Autor Thema: [Allg] DBV mit neuem Beihilfeergänzungstarif  (Read 2570 times)

Saxum

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Die DBV ist jetzt mWn nach der Barmenia, R+V und Allianz auch auf den "neuen Tarifzug" aufgesprungen und hat den Beihilfeergänzungstarif neu aufgelegt. Die Tarife der Barmenia, R+V und ARAG empfinde ich für mich persönlich generell als mit die leistungsstärksten, das ist hier aber nicht Thema. Ich bin jüngst darüber gestolpert, als ich für einen Kollegen was nachschauen wollte, der eben bei der DBV ist. Da ich ja einen Spaß dran habe, habe ich mir mal die Leistungen verglichen und folgenden "Mehrwert" als Laie für das "Toppaket" "B-U und BN B-U" festgestellt.

Es ist keine Empfehlung und weder noch eine Pro/Kontra Darstellung zugunsten oder ungunsten der DBV.

Es ist vor allem ein Hinweis an die bisherig bei der DBV Versicherten Kolleg*innen, die gegebenenfalls durch den neuen Ergänzungstarif Mehrleistungen mitnehmen können und ich wünsche euch dass ihr wechseln könnt, wenn ihr wollt und der Beitrag passt. Es handelt sich um meine persönliche Meinung.

Erstattet werden Restkosten, nachdem erstmal die Beihilfe und der Haupttarif in Anspruch genommen wurden und zwar nach den "Regeln des Haupttarifs". Diese Punkte ergänzen nur die Leistungen die bei der Beihilfe geringer ausfallen, als der Haupttarif es leisten würde und es sind wohl zumindest "dafür notwendige Genehmigungsprozesse der Beihilfe einzuhalten".

- Vorsorgeuntersuchungen, nach gesetzlichen Programmen
- Schutzimpfungen, nach STIKO
- Ambulante Psychotherapie (nach 31. aber 80%)
- Operative Sehschärfenkorrektur
- Hilfsmittel (gemäß Haupttarif)
- Sozialpädiatrie und Frühforderung
- Transportkosten für BL die dafür einen geringeren Satz vorsehen
- GOÄ > 3,5 für Ambulant und Zahnarzt (Stationär ist das im Wahltarif BW2 und wohl nicht für GOP)
- Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe (MuL nach Sachkostenliste I)
- Zahnersatz (MuL nach Sachkostenliste I)
- Kieferorthopädie (MuL nach Sachkostenliste I)
- Auslandskrankenschutz

In Erweiterung der Leistungsbeschränkungen zum Hauptarif:

- Heilmittel bis 1,2 fachen Satz der Höchstsätze nach Heilmittelliste (erstattet wird mVn also 0,2 des Haupttarifs)
- Reiseimpfungen für private Reisen
- Rooming-In für Kind (gemeint sind idR zusätzl. Kosten, Rooming-In ist grunds. "Allgemeine KH-Leistung")
- Hörgeräte bis zu 2.000 Euro
- Naturheilverfahren der Ärzte nach Hufeland

Das "spannende" ist jetzt für mich der Punkt: "Erstattung ohne Haupttarif"

- Eigenbehalte / Zuzahlungen bis 100 € (naja)
- Beihilfefähige Ambulante (50/30% von 2000 €) und Stationäre Kuren (50/30% von 4000 €)
- Präventionskurse (200 € pro Jahr)
- Beihilfefähige Hilfsmittel (megagut)
- Familienzimmer oder Pauschale
- Rücktransport aus Ausland

Für mich die relativ wichtigsten Punkte sind Fett markiert.

Störend finde ich wie nach vor die Sachkostenliste, generelle Einschränkungen und die Höchstsummen, aber hey immerhin wird dadurch bei den Heilmitteln etwas mehr erstattet was die Eigenbeteiligung reduziert, Hörgeräte besser erstattet und jetzt insbesondere die Punkte "Beihilfefähige Kuren" und "Beihilfefähige Hilfsmittel" die den bisherigen Schwächen des Haupttarifs abhelfen, die bei mir damals schon gar nicht gefallen hat.

