Autor Thema: Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Beschäftigungszeit für den Bund  (Read 5340 times)

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Hallo,

ich stehe vor einer Frage bezüglich der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten und hoffe auf eure Erfahrungen oder Informationen zu diesem Thema.

1. Inwiefern werden die Zeiten als studentische Hilfskraft beim Bund oder der Kommune berücksichtigt?
2. Wie werden Beschäftigungszeiten bei der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt? Die Bundesagentur für Arbeit wendet den TV-BA an und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und gehört damit zur mittelbaren Bundesverwaltung.
3. Wie wird der Grundwehrdienst in Bezug auf die Beschäftigungszeiten behandelt? Gibt es bestimmte Aspekte, die beachtet werden sollten?


Vielen Dank und beste Grüße

cyrix42

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Moin,

bei Einstellung wird zuerst einmal auf einschlägige Berufserfahrung geschaut (TVöD §16 (Bund) Absatz (2) Sätze 1 und 2). Diese hat man, wenn man die bisherige Tätigkeit i.W. unverändert fortsetzt. Das dürfte auf keine deiner Punkte zutreffen. Hat man min. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung, hat man Anspruch auf Stufe 2, bei min. 3 Jahren auf Stufe 3. Dies der tarifrechtliche Anspruch, den man als Angestellte_r hat.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit des Arbeitgebers förderliche Zeiten von Berufserfahrung anzuerkennen (gleicher Absatz, Satz 3). Dies ist eine Kann-Regelung, welche noch die Zusatzbedingung "zur Deckung des Personalbedarfs" besitzt, sodass dies vor Vertragsschluss verhandelt werden muss, sonst wäre der Bedarf ja durch die eigene Person schon erfüllt. Dann könnten auch weitere Jahre der Berufserfahrung angerechnet und man entsprechend höher eingestuft werden. Ich wage aber mal zu bezweifeln, dass Zeiten im Grundwehrdienst oder als SHK dafür geeignet sind...

Die dritte Möglichkeit ist, dass man zuvor im öD an anderer Stelle mit einem ähnlichen Tarif-Vertrag angestellt war und der Bund als neuer AG die beim alten AG erworbene Stufe und Stufenlaufzeit berücksichtigt und übernommen wird (Absatz (3) ). Aber auch dies ist wieder nur eine Kann-Regelung und muss verhandelt werden. Das könnte für deinen zweiten Punkt tatsächlich greifen, sofern du jetzt in etwa das gleiche machst.

Generell habe ich das Gefühl, dass du hier mit Beamten-Regelungen ein wenig durcheinander gekommen bist. Zeiten des Grundwehrdiensts oder des Studiums sind für die Einstufung im Angestelltenverhältnis irrelevant; für Beamte könnten dies Erfahrungszeiten sein, was hier aber nicht zielführend ist.

andreb

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@cyrix42
Möchte ungern zu Nahe treten, aber die Beschäftigungszeit hat mit der Stufenzuordnung /- Gewährung erstmal nichts zu tun.

Ist gibt derer zwei Arten von Beschäftigungszeiten:

1) Beschäftigungszeit im engeren Sinne
Alle Beschäftigungen zum Arbeitgeber Bund in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
Maßgeblich für die Kündigungsfristen, „Unkündbarkeit“, Dienstjubiläum, Krankengeldzuschussfristen

2) Beschäftigungszeit im weiteren Sinne
I.d.R. alle Beschäftigungen mit anderen öffentlichen Arbeitgebern (Stadt, Land, Kommune, auch BA) in einem Arbeitsverhältnis
Diese Zeiten werden lediglich für die Berechnung Dienstjubiläum und Krankengeldzuschussfristen berücksichtigt.


zu den Fragen des Threaderstellers.

Zu 1) Wenn diese in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgten, dann Anrechnung siehe zuvor.
Zu 2) Anrechnung siehe 2. BZ im weiteren Sinne
Zu 3) Erfolgte der Grundwehrdienst während eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses, so wäre dieser im Gesamtzeitraum der Beschäftigung bereits inbegriffen. Wurde der Grundwehrdienst losgelöst von einem Arbeitsverhältnis absolviert, so wird dieser nicht berücksichtigt.

cyrix42

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@cyrix42
Möchte ungern zu Nahe treten, aber die Beschäftigungszeit hat mit der Stufenzuordnung /- Gewährung erstmal nichts zu tun.

Da habe ich wohl zu viel in die Frage hineininterpretiert, was gar nicht da stand. Ich ging davon aus, dass es der/dem Fragesteller_in um die Stufenzuordnung ging; aber das stand ja gar nicht da. Insofern danke für die Korrektur bzw. Ergänzung!

