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Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L

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DerWikinger:
Vielen Dank für eure Antworten. Könnt ihr mir sagen, welche Kündigungsfrist dann in meinem Fall gilt? Endet die Kündigungsfrist dann bei 2 Wochen vor dem theoretischen Arbeitsantritt?

aronzo:
Du solltest in jedem Fall unmittelbar nach der Unterschrift beim neuen Arbeitgeber kündigen bzw. den Nichtantritt mitteilen. So ich es richtig verstehe fragst Du nach der Kündigungsfrist zum 29.02.2024. Diese kannst Du Dir selbst aus dem anzuwendenden Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag entnehmen und berechnen.

ITKnecht:
Es gibt einen Unterschied zwischen Nichtantritt und Kündigung. Das darfst Du nicht vermischen. Der Vertrag beginnt am ersten Arbeitstag mit der "Ausnahme" der Tätigkeit, danach musst Du kündigen incl. der Fristen usw. Vorher teilst Du "nur" die Nichtaufnahme der Tätigkeit mit...

cu

Garfield:
Jetzt sofort Kontakt aufnehmen, dass du zurückziehst. Kein AG wird dich zwingen wollen doch zu kommen.

DerWikinger:
Das heisst, bei Anwendung des TV-L beträgt die Kündigungsfrist (ich möchte den Dienst gar nicht erst antreten) 14Tage vor Antritt des Dienstes?
Die Kündigung müsste also in meinem Fall spätestens am 15.02. bei der Personalabteilung eingehen?

Im TV-L heißt es:
'Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,

Mich verwirrt ein wenig der Satz „…seit Beginn des Arbeitsverhältnisses…“ Der Beginn es Arbeitsverhältnisses wäre ja erst ab den 01.03.

Nochmals Danke für eure Tipps :)

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