Kuren waren ja originär nicht vorgesehen im Haupttarif, man musste wenn dann den Kurzusatztarif (Kur-U) abschließen und die Hilfsmittel waren schon stark eingeschränkt (Aufzählung, Höchststummen). Beihilfefähig bedeutet hier, dass die Beihilfe Leistungen erbringt.

Leider hilft der Ergänzungstarif meinem Verständnis nach nicht bei den Höchstsummen ab, denn dieser Punkt mit den beihilfefähigen Hilfsmitteln greift nur wenn der Haupttarif "nicht erstatten würde". Jedoch nichts trotz hat die Beihilfe mehr Hilfsmittel in Ihrem Hilfsmittelkatalog als die DBV im Haupttarif und das ist schon mal mEn ein Punkt.

Denn bei nach den aufgezählten Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) im Haupttarif / AVB ist neben den Höchstsummen nur solche darüber hinausgehende Hilfsmittel erstattungsfähig die a) schwere gesundheitliche Schäden begrenzen oder vermeiden und b) nur in funktionaler Standardausführung. Daher ist das für mich ja ein "halboffener Hilfsmittelkatalog".

Der bisherige Ergänzungstarif hatte mWn ja "nur" Heilpraktiker, > GOÄ 3,5 Satz, Hilfsmittel nach Haupttarifgrenzen, Zahnersatz nach Sachkostenliste I,  und Auslandskrankenschutz nach Haupttarif, Rückführungskosten.

Die DBV schrieb hierzu auf ihrer Webseite, ich kopiere es hier mal rein:

"Ab dem 23.02.2024 versenden wir per Brief zentral an Kund:innen,

- die in den letzten 3 Jahren bei uns einen beihilfekonformen Vollkostentarif in Ausbildung in Verbindung mit einem Beihilfeergänzungstarif neu abgeschlossen haben oder
- die in den letzten 2 Jahren einen beihilfekonformen Vollkostentarif in Verbindung mit einem Beihilfeergänzungstarif neu abgeschlossen haben,

ein Angebot, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die neuen Beihilfeergänzungstarife zu wechseln.
Die Kund:innen haben 6 Monate Zeit, dieses Angebot anzunehmen."

Demnach, Kunden die schon länger dabei sind, müssen wohl für die Mehrleistungen des Beihilfeergänzungstarifs eine Gesundheitsprüfung ablegen. Das Wechselrecht dorthin wäre dann auf Grundlage des § 204 VVG oder alternativ aufgrund der "Umwandlungsoption" sofern man ohne Öffnungsaktion reinkam, etwa beispielsweise zum 6 Versicherungsjahr. Bitte dann dort nachlesen.

Andere Versicherer können gegebenenfalls bessere Tarife und Pakete haben. Hier geht es mir nur um den Beihilfeergänzungstarif alleine für die Kolleg*innen die es schon haben und sich darüber hie und dort verständlicherweise beschwert hatten, dass sie z.B. keine Kurleistungen drin haben. Wie erwähnt habe ich das hier als Laie verglichen einfach weil irgendwie ich Spaß dran habe und daher absolut ohne Gewähr.

Zusätzlich noch ein allgemeiner Hinweis, im Rahmen des § 199 VVG haben alle Beihilfeberechtigte in den Beihilfekonformen Tarifen die Möglichkeit künftige eingeschränkte oder wegfallende Beihilfeleistungen auf der Seite der PKV entsprechend ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 6 Monaten aufzustocken - so dass die bisherigen Leistungen nicht verloren gehen. Daher ist für mich aus Laiensicht der Grundtarif ja auch wichtig mit einzubeziehen im generellen Vergleich.
« Last Edit: 19.01.2024 01:15 von Admin2 »

Lily

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Antw:[Allg] DBV mit neuem Beihilfeergänzungstarif
« Antwort #1 am: 28.02.2024 14:00 »
Hallo,

vielen Dank für deinen Beitrag! Bin noch Anwärterin und habe grade den besagten Brief von der DBV zum wechseln ohne erneute Gesundheitsprüfung bekommen. 4 Wochen Zeit zum antworten.

