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Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Beschäftigungszeit für den Bund

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Mitzeichnung:
Hallo,

ich stehe vor einer Frage bezüglich der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten und hoffe auf eure Erfahrungen oder Informationen zu diesem Thema.

1. Inwiefern werden die Zeiten als studentische Hilfskraft beim Bund oder der Kommune berücksichtigt?
2. Wie werden Beschäftigungszeiten bei der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt? Die Bundesagentur für Arbeit wendet den TV-BA an und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und gehört damit zur mittelbaren Bundesverwaltung.
3. Wie wird der Grundwehrdienst in Bezug auf die Beschäftigungszeiten behandelt? Gibt es bestimmte Aspekte, die beachtet werden sollten?


Vielen Dank und beste Grüße

cyrix42:
Moin,

bei Einstellung wird zuerst einmal auf einschlägige Berufserfahrung geschaut (TVöD §16 (Bund) Absatz (2) Sätze 1 und 2). Diese hat man, wenn man die bisherige Tätigkeit i.W. unverändert fortsetzt. Das dürfte auf keine deiner Punkte zutreffen. Hat man min. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung, hat man Anspruch auf Stufe 2, bei min. 3 Jahren auf Stufe 3. Dies der tarifrechtliche Anspruch, den man als Angestellte_r hat.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit des Arbeitgebers förderliche Zeiten von Berufserfahrung anzuerkennen (gleicher Absatz, Satz 3). Dies ist eine Kann-Regelung, welche noch die Zusatzbedingung "zur Deckung des Personalbedarfs" besitzt, sodass dies vor Vertragsschluss verhandelt werden muss, sonst wäre der Bedarf ja durch die eigene Person schon erfüllt. Dann könnten auch weitere Jahre der Berufserfahrung angerechnet und man entsprechend höher eingestuft werden. Ich wage aber mal zu bezweifeln, dass Zeiten im Grundwehrdienst oder als SHK dafür geeignet sind...

Die dritte Möglichkeit ist, dass man zuvor im öD an anderer Stelle mit einem ähnlichen Tarif-Vertrag angestellt war und der Bund als neuer AG die beim alten AG erworbene Stufe und Stufenlaufzeit berücksichtigt und übernommen wird (Absatz (3) ). Aber auch dies ist wieder nur eine Kann-Regelung und muss verhandelt werden. Das könnte für deinen zweiten Punkt tatsächlich greifen, sofern du jetzt in etwa das gleiche machst.

Generell habe ich das Gefühl, dass du hier mit Beamten-Regelungen ein wenig durcheinander gekommen bist. Zeiten des Grundwehrdiensts oder des Studiums sind für die Einstufung im Angestelltenverhältnis irrelevant; für Beamte könnten dies Erfahrungszeiten sein, was hier aber nicht zielführend ist.

andreb:
@cyrix42
Möchte ungern zu Nahe treten, aber die Beschäftigungszeit hat mit der Stufenzuordnung /- Gewährung erstmal nichts zu tun.

Ist gibt derer zwei Arten von Beschäftigungszeiten:

1) Beschäftigungszeit im engeren Sinne
Alle Beschäftigungen zum Arbeitgeber Bund in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
Maßgeblich für die Kündigungsfristen, „Unkündbarkeit“, Dienstjubiläum, Krankengeldzuschussfristen

2) Beschäftigungszeit im weiteren Sinne
I.d.R. alle Beschäftigungen mit anderen öffentlichen Arbeitgebern (Stadt, Land, Kommune, auch BA) in einem Arbeitsverhältnis
Diese Zeiten werden lediglich für die Berechnung Dienstjubiläum und Krankengeldzuschussfristen berücksichtigt.


zu den Fragen des Threaderstellers.

Zu 1) Wenn diese in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgten, dann Anrechnung siehe zuvor.
Zu 2) Anrechnung siehe 2. BZ im weiteren Sinne
Zu 3) Erfolgte der Grundwehrdienst während eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses, so wäre dieser im Gesamtzeitraum der Beschäftigung bereits inbegriffen. Wurde der Grundwehrdienst losgelöst von einem Arbeitsverhältnis absolviert, so wird dieser nicht berücksichtigt.

cyrix42:

--- Zitat von: andreb am 20.01.2024 11:25 ---@cyrix42
Möchte ungern zu Nahe treten, aber die Beschäftigungszeit hat mit der Stufenzuordnung /- Gewährung erstmal nichts zu tun.

--- End quote ---

Da habe ich wohl zu viel in die Frage hineininterpretiert, was gar nicht da stand. Ich ging davon aus, dass es der/dem Fragesteller_in um die Stufenzuordnung ging; aber das stand ja gar nicht da. Insofern danke für die Korrektur bzw. Ergänzung!

MoinMoin:
Bei uns wurde gerade e8nem Kollege sein Dienstjubel zunächst nicht gewährt, da bei. Übergang vom BAT zu TV stud. Zeiten und Wehdienst komplett gestrichen wurden.
Er hat es bemerkt und korrigieren lassen, aber die Personaler waren damit fast überfordert, den Fehler von damals zu erkennen und korrigieren.

Also! Achtung.

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