Wir sind aber nun doch ein Stück weg von der Ausgangsfrage... Aber danke für eure Beiträge!
Ich denke, man hat 2005 außer Acht gelassen, dass sich die Personalsituation hin zu einem Arbeitnehmermarkt ändert und dass Freizeit ein sehr wichtiger Fakt im Berufsleben werden wird. Hätte man diese Problematiken gesehen, hätte man den § 11 so nicht vereinbart.
Theoretisch muss ich natürlich bei wiederholten und befristeten Teilzeitumfängen Ersatz besorgen (ob nun eine Stunde Reduzierung oder 20). Praktisch gesehen geht das wenn überhaupt nur bei Arbeiten, die ein Massengeschäft betreffen und wo eine weitergehende Einarbeitung nicht erforderlich ist.