Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung

Begonnen von simmelbert, 19.01.2024 08:41

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simmelbert

Moin zusammen,
ich arbeite aktuell im öffentlichen Dienst und möchte zum 01.04 oder 01.07 den AG wechseln und in den TVÖd übergehen.

Ein Wechsel zum 01.07 wäre kein Problem und ich müsste das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen. Wenn ich jedoch bis zum Ende 31.03.2024 kündige heisst es, ich müsse es nicht zurückzahlen.....

wenn sie im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Ar-
beitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 ge-
nannten Art übertreten und der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem
Grunde billigt.


Was ist denn hier genau mit billigt gemeint?

Vielen Dank und viele Grüße

VFA West

Was hast du für einen Vertrag? TV-L?

Woher hast du die Textstelle? Steht das in deinem jetzigen Vertrag?

FearOfTheDuck

Wieso willst du etwas zurückzahlen, das dir zustand, weil du am 01.12. beim deinem (aktuellen) AG bechäftigt warst?

Wer erzählt denn, dass du das ggf. müsstest?

simmelbert

Ist ein Vertrag einer Krankenkasse. Gehört ebenfalls zum öffentlichen Dienst ist jedoch ein eigener Tarifvertrag. Ja das steht im Vertrag. Ich nehme an wenn ich ganz sicher gehen will, kündige ich einfach nach dem 31.03.

simmelbert

Zitat von: FearOfTheDuck in 19.01.2024 08:54
Wieso willst du etwas zurückzahlen, das dir zustand, weil du am 01.12. beim deinem (aktuellen) AG bechäftigt warst?

Wer erzählt denn, dass du das ggf. müsstest?

nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem
Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden

FearOfTheDuck

Kannst du den TV hier verlinken oder nennen? Man müsste den Wortlaut vor Augen haben.

Deine Frage wäre sicherlich im Unterforum "weitere Tarifverträge" besser aufgehoben.

simmelbert

Zitat von: FearOfTheDuck in 19.01.2024 09:04
Kannst du den TV hier verlinken oder nennen? Man müsste den Wortlaut vor Augen haben.

Deine Frage wäre sicherlich im Unterforum "weitere Tarifverträge" besser aufgehoben.

Kann ich den Beitrag dort hinverschieben oder kann das ein Mod machen?

VFA West

Deswegen hatte ich gefragt; im TVöD und TV-L gibt es so etwas nicht mit Rückzahlung bei Ausstieg bis zum 31.03. des Folgejahres. Es gibt aber Tarifverträge, die tatsächlich so etwas vorsehen.

simmelbert

Zitat von: VFA West in 19.01.2024 10:56
Deswegen hatte ich gefragt; im TVöD und TV-L gibt es so etwas nicht mit Rückzahlung bei Ausstieg bis zum 31.03. des Folgejahres. Es gibt aber Tarifverträge, die tatsächlich so etwas vorsehen.

verstehe die Formulierung dennoch nicht. Würde ja nur zum 31.03 kündigen, ausgeschieden wäre ich erst am 01.04 :)

VFA West

Wir wissen nach wie vor nicht, welcher Tarifvertrag für dich gilt. Deswegen weiß ich auch nicht, von welcher Vorschrift du sprichst und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen.

simmelbert

Zitat von: VFA West in 19.01.2024 18:03
Wir wissen nach wie vor nicht, welcher Tarifvertrag für dich gilt. Deswegen weiß ich auch nicht, von welcher Vorschrift du sprichst und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen.

AOK BAT NEU

Maggus

Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.


simmelbert

Zitat von: Maggus in 22.01.2024 11:18
Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

alles klar danke, dann werdens wohl noch 3 monate mehr ;)

simmelbert

und wie kann man diesen Teil dann verstehen?

Die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des 30. November
endet und die mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen in einem
Rechtsverhältnis in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art im öffentlichen Dienst gestanden haben,
erhalten eine Zuwendung, wenn sie im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Ar-
beitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 ge-
nannten Art übertreten und der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem
Grunde billigt.

FearOfTheDuck

Was sagt denn der Abs. 1 Nr. 2?

Da steht, du bekommst Kohle wenn du zu einem der AG nach genanntem Abs.  bis 30.11. wechselst und dein AG einverstanden ist, dass du zu einem solchen AG (unmittelbar) wechselst.