Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen.
Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.
Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.
Und werden diese Personen abgemahnt, weil sie in 30h 20% weniger leisten?
Ich denke nicht.
Also ist es enifach nur ein AN Problem, dass er versucht in 30h die gleiche Arbeit abzuliefern wie in 39h.
Selbstgemachtes Leid!
Also ich hatte mal die Situation tatsächlich auch selbst, hatte damals von 39 h auf 30 h reduziert und es hatte sich offiziell nichts an meinen Aufgaben geändert. Ich habe dann trotzdem einen Tag die Woche lang gemacht (also Überstunden) und ein gesamter Aufgabenbereich blieb einfach liegen bzw. die Eingänge wurden in Ordnern abgeheftet. Das war bekannt und niemand hat mir einen Vorwurf gemacht. Allerdings war auch bekannt, dass ich mir zeitnah etwas anderes suchen würde und so suchte man bereits nach einer Nachfolge (in VZ), die dann die Rückstände vermutlich aufarbeiten durfte .. oder auch nicht.
Wäre ich allerdings länger geblieben, bin ich mir sicher, dass zumindest in dieser Behörde, definitiv keine weitere 9 h - Kraft eingestellt worden wäre, sondern ich das irgendwie hätte selbst machen müssen.
Gab genug andere Fälle, in denen es genau so gelaufen ist.
In kleinen Klitschen ist das nicht so einfach, wenn z.B. in einem Bereich nur 2 MA arbeiten. Wer soll die 5 h Reduzierung der einen Kraft übernehmen, wenn die andere VZ-Kraft selbst bereits ausgelastet ist?
Interessant ist doch die Frage, ob Beschäftigte einen Anspruch darauf haben, dass ihre Aufgaben entsprechend des Arbeitszeitanteils reduziert werden?