Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Höherer Dienst (hD): machbar?
rerumpublicarum:
Hallo liebe Community,
ich arbeite derzeit im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer obersten Landesbehörde und bin 27 Jahre alt. Derzeit studiere ich nebenberuflich "Public Management" im Master und doziere an einer Verwaltungshochschule.
Langfristiges Ziel meinerseits ist der höhere Dienst (hD), um Führungs- und Personalverantwortung tragen zu dürfen. Natürlich ist dies auch bereits im gD möglich, dennoch reizt der hD mit seiner Vielfältigkeit an interessanten Tätigkeiten in Verbindung mit Verantwortung.
Nun ist es ja so, dass die Laufbahnverordnungen der Länder recht komplex sind bzw. im Beamtenverhältnis einen Aufstieg vom gD in den hD über den Masterabschluss nicht ohne Bedingungen zulassen.
Hierbei gibt es meiner Ansicht nach drei Optionen:
1) Bewerbung auf eine hD-Stelle nach Masterabschluss, erfolgreiches Auswahlverfahren und Absolvieren der berufspraktischen Zeit zur Erlangung der Laufbahnbefähigung für den hD
2) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Bewerbung auf eine E13-Stelle und erneute Verbeamtung anstreben (A13 hD)
3) Praxisaufstieg nach etlichen Jahren im gD (hierbei bringt der Masterabschluss keinen "Mehrwert")
Welche Option haltet ihr für realistisch bzw. wie schätzt ihr dies ein?
Vorab vielen Dank für eure Antworten und Meinungen!
Taigawolf:
Sicher ist der hD machbar. Aus meiner persönlichen Erfahrung aus anderen Behörden ist Option 3 die wahrscheinlichste.
Ganz pragmatisch alleine schon aus Geldgründen für den Dienstherren. Wenn man realistisch ist sieht es doch so aus:
"Da setzen wir einen gDler hin, der kostet uns über Jahre viel weniger Geld, bis er in den hD kommt. Außerdem ist gar keine Planstelle im hD verfügbar." Oder wenn eine da ist, dann kann man die trotzdem kostengünstiger mit einem gDler besetzen. Bis der weiter ist sind jahrelang Mittel gespart, macht sich toll.
Mir ist kein Fall persönlich bekannt, in dem ein hDler einem gDler vorgezogen worden wäre. Aber offiziell natürlich nie aus oben genannten Gründen. Ganz im Gegenteil. Zumindest auf der "Arbeitsebene" wird man da schlechte Karten haben.
Ist vergleichbar zu anderen Bereichen. Wer mal erlebt hat, wie sich im Sozialbereich Leute mit Master beworben haben, der weiß, dass man aus Kostengründen lieber nicht diese Bewerber nimmt, weil kein Mehrwert bei gleichzeitig deutlich höheren Kosten gesehen wird.
Ohne Praxiserfahrung wird das Ganze sogar noch schlimmer. Rein studierte Theoretiker mit Befähigung zum hD werden sicher nicht einem gDler vorgezogen, der über jahrelange Praxiserfahrung verfügt und sich mühsam in den hD hocharbeitet. Zumindest ist das meine persönliche Erfahrung.
Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.
Evtl. sieht das ganze etwas anders auf Ministeriumsebene etc aus, da habe ich keine Expertise.
Beamter:
In wie vielen Unterforen möchtest Du das posten?
Bastel:
--- Zitat von: Taigawolf am 16.01.2024 23:17 ---
Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.
--- End quote ---
Natürlich geht das. Warum soll man einen Angestellten E13 nicht in den hD verbeamten?
Taigawolf:
--- Zitat von: Bastel am 17.01.2024 06:12 ---
--- Zitat von: Taigawolf am 16.01.2024 23:17 ---
Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.
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Natürlich geht das. Warum soll man einen Angestellten E13 nicht in den hD verbeamten?
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Ich meinte damit, wenn er vorher z.B. A11 war, dann als Beamter aussteigt und in E13 eingestellt wird. Dann kann er ja nicht am nächsten Tag in A13 wieder verbeamtet werden. Sonst würde jeder diesen Weg gehen, um die Wartezeiten zu umgehen.
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