegen denn überhaupt die Voraussetzungen vor?
Die dringenden dienstlichen Gründe muss schon der Arbeitgeber finden, dürfte aber sehr schwierig sein.
Stefl:
--- Zitat von: McOldie am 16.01.2024 13:21 ---liegen denn überhaupt die Voraussetzungen vor?
Die dringenden dienstlichen Gründe muss schon der Arbeitgeber finden, dürfte aber sehr schwierig sein.
--- End quote ---
Wir nehmen mal an, die Voraussetzungen gem. obiger Vorschrift liegen vor, was nicht schwer ist ;)
Ich kenne im Verwaltungsbereich auch keinen Fall, indem der AG diesbezüglich erfolgreich war. Vielleicht ist jemand kreativ genug?
BAT:
Nein, es gibt auch einen "Soll-Anspruch" auf 30 Urlaubstage. Was soll der Arbeitgeber daran rumdoktern?
Selbst Haufe sagt ja, dass Unfug wie eine Arbeitsstunde oder 38 statt 39 Stunden dem Tarif entsprechen. Die Arbeitgeber haben sich hier über den Tisch ziehen lassen.
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