Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage "Vorweggewährung" bei Stufe 5
MoinMoin:
--- Zitat von: TV-Ler am 18.01.2024 12:57 ---
--- Zitat von: Märker am 18.01.2024 12:04 ---Im TVöD wären in Stufe 5 allein 20% von Stufe 2 möglich, ohne auch noch den Differenzbetrag zu Stufe 6 zu bekommen.
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Wie das?
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Weniger zahlen geht immer.
Diff zur Stufe 6 plus 20% Stufe 2 ist halt mehr als nur plus 20% Stufe 2.
Märker:
--- Zitat von: TV-Ler am 18.01.2024 12:57 ---Wie das?
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Steht so im § 16 Absatz 6 Satz 2 TVöD Bund (VKA hat die Vorweggewährung gar nicht):
"Haben Beschäftigte bereits die Stufe 5 oder die Endstufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ein um bis zu 20 v. H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt gewährt werden."
TV-Ler:
--- Zitat von: Märker am 18.01.2024 13:50 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 18.01.2024 12:57 ---Wie das?
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Steht so im § 16 Absatz 6 Satz 2 TVöD Bund (VKA hat die Vorweggewährung gar nicht):
"Haben Beschäftigte bereits die Stufe 5 oder die Endstufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ein um bis zu 20 v. H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt gewährt werden."
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Ja, danke. Da hat es bei mir gehakt, nun ist es klar!
Märker:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.01.2024 21:09 ---da man mit der Zulage zur Stufe 6 das Entgelt der Stufe 6 bekommt, kann damit auch die 20% Zulage gewährt werden.
Ich kenne allerdings keinen Personaler der das auch so sieht.
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Habe nun zwei TV-L Kommentierungen eingesehen (Beck und Bredemeier/Neffke) und aus beiden geht hervor, dass mit der vorletzten Stufe tariflich nur eine Zulage bis zur Endstufe möglich ist :-\
MoinMoin:
--- Zitat von: Märker am 18.01.2024 18:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 17.01.2024 21:09 ---da man mit der Zulage zur Stufe 6 das Entgelt der Stufe 6 bekommt, kann damit auch die 20% Zulage gewährt werden.
Ich kenne allerdings keinen Personaler der das auch so sieht.
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Habe nun zwei TV-L Kommentierungen eingesehen (Beck und Bredemeier/Neffke) und aus beiden geht hervor, dass mit der vorletzten Stufe tariflich nur eine Zulage bis zur Endstufe möglich ist :-\
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mmmh
einerseits: Kommentierung sind keine Rechtsprechung, sondern nur Rechtsmeinungen.
Andererseits: Und natürlich wäre der TVöD Bund Weg der richtig, damit man da seinen Arsch an der Wand hat.
Denn rein von der "Logik".
Da bekommt man eine Zulage von plus 2 Stufen, die schmilzt dann (wegen dem lächerlichem Gap zwischen Stufe 5 / 6) zusammen und dann 5 Jahre später darf man wieder eine ordentlich Schippe drauf packen.
Also die beim Bund haben geschnallt, dass das Unsinn ist und es klargestellt.
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