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[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
Landesdiener:
Das ist wirklich interessant und würde mich auch näher interessieren. Gab es dazu eine Info von der Beihilfestelle oder eine sonstige Erklärung? Oder hast du das einfach auf eigene Faust und gut Glück beantragt?
Mein Beihilfeantrag ist immer noch offen...
Kalliope73:
Es scheint auf die Antragsfrist für die Beihilfeanträge anzukommen. Das kann je nach BL unterschiedlich sein, in BY zB 3 Jahre, in manch anderem Land nur 2 Jahre ab Datum der Rechnung. Was da noch reinfällt, müsste bei erneutem Einreichen abgerechnet werden können.
Prometheus:
--- Zitat von: Landesdiener am 29.04.2024 11:22 ---Das ist wirklich interessant und würde mich auch näher interessieren. Gab es dazu eine Info von der Beihilfestelle oder eine sonstige Erklärung? Oder hast du das einfach auf eigene Faust und gut Glück beantragt?
Mein Beihilfeantrag ist immer noch offen...
--- End quote ---
Ich hatte das hier im Forum gelesen und daraufhin auf gut Glück die Belege noch einmal eingereicht, versehen mit dem Hinweis auf den Beschluss der STIKO vom Januar 2024 und auf §41 Abs. 6 BayBhV. Eine allgemeine Info dazu gab es nicht. Auf dem Bescheid stand als Bemerkung lediglich, dass "von Amts wegen" die alten Bescheide geändert wurden.
Landesdiener:
Vielen Dank für deine Rückmeldung dazu, Prometheus. Das ist wirklich interessant! Ob sie in BW auch so kundenorientiert sind? Wenn ich dann endlich mal den aktuellen Bescheid bekomme, werde ich es im Nachgang auch nochmal mit den alten Rezepten probieren.
LehrerBW:
Mein Rezept bzw. die Rechnung für meinen kleinen Sohn ist vom 4. April. Eingereicht habe ich sie am 10. April.
Stand bisher: Antragseingang Abrechnungssystem
Mal gespannt was bei rumkommt
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