Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Ausbildung mittlerer Dienst

(1/2) > >>

WildeHilde:
Hallo,

gestern bekam ich die Zusage zur Ausbildung. Nun muss ich bis Ende Januar verbindlich mitteilen, ob ich die Ausbildung antreten werde. Derzeit laufen aber noch zwei weitere Bewerbungen. Bei der einen bekomme ich bis Mitte April Bescheid und bei der anderen ist im Februar erst Eignungstest. Was könnt ihr mir raten, soll ich tun? Selbst wenn ich verbindlich Zusage und sich dann was besseres ergibt, kann ich die Zusage so ohne weiteres widerrufen? Ich meine, bis Ausbildungsbeginn im September ist ja noch eine lange Zeit hin.

Und meine nächste Frage ist, stehen mir auch in der Ausbildung die „Familienzuschläge“ zu?

Lieben Dank für eure Mühe und einen schönen Tag.

DirtyDeedsDoneDirtCheap:
Würde erstmal zusagen. Wenn du wieder abspringen möchtest, dann ist das vielleicht ein doofes Gefühl und man schämt sich zwei Minuten lang, aber die haben in der Regel genügend potentielle Nachrücker in der Hinterhand für genau solche Fälle.

Ja, du bist dann Beamtin und erhälst die Familienzuschläge.

WildeHilde:
Super, danke für die Antwort.
Wie verhalten sich die Zuschläge während der Ausbildung? Sind sie so, wie in der Besoldungstabelle angegeben oder nur anteilig?

DirtyDeedsDoneDirtCheap:
gern!

Nein, dein Status spielt dafür keine Rolle. Wenn du die Ausbildung im Vollzeit absolvierst, dann erhältst du 100% der  Zuschläge.

Kannst ja mal hier auf der Seite den Besoldungsrechner deines Landes aufmachen und dort beispielsweise AW6 - verheiratet und dann A6 - verheiratet vergleichen. Der Zuschlag bleibt derselbe und wird nicht angepasst.

WildeHilde:
Vielen, vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen 👍🏻

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version