Moin,
bei Einstellung wird zuerst einmal auf einschlägige Berufserfahrung geschaut (TVöD §16 (Bund) Absatz (2) Sätze 1 und 2). Diese hat man, wenn man die bisherige Tätigkeit i.W. unverändert fortsetzt. Das dürfte auf keine deiner Punkte zutreffen. Hat man min. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung, hat man Anspruch auf Stufe 2, bei min. 3 Jahren auf Stufe 3. Dies der tarifrechtliche Anspruch, den man als Angestellte_r hat.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit des Arbeitgebers förderliche Zeiten von Berufserfahrung anzuerkennen (gleicher Absatz, Satz 3). Dies ist eine Kann-Regelung, welche noch die Zusatzbedingung "zur Deckung des Personalbedarfs" besitzt, sodass dies vor Vertragsschluss verhandelt werden muss, sonst wäre der Bedarf ja durch die eigene Person schon erfüllt. Dann könnten auch weitere Jahre der Berufserfahrung angerechnet und man entsprechend höher eingestuft werden. Ich wage aber mal zu bezweifeln, dass Zeiten im Grundwehrdienst oder als SHK dafür geeignet sind...
Die dritte Möglichkeit ist, dass man zuvor im öD an anderer Stelle mit einem ähnlichen Tarif-Vertrag angestellt war und der Bund als neuer AG die beim alten AG erworbene Stufe und Stufenlaufzeit berücksichtigt und übernommen wird (Absatz (3) ). Aber auch dies ist wieder nur eine Kann-Regelung und muss verhandelt werden. Das könnte für deinen zweiten Punkt tatsächlich greifen, sofern du jetzt in etwa das gleiche machst.
Generell habe ich das Gefühl, dass du hier mit Beamten-Regelungen ein wenig durcheinander gekommen bist. Zeiten des Grundwehrdiensts oder des Studiums sind für die Einstufung im Angestelltenverhältnis irrelevant; für Beamte könnten dies Erfahrungszeiten sein, was hier aber nicht zielführend ist.