Autor Thema: Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel  (Read 4773 times)

PatAttack

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Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« am: 19.01.2024 11:03 »
Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell bei einem AG des Bundes in der EG11 Stufe 3 und wechsle zum 01.02. zu einer anderen Bundesbehörde in die EG 13. Wenn ich den TV richtig verstehe, wird die Stufe mitgenommen, jedoch startet die Stufenlaufzeit in der neuen EG von vorne.

Bei meinem alten AG habe ich allerdings ungefähr ein Jahr eine Zulage zur E13 erhalten. Besteht die Möglichkeit diese Laufzeit anerkennen zu lassen und damit die Stufenlaufzeit beim neuen AG in der EG 13, Stufe 3 zu verkürzen?

Danke für eure Rückmeldungen :)

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #1 am: 19.01.2024 21:13 »
Du hast den TV falsch verstanden.
Beim AG wechsel hast du nur Anspruch auf Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung.
Bei evtl. somit Stufe 2

Der Rest ist verhandelbar.

VFA West

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #2 am: 20.01.2024 00:13 »
Der AG bleibt ja der Bund, deshalb erfolgt eine fiktive "Höhergruppierung", im TVöD stufengleich, aber ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit in Stufe 3.
Ob die Zulage angerechnet wird, wage ich zu bezweifeln, da du zwar in die EG 13 "höhergruppiert" wirst, allerdings andere Tätigkeiten übernimmst.

Johann

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #3 am: 20.01.2024 00:52 »
Zulagen sind grundsätzlich widerruflich. Demnach kommt es drauf an, ob man dir in der neuen Behörde die Zulage weiter zahlen möchte oder nicht. Das musst du dann mit denen bereden. Einen tariflichen Anspruch gibt es nicht.

VFA West

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #4 am: 20.01.2024 13:04 »
Worum sollte die neue Behörde eine Zulage zur E13 zahlen, wenn die neue Stelle eine E13-Stelle ist?

Also die Zulage wird definitiv gestrichen. Und ich glaube auch nicht, dass das eine Jahr auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird. Aber am besten fragst du einfach mal bei der neuen Behörde nach. Diese entscheidet nämlich darüber, ob deine Stufenlaufzeit verkürzt wird oder nicht. Als Argument kannst du ja anbringen, dass bei einer Höhergruppierung in deiner alten Behörde dieses eine Jahr angerechnet worden wäre.

andreb

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #5 am: 20.01.2024 13:50 »
Hier wird für mein Dafürhalten vieles durcheinander geworfen …

Du bist aktuell in der EGr 11 Stufe 3 ?
Du hattest mal eine Zulage zur E13 und dies ist nicht mehr aktuell ?
Wurden dir in diesem Zusammenhang mal befristet und widerruflich vorübergehend höherwertige Tätigkeiten der Egr 13 übertragen ? Wenn dies mit Zeitablauf ausgelaufen ist, ist dies für alles Weitere nicht mehr relevant.

Des Weiteren wirst du zu einer anderen Behörde des Bundes wechseln. Handelt es sich dabei um eine Versetzung oder hast du die Absicht zu kündigen, damit du bei der neuen Behörde eingestellt werden kannst ?

PatAttack

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #6 am: 23.01.2024 07:32 »
Genau, aktuell in E11, Stufe 3. Der Wegfall der Zulage zum neuen AG ist unstrittig und logisch, da die Stelle mit E13 ausgeschrieben war.

Ich hatte bzw. habe eine vorübergehende höherwertige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit übernommen und dafür eine Zulage zur E13 erhalten.

Der AG-Wechsel erfolgt nicht im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, sondern per Auflösungsvertrag beim alten AG. Es wird ein neuer AV geschlossen.

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #7 am: 23.01.2024 07:35 »
Ist es wirklich ein AG Wechsel? Oder nur ein Dienststellenwechsel? Ist beidesmal der AG der Bund?

PatAttack

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #8 am: 23.01.2024 07:42 »
In beiden Fällen ist der AG der Bund.

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #9 am: 23.01.2024 08:00 »
und sämtlich Urlaubsansprüche und Gleitzeit etc sind beim altem AV abgegolten und es ist eine echte Neueinstellung?
Dann annst u von Glück reden, dass du meh als Stufe 1 bekommst, bzw. maximal einchlägige Berufserfahrung anerkannt bekommst.

tw
KSchG gilt für dich weterhin, eine Probezeitkündigung ist also nicht möglich.

PatAttack

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #10 am: 23.01.2024 08:12 »
die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?

oorschwerbleede

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #11 am: 23.01.2024 08:50 »
die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?

Nein, auf die einschlägige Berufserfahrung hast du Anspruch und die muss gewährt werden. Nur förderliche Zeiten sind Verhandlungssache mit Ermessenspielraum für den neuen AG.

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
« Antwort #12 am: 23.01.2024 10:00 »
die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?
Du musst sie halt nachweisen und der AG muss der Rechtsmeinung sein, das sie einschlägig sind.
Ist er anderer Meinung als du, dann muss ein Gericht das klären.