Autor Thema: Zulage "Vorweggewährung" bei Stufe 5  (Read 2765 times)

MoinMoin

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Antw:Zulage "Vorweggewährung" bei Stufe 5
« Antwort #15 am: 21.01.2024 08:40 »
Zumindest arbeitgeberseitig scheint eine Verkürzung der Stufenlaufzeit auf "0" als rechtlich nicht möglich angesehen zu werden.

Zu dem Thema wurde kommentiert, dass zwar keine Stufe "überprungen" werden kann, der Aufstieg aber nach einem Monat möglich wäre. Natürlich nur, wenn der AG mitmacht.
Woher stammt dieser Kommentar?
In den Durchführungshinweisen wird dargestellt, das eine Verkürzung der jeweiligen Stufenlaufzeit um mehr als die Hälfte nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.

Und vom Ausnahmefall ausgehend: Überdurchschnittliche Leistung nach einem Monat festzustellen mag möglich sein.
Nicht aber, ob diese Leistung auch von einer gewissen Konstanz ist...
Und da in der Regel der PR in der Mitbestimmung ist, kann da Nasenfaktor verhindert werden und man diese Instrument fair einsetzen.

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Antw:Zulage "Vorweggewährung" bei Stufe 5
« Antwort #16 am: 25.01.2024 18:06 »
Woher stammt dieser Kommentar?
Bredemeier/Neffke

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