Autor Thema: Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD  (Read 2601 times)

VFA West

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #15 am: 17.01.2024 10:24 »
Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. 

Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.

Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.

TV-Ler

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #16 am: 17.01.2024 10:26 »
Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. 

Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.
Selbst wenn es (formal) so ist:
Der TVöD existiert seit fast 20 Jahren, die AG haben damals kein Problem gesehen, sich darauf einzulassen und seitdem ist auch nirgendwo ein Begehr der AG-Seite aufgeploppt, § 11 zu revidieren.
Somit scheint es mir Unfug zu sein, das es Unfug ist. Es scheint vielmehr (ob nun mit oder ohne Organisationsaufwand) machbar und möglich.

BAT

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #17 am: 17.01.2024 10:34 »
Natürlich. Weil es eine akademische Diskussion ist, da diese Wochenstunden wohl sehr selten begehrt werden. ist die Frage, ob solche Konstruktionen wie im Ausgangspost mehr werden.

BAT

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #18 am: 17.01.2024 10:44 »

Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.

Sicherlich eine gute Basis für eine Stellenplanung.  ;)

VFA West

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #19 am: 17.01.2024 12:18 »

Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.

Sicherlich eine gute Basis für eine Stellenplanung.  ;)

Wie meinst du das?

BAT

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #20 am: 17.01.2024 13:12 »
Na, dann lass mal in einem Team mit Personen, die gleiche Aufgaben im gleichen Umfang erledigen, so einen mal auf Teilzeit gehen.

VFA West

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #21 am: 17.01.2024 13:22 »
Ist aber so. Und nicht selten. Ich kenne nur sehr wenige Fälle, die anders verlaufen, d.h. wo die Aufgaben mit der Sollzeit mitreduziert werden.

BAT

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #22 am: 17.01.2024 13:26 »
Ist aber so. Und nicht selten. Ich kenne nur sehr wenige Fälle, die anders verlaufen, d.h. wo die Aufgaben mit der Sollzeit mitreduziert werden.

Läuft ja gut bei Euch.

VFA West

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #23 am: 17.01.2024 14:54 »
Ist aber so. Und nicht selten. Ich kenne nur sehr wenige Fälle, die anders verlaufen, d.h. wo die Aufgaben mit der Sollzeit mitreduziert werden.

Läuft ja gut bei Euch.

In meiner letzten Dienststelle war es nicht so. Und das war Luxus. Aber sonst ist mir kein Fall bekannt.

BAT

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #24 am: 17.01.2024 14:58 »
Es sollte ja unbestritten sein, dass man SELBSTVERSTÄNDLICH weniger Arbeit bekommt bei weniger Stunden. Das natürlich IN DER PRAXIS mal bei ein oder zwei Stunden sicherlich auch Usus (wenn auch nicht in Ordnung).

Aber bei 10 Stunden weniger? Da drängt sich mir eher der Verdacht auf, dass man schlicht vorher nicht wirklich
ausgelastet war.

Und von volle auf halbe Tage? Auch weiter das volle Pensum bei Euch?

MoinMoin

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #25 am: 17.01.2024 17:04 »
Mmh. Also meines Wissens wurde doch immer gesagt, der Anspruch auf TZ aus dem TVÖD ist etwas besser als jener aus dem Gesetz. Vielleicht diese "Soll"-Regelung.

Wie auch immer, ich gehe davon aus, man hätte tariflich aber einen Korridor bestimmen können, im Sinne von "Reduzierung auf mindestens 5 Wochenstunden, höchsten 35 Wochenstunden", um diese Mini-Reduzierungen oder Arbeitszeiten zu vermeiden. Zudem darauf, dass die Reduzierung mindestens ein Jahr jeweils bestehen muss, bevor eine andere Reduzierung erfolgt.
Du meinst also, dass das TV System eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz vereinbaren darf?
Obwohl das nicht im Gesetz vorgesehen ist, dass darüber ein Tarifvertrag entscheiden darf?
Ich denke so eine tarifliche Regelung wäre nciht rechtskräftig, aber ich mag mich irren.

MoinMoin

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #26 am: 17.01.2024 17:06 »
Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. 

Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.

Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.
Und werden diese Personen abgemahnt, weil sie in 30h 20% weniger leisten?
Ich denke nicht.
Also ist es enifach nur ein AN Problem, dass er versucht in 30h die gleiche Arbeit abzuliefern wie in 39h.
Selbstgemachtes Leid!

BAT

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #27 am: 17.01.2024 18:26 »

Du meinst also, dass das TV System eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz vereinbaren darf?


Natürlich darf das ein Tarif nicht. Aber was normiert denn das Gesetz? Einen Anspruch auf Stundenreduzierung. Dem wird auch mit einer tariflichen Einschränkung auf einen Korridor von z. B. 5 bis 35 Stunden genüge getan.

Oder habe ich die Stelle im Gesetz den Satz gelesen, der sich auf einen bestimmten Umfang bezieht?

VFA West

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #28 am: 17.01.2024 18:51 »
Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. 

Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.

Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.
Und werden diese Personen abgemahnt, weil sie in 30h 20% weniger leisten?
Ich denke nicht.
Also ist es enifach nur ein AN Problem, dass er versucht in 30h die gleiche Arbeit abzuliefern wie in 39h.
Selbstgemachtes Leid!

Also ich hatte mal die Situation tatsächlich auch selbst, hatte damals von 39 h auf 30 h reduziert und es hatte sich offiziell nichts an meinen Aufgaben geändert. Ich habe dann trotzdem einen Tag die Woche lang gemacht (also Überstunden) und ein gesamter Aufgabenbereich blieb einfach liegen bzw. die Eingänge wurden in Ordnern abgeheftet. Das war bekannt und niemand hat mir einen Vorwurf gemacht. Allerdings war auch bekannt, dass ich mir zeitnah etwas anderes suchen würde und so suchte man bereits nach einer Nachfolge (in VZ), die dann die Rückstände vermutlich aufarbeiten durfte .. oder auch nicht.

Wäre ich allerdings länger geblieben, bin ich mir sicher, dass zumindest in dieser Behörde, definitiv keine weitere 9 h - Kraft eingestellt worden wäre, sondern ich das irgendwie hätte selbst machen müssen.

Gab genug andere Fälle, in denen es genau so gelaufen ist.

In kleinen Klitschen ist das nicht so einfach, wenn z.B. in einem Bereich nur 2 MA arbeiten. Wer soll die 5 h Reduzierung der einen Kraft übernehmen, wenn die andere VZ-Kraft selbst bereits ausgelastet ist?

Interessant ist doch die Frage, ob Beschäftigte einen Anspruch darauf haben, dass ihre Aufgaben entsprechend des Arbeitszeitanteils reduziert werden?

Tagelöhner

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Antw:Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
« Antwort #29 am: 17.01.2024 20:17 »
Warum sollte man einen Anspruch auf Aufgabenreduktion haben? Man erbringt in der vereinbarten Arbeitszeit Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte, und was liegen bleibt ist kein Arbeitnehmerproblem. Sobald das Problem zum spürbaren Arbeitgeberproblem wird, wird dieser sich intern schon entsprechend organisieren um dem Problem zu begegnen.

Reduzierungen um wenige Stunden sind in einigen Behörden trotzdem nicht gerne gesehen, weil sie die theoretische Möglichkeit noch weiter einschränken, zügig Stellenanteile zu akkumulieren, auf deren Basis überhaupt wieder eine Chance besteht neues Personal einstellen zu können.