MoinMoin

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Bei uns wurde gerade e8nem Kollege sein Dienstjubel zunächst nicht gewährt, da bei. Übergang vom BAT zu TV stud. Zeiten und Wehdienst komplett gestrichen wurden.
Er hat es bemerkt und korrigieren lassen, aber die Personaler waren damit fast überfordert, den Fehler von damals zu erkennen und korrigieren.

Also! Achtung.

TV-Ler

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Bei uns wurde gerade e8nem Kollege sein Dienstjubel zunächst nicht gewährt, da bei. Übergang vom BAT zu TV stud. Zeiten und Wehdienst komplett gestrichen wurden.
Er hat es bemerkt und korrigieren lassen, aber die Personaler waren damit fast überfordert, den Fehler von damals zu erkennen und korrigieren.

Also! Achtung.
Soll heißen, man hat dem Kollegen "gnadenhalber" diese Zeiten nachträglich anerkannt, obwohl der TVöD das nicht hergibt?

MoinMoin

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Bei uns wurde gerade e8nem Kollege sein Dienstjubel zunächst nicht gewährt, da bei. Übergang vom BAT zu TV stud. Zeiten und Wehdienst komplett gestrichen wurden.
Er hat es bemerkt und korrigieren lassen, aber die Personaler waren damit fast überfordert, den Fehler von damals zu erkennen und korrigieren.

Also! Achtung.
Soll heißen, man hat dem Kollegen "gnadenhalber" diese Zeiten nachträglich anerkannt, obwohl der TVöD das nicht hergibt?
Nein, nicht gnadenhalber, sondern es wurde die fehlerhafte unangekündigte komplette Streichung bei der Überführung aus dem BAT korrigiert.

TV-Ler

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Bei uns wurde gerade e8nem Kollege sein Dienstjubel zunächst nicht gewährt, da bei. Übergang vom BAT zu TV stud. Zeiten und Wehdienst komplett gestrichen wurden.
Er hat es bemerkt und korrigieren lassen, aber die Personaler waren damit fast überfordert, den Fehler von damals zu erkennen und korrigieren.

Also! Achtung.
Soll heißen, man hat dem Kollegen "gnadenhalber" diese Zeiten nachträglich anerkannt, obwohl der TVöD das nicht hergibt?
Nein, nicht gnadenhalber, sondern es wurde die fehlerhafte unangekündigte komplette Streichung bei der Überführung aus dem BAT korrigiert.
Im BAT gab es die Möglichkeit, diverse Zeiten auf Antrag für die Dienst- und Jubiläumszeit anerkennen zu lassen.
Aber eben nur auf Antrag, nicht als Automatismus. Wer das zu BAT-Zeiten versäumte, hat unter dem Regime des TVöD/TV-L Pech gehabt, da hier diese Möglichkeit nicht mehr besteht.
Da war nichts fehlerhaft.
Wenn jetzt dennoch Zeiten nachträglich anerkannt werden, so ist das "gnadenhalber"  8)

MoinMoin

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Nein, der Kollege hat bei der Einstellung alles eingereicht gehabt und auch die entsprechende Berechnung im PMV System seinerzeit bestätigt bekommen und zum Glück hat er dieses Wisch noch gehabt🤓

TV-Ler

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Nein, der Kollege hat bei der Einstellung alles eingereicht gehabt und auch die entsprechende Berechnung im PMV System seinerzeit bestätigt bekommen und zum Glück hat er dieses Wisch noch gehabt
Ah, dann ist es also tatsächlich sauber von der Verwaltung verpennt worden...  ::)

(Entschuldige die "Zitatfälschung", aber mit dem von dir verwendeten Emoji wollte das System hier meinen Beitrag nicht haben...seltsamer Effekt  :()

MoinMoin

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Nein, der Kollege hat bei der Einstellung alles eingereicht gehabt und auch die entsprechende Berechnung im PMV System seinerzeit bestätigt bekommen und zum Glück hat er dieses Wisch noch gehabt
Ah, dann ist es also tatsächlich sauber von der Verwaltung verpennt worden...  ::)

(Entschuldige die "Zitatfälschung", aber mit dem von dir verwendeten Emoji wollte das System hier meinen Beitrag nicht haben...seltsamer Effekt  :()
Na ich würde in diesem Fall nur sagen wollen, scheiss programmiert!
und nicht den Personaler die alleinige Schuld geben.
Und immerhin haben die sich dann darum gekümmert es abzuklären, also nachdem wir denen geschrieben haben was bei denen falsch gelaufen ist🤦‍♀️