Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Welches Standesamt ist zuständig?

(1/1)

nadja:
Hallo,

ich bin in A geboren, habe in B geheiratet und wohne in C.

Jetzt wurde ich geschieden und möchte meinen Geburtsnamen wieder haben.

Welches Standesamt A, B oder C ist da bitte zuständig?

Danke.

LG

JC83:
In Deutschland ist das Standesamt am Wohnsitz für die Namensänderung zuständig.

VaPi:
Hallo,
Sie können in jedem Standesamt die Erklärung abgeben. Wirksam wird diese mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt B bzw.  mit Fortschreibung des Eheeintrages.
Quelle: Standesamt  ;)
Lg

Navigation

[0] Message Index

Go to full version