Autor Thema: Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung  (Read 2880 times)

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #15 am: 23.01.2024 09:22 »
Was sagt denn der Abs. 1 Nr. 2?

Da steht, du bekommst Kohle wenn du zu einem der AG nach genanntem Abs.  bis 30.11. wechselst und dein AG einverstanden ist, dass du zu einem solchen AG (unmittelbar) wechselst.

Öffentlicher Dienst im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4
Nr. 1 ist eine Beschäftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband oder bei
einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände angehört,
b) bei einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die den BAT, BAT-O,
den BAT/AOK-Neu oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.


D.h. das gilt dann aber nur für dieses Jahr und hat mit dem Weihnachtsgeld von 2023 nix zu tun und für das bleibt es bei März?

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #16 am: 23.01.2024 16:58 »
Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

habe nochmal auf die nächste seite geguckt. dort findet man jetzt das. liest sich für mich wie doch nicht zurückzahlen trotz 31.03?

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und des Absatzes 3 Satz 1 letzter Halbsatz wird die
Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,
2. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 3 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag geschlossen haben,
3. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 4 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag abgeschlossen haben.
(5) Haben die Beschäftigten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 oder des Abs. 3 Satz 1
letzter Halbsatz die Zuwendung erhalten, so haben sie sie in voller Höhe zurückzuzahlen,
wenn nicht eine der Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegt.

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #17 am: 23.01.2024 17:14 »
Hier noch einmal der komplette Wortlaut:

§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
(1) Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie
1. am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen und nicht für den ganzen Monat Dezem-
ber ohne Vergütung zur Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder Erwerbstä-
tigkeit beurlaubt sind
und
2. seit dem 1. Oktober ununterbrochen als Tarifangestellte/r, Arbeiter/in, Beam-
tin/Beamter, DO-Angestellte/r, Richter/in, Soldat/In auf Zeit, Berufssoldat/in, Auszubil-
dende/r, Praktikant/in, Schüler/Schülerin in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschülerin/-schüler in der Entbindungspflege
im öffentlichen Dienst gestanden haben
oder
im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber im Ar-
beitsverhältnis gestanden haben oder stehen
und
3. nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem
Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.



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(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 wird die Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,

2. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 3 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag geschlossen haben,
3. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 4 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag abgeschlossen haben.

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2. Öffentlicher Dienst im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4
Nr. 1 ist eine Beschäftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband oder bei
einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände angehört,

b) bei einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die den BAT, BAT-O,
den BAT/AOK-Neu oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.

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Heisst, wenn ich jetzt doch bis zum 15.02 kündige und zum 01.04 im TVÖD-VKA anfange muss ich doch nix zurückzahlen?

Danke für Eure Hilfe



simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #18 am: 24.01.2024 07:18 »
hoffentlich guckt hier heute jemand rein, habe morgen mein Vorstellungsgespräch und muss mitteilen zu wann ich wechseln kann :D

MaLa

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #19 am: 24.01.2024 11:39 »
Sollte doch klar sein, wenn du zum 01.04. kündigst, bist du nicht bis einschließlich 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, sondern erst zum 01.04.

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #20 am: 24.01.2024 12:05 »
Sollte doch klar sein, wenn du zum 01.04. kündigst, bist du nicht bis einschließlich 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, sondern erst zum 01.04.

Die Kündigung wäre ja zum 31.03. dennoch sehe ich es so das ich nichts zurückzahlen muss.

MaLa

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #21 am: 24.01.2024 12:20 »
Die Kündigung währe mit Ablauf des 31.03. im Grunde in der juristischen Sekunde zwischen dem 31.03. und dem 01.04.

Der Arbeitgeber kann dich ja auch bis 31.03. 24Uhr arbeiten lassen

ich1974

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #22 am: 24.01.2024 13:12 »
24.00 Uhr = 0.00 Uhr, d.h. der 01.04.

Arbeiten bis 23.59 wäre dann die juristische Sekunde vor dem 01.04., da die Kündigungsfrist i.d.R. das Quartalsende ist, hier der 31.03.

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #23 am: 24.01.2024 13:16 »
das heisst doch eigentlich nur das ich ohnehin safe bin was die Rückzahlung angeht? immer bleibe ich ja auch im öffentlichen Dienst.

ich1974

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #24 am: 24.01.2024 13:22 »
Wenn es nur auf die Weiterbeschäftigung im TVöD ankommt sollte es passen.

Für Rechtsberatungen gibt es aber einen eigenen Berufsstand und auf Aussagen im Forum kannst Du Dich nicht berufen.

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #25 am: 24.01.2024 13:23 »
Wenn es nur auf die Weiterbeschäftigung im TVöD ankommt sollte es passen.

Für Rechtsberatungen gibt es aber einen eigenen Berufsstand und auf Aussagen im Forum kannst Du Dich nicht berufen.

alles klar, dennoch vielen Dank, das genügt mir schon.

MoinMoin

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #26 am: 24.01.2024 13:25 »
Hast du dich mal bei deinem AG erkundigt, welche Rechtsmeinung der hat?

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #27 am: 24.01.2024 13:26 »
Hast du dich mal bei deinem AG erkundigt, welche Rechtsmeinung der hat?

nein habe ich nicht. aber inzwischen ist die Sache für mich rel. eindeutig.

simmelbert

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Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
« Antwort #28 am: 30.01.2024 15:16 »
Moin zusammen,

hat geklappt mit der neuen Stelle. Mache grade das Kündigungsschreiben fertig :D

Sollte ich da schon vorsorglich erwähnen, dass ich nahtlos in den TVÖD-VKa übernommen werde?

LG