Dein Beitrag hat mir auf jeden Fall geholfen, dass ganze einzuordnen! :-)

LG

Saxum

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Antw:[Allg] DBV mit neuem Beihilfeergänzungstarif
« Antwort #2 am: 28.02.2024 14:24 »
Freut mich echt, wenn das irgendwem vielleicht etwas geholfen hat.
Natürlich keine Gewähr, aber so verstehe ich das als Laie.  :)

Bannockburn

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Antw:[Allg] DBV mit neuem Beihilfeergänzungstarif
« Antwort #3 am: 18.03.2024 11:49 »
Hi Saxum, danke dir für die Zusammenstellung! Ich habe den Brief auch bekommen und wollte hier schon ein Topic dazu aufmachen, habe deins dann aber vorher gefunden, dadurch ist es mir schon etwas klarer geworden.

Trotzdem muss ich sagen, dass ich mir mega schwer damit tue (wie schon damals bei der Auswahl der Versicherungstarife), das Ganze einzuschätzen, da ich (zum Glück) bisher ziemlich gesund war und kaum Leistungen meiner Versicherung in Anspruch nehmen musste. Daher kann ich es so gar nicht abschätzen, was mal nötig werden und für mich sinnvoll sein könnte.

Vielleicht hat ja schon wer anders hier Erfahrungen mit Beihilfeergänzungstarifen gemacht und kann mal eine Einschätzung beisteuern?

Saxum

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Antw:[Allg] DBV mit neuem Beihilfeergänzungstarif
« Antwort #4 am: 18.03.2024 19:46 »
Ich verstehe deine Frage nicht so ganz.

Beihilfetarife (die je nach Versicherer unterschiedlich ausgeprägt sind) sollen ja eben Krankheitskosten auffangen, welche die Beihilfe vielleicht nicht oder nicht ganz leistet. Hier empfinde ich zumindest gefühlsmäßig den "neueren" Beihilfeergänzungstarif besser als den alten. Mal dabei jetzt den Vergleich mit den Beihilfeergänzungstarifen anderer Versicherer außer acht gelassen.

Der Grundtarif wird dadurch ja nicht berührt der bleibt meines Wissens nach "so wie bisher" bestehen.

Für mich die "wichtigsten" Punkte habe ich ja "Fett" hervorgehoben und hier finde ich jetzt etwa die operative Sehschärfenkorrektur nett und ansonsten darüber hinaus insbesondere eine 0,2 fach höhere Erstattung bei den Heilmitteln, beihilfefähige Hilfsmittel und Kuren echt gut (letztes hat ja gefehlt auch im Grundtarif).

Ich persönlich hätte hier für "mehr Leistungen durch den Beihilfeergänzungstarif", diesen gewechselt - das ist aber ja natürlich nur meine Meinung, ich kann nur Empfehlen den bisherigen Beihilfeergänzungstarif mit dem neuen Beihilfeergänzungstarif zu vergleichen. Der Grundtarif bleibt ja mWn unverändert.

Bannockburn

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Antw:[Allg] DBV mit neuem Beihilfeergänzungstarif
« Antwort #5 am: 22.03.2024 10:42 »
Hi Saxum, die Frage ist einfach: lohnt sich der Wechsel :D Wie du ja schreibst, das kann keine Empfehlung sein und ist natürlich auch sehr subjektiv. Soweit ich das lese, sind die geänderten Posten alle sehr speziell und ich überlege jetzt, ob das die 11 €/Monat mehr wert ist. Klar. falls hinterher was ist, ist man immer froh, wenn man es abgeschlossen hat. Aber für mich ist es aufgrund fehlender Erfahrung sehr schwer abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Fall eintritt, bei dem ich eine der Leistungen benötige und die Beihilfe nicht zahlt (und das dann auch in einer Größenkategorie liegt, in der man sagt, ja, das hat sich jetzt gelohnt).
Deshalb meine Frage, ob es hier jemanden mit Erfahrungen gibt, der schon solche Fälle hatte, in denen die Beihilfeergänzung wirklich ausschlaggebend